REACH-Compliance: Geringere Gebühren für KMU im EU-Chemikalienrecht Die Gebühren und Entgelte werden in der Änderungsverordnung so umverteilt, dass die Kosten der Europäischen Chemikalienagentur berücksichtigt werden
(16.04.13) - Die Europäische Kommission hat die Gebühren und Entgelte gesenkt, die kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Registrierung chemischer Stoffe entrichten müssen. Dieser Schritt soll Chemikalien herstellende oder damit handelnde KMU dabei unterstützen, in der derzeit schwierigen Marktlage wettbewerbsfähig zu bleiben. Je nach Unternehmensgröße können KMU Ermäßigungen in Höhe von 35 Prozent bis 95 Prozent gegenüber den Standardgebühren für Registrierungen und von 25 Prozent bis 90 Prozent gegenüber den Standardgebühren für Zulassungsanträge zugute kommen. Aus der Überprüfung der REACH-Verordnung ergab sich die Notwendigkeit einer Verringerung der finanziellen und administrativen Belastung der KMU, um die Verhältnismäßigkeit der Rechtsvorschriften zu gewährleisten und sie bei der Erfüllung all ihrer Verpflichtungen aus der Verordnung zu unterstützen.
Antonio Tajani, Vizepräsident der Europäischen Kommission und zuständiger Kommissar für Industrie und Unternehmertum, und Umweltkommissar Janez Potočnik äußerten sich wie folgt: "Durch die Senkung der Gebühren für KMU im Rahmen der REACH-Verordnung reagiert die Kommission unmittelbar auf die Sorgen dieser Unternehmen. Wir arbeiten zusammen auf ein EU-Chemikalienrecht hin, das die Gesundheit und die Umwelt schützt, und unterstützen europäische Unternehmen in ihrem Wachstum und bei der Schaffung von Arbeitsplätzen."
Die Gebühren und Entgelte werden in der Änderungsverordnung so umverteilt, dass die Kosten der Europäischen Chemikalienagentur berücksichtigt werden, aber die Belastung von KMU, für die die Kosten der REACH-Einhaltung schwerer zu tragen sind als für Großunternehmen, weiter reduziert wird. Ferner wurden die Standardgebühren entsprechend der Inflationsrate angepasst.
Hintergrund REACH ist die Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. In der REACH-Gebührenverordnung werden die Gebühren und Entgelte festgelegt, die Unternehmen für die Registrierung chemischer Stoffe oder für den Antrag auf eine Genehmigung zur Verwendung bestimmter Chemikalien im Rahmen der REACH-Veordnung an die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) zahlen müssen. Aufgrund der Registrierung haften die Unternehmen für die sichere Verwendung chemischer Stoffe.
Die REACH-Verordnung hat zum Ziel, ein hohes Gesundheits- und Umweltschutzniveau zu gewährleisten, alternative Methoden zur Bewertung gefährlicher Stoffe und den freien Verkehr von Stoffen im Binnenmarkt zu erleichtern und gleichzeitig Wettbewerbsfähigkeit und Innovation zu fördern. (Eu-Kommission: ra)
Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.
Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.
Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.
Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.
Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.
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