Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Wettbewerbsverstöße: Beweise austauschen


Wettbewerb: Kommission begrüßt Inkrafttreten von Kooperationsabkommen mit der Schweiz
Das Abkommen bietet einen Rahmen für die Koordinierung von Durchsetzungsmaßnahmen im Wettbewerbsbereich

(16.12.14) - Die Europäische Kommission begrüßt das Inkrafttreten des mit der Schweiz geschlossenen Kooperationsabkommens im Bereich Wettbewerb am 1. Dezember 2014. Durch das Abkommen wird die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Kommission und der Schweizer Wettbewerbskommission gestärkt. Die EU schließt damit erstmals mit einem Drittland ein Abkommen, das die beiden Wettbewerbsbehörden in die Lage versetzt, Beweise auszutauschen, die sie im Rahmen ihrer jeweiligen Untersuchungen erlangt haben (sogenanntes "Abkommen der zweiten Generation").

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin, Margrethe Vestager, erklärte: "Die Möglichkeit Beweismittel auszutauschen gibt Wettbewerbsbehörden neue Stärke. Ich freue mich im Namen von Verbrauchern und Unternehmen und bin davon überzeugt, dass dies zu einer effizienteren Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften führen wird."

Das Abkommen bietet einen Rahmen für die Koordinierung von Durchsetzungsmaßnahmen im Wettbewerbsbereich. Es stärkt die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht zum Beispiel durch regelmäßige Kontakte zwischen den beiden Behörden, in deren Rahmen über wettbewerbspolitische Fragen, Durchsetzungsmaßnahmen und Prioritäten gesprochen werden soll. Die Kommission und die Schweizer Wettbewerbskommission werden einander ferner über konkrete Durchsetzungsmaßnahmen informieren, die wichtige Interessen des Partners berühren.

Erstmals versetzt ein derartiges Kooperationsabkommen die Behörden in die Lage, Beweise auszutauschen, die sie im Rahmen ihrer jeweiligen Untersuchungen erlangt haben. Der Informationsaustausch unterliegt strengen Anforderungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und personenbezogenen Daten. So können Informationen ausgetauscht werden, wenn beide Behörden dieselben oder miteinander verbundene Verhaltensweisen oder Rechtsgeschäfte untersuchen. Die Behörde, die die Beweismittel empfängt, darf sie nur für die Durchsetzung ihrer Wettbewerbsvorschriften verwenden. Ferner dürfen Beweismittel nicht eingesetzt werden, um Sanktionen gegen natürliche Personen zu verhängen.

Hintergrund
Die Europäische Union hat bilaterale Kooperationsabkommen geschlossen, um die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Wettbewerbsbehörden von Drittstaaten zu strukturieren und zu erleichtern. Es gibt bereits vier solche Abkommen: mit den USA (1991), Kanada (1999), Japan (2003) und Südkorea (2009). Bei allen Abkommen handelt es sich um sogenannte Abkommen der ersten Generation, die verschiedene Instrumente für die Zusammenarbeit im Bereich der Wettbewerbspolitik vorsehen, jedoch den Austausch von Informationen und Unterlagen, die die Wettbewerbsbehörden im Rahmen ihrer Untersuchungen erlangen, ausschließen, sofern keine Zustimmung der Informationsquelle vorliegt.

Die EU und die Schweiz sind füreinander sehr wichtige Handelspartner mit eng verflochtener Wirtschaft. Viele wettbewerbswidrige Praktiken haben infolgedessen grenzüberschreitende Auswirkungen auf den Handel zwischen der EU und der Schweiz. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen