Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Verringerung des Verwaltungsaufwands


Präsident Juncker ernennt Dr. Edmund Stoiber zum Sonderberater für bessere Rechtsetzung – Reform des Ausschusses für Folgenabschätzung
Verwirklichung schlankerer, einfacherer und kostensparender EU-Rechtsvorschriften - Ausschuss für Folgenabschätzung wird ein Ausschuss für Regulierungskontrolle

(19.01.15) - Der Präsident der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, hat Mitte Dezember letzten Jahres Dr. Edmund Stoiber zum Sonderberater für bessere Rechtsetzung ernannt. Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker betonte: "Die Bürgerinnen und Bürger der EU erwarten von der EU vor allem konkrete Verbesserungen in ihrem Alltag, ohne dass sich die EU in zu viele Einzelheiten einmischt. Die Unternehmen in der EU brauchen Raum für Innovationen und Wachstum und wollen möglichst wenig Bürokratie. Edmund Stoiber unterstützt die Kommission diesbezüglich bereits seit sieben Jahren, indem er unnötige Belastungen für Unternehmen aufzeigt und der Kommission hilft, die Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern. Angesichts seines Engagements, seiner Erfahrung und seiner Kenntnisse ist er bestens geeignet, uns bei der Bekämpfung von Überregulierung und Bürokratie zu beraten, damit Wachstum und Beschäftigung in Europa eine echte Chance erhalten. Diese Kommission möchte wichtige Anliegen verstärkt und ambitionierter angehen und sich bei weniger wichtigen Belangen zurücknehmen."

Der Erste Vizepräsident, Frans Timmermans, äußerte sich wie folgt: "Ich begrüße Dr. Stoiber als Sonderberater und freue mich darauf, mit ihm an der Verringerung des Verwaltungsaufwands zusammenzuarbeiten und so Beschäftigung, Wachstum und Investitionen in der EU zu fördern. In den vergangenen sieben Jahren konnte die von Dr. Stoiber geleitete hochrangige Gruppe eine eindeutige Verringerung der Verwaltungslasten für kleine und mittlere Unternehmen erreichen. Dr. Stoibers Ernennung zum Sonderberater zeigt, dass weniger Verwaltungsaufwand und eine bessere Durchsetzung der Rechtsvorschriften im Mittelpunkt der Bestrebungen der Kommission stehen, die von den Bürgerinnen und Bürgern erwarteten Verbesserungen und Erleichterungen mit dem geringsten Kostenaufwand zu verwirklichen."

Zur Reform des Ausschusses für Folgenabschätzung äußerte sich der Erste Vizepräsident Timmermans wie folgt: "Zudem wird die Kommission im Rahmen ihrer verstärkten Bemühungen um eine bessere Rechtsetzung den Ausschuss für Folgenabschätzung in einen Ausschuss für Regulierungskontrolle umwandeln, dem auch zwei externe Mitglieder angehören werden. Alle Mitglieder werden als unabhängige Vollzeitbeschäftigte ausschließlich für den Ausschuss arbeiten und aufgrund ihrer Sachkenntnisse in einem transparenten Verfahren ausgewählt. Das Mandat des Ausschusses wird um die Überprüfung wichtiger Ex-post-Analysen erweitert."

Mit ihrer Agenda für Jobs, Wachstum, Fairness und demokratischen Wandel verfolgt die Juncker-Kommission einen neuen Ansatz. Nach ihrer Umstrukturierung verfügt die Kommission über sieben Vizepräsidenten, die Ergebnisse im Rahmen dieser neuen Agenda erzielen sollen, sowie mit Frans Timmermans über einen Ersten Vizepräsidenten, der für den Bereich bessere Rechtsetzung zuständig ist.

Dr. Edmund Stoiber, ehemaliger Ministerpräsident von Bayern, war von 2007 bis Oktober 2014 Vorsitzender der Hochrangigen Gruppe im Bereich Verwaltungslasten. Die Gruppe beriet die Kommission im Hinblick auf die Verwirklichung schlankerer, einfacherer und kostensparender EU-Rechtsvorschriften und half, in anderen EU-Organen und in den Mitgliedstaaten politische Zusagen für eine verbesserte Rechtsetzung zu erlangen.

Unter dem Vorsitz von Dr. Stoiber wurde das Mandat der Gruppe zweimal verlängert und ausgeweitet: Sie bot den Mitgliedstaaten bewährte Verfahren zur Umsetzung von EU-Recht sowie Beratung darin an, wie EU-Gesetzgebung und Verwaltungen der Mitgliedstaaten am besten den Bedürfnissen kleiner und mittlerer Unternehmen gerecht werden können.

Mit Unterstützung der Gruppe übertraf die Kommission ihr Ziel einer 25prozentigen Verringerung der Verwaltungslasten für Unternehmen um zwei Prozent und bewirkte Einsparungen für Unternehmen in Höhe von über 33 Mrd. EUR.

In seiner neuen Beratungsfunktion soll Dr. Stoiber insbesondere aufzeigen, wie der Abbau von Bürokratie und Verwaltungslasten zugunsten von kleinen und mittleren Unternehmen vorangebracht werden kann, um Beschäftigung, Wachstum und Investitionen in der EU zu fördern. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Umweltstraftaten bestrafen

    Die Europäische Kommission begrüßt zwei politische Einigungen, die das Europäische Parlament und die EU-Staaten im Bereich Umweltpolitik erzielt haben: Zum einen geht es um neue Regeln für die Verbringung von Abfällen. Diese Regeln sollen verhindern, dass die EU ihre ökologischen Herausforderungen in Drittländer exportiert. Die Ausfuhr von Kunststoffabfällen aus der EU in Nicht-OECD-Länder wird verboten.

  • Gestrafftes Verfahren für den Datenaustausch

    Eine neue EU-Verordnung wird Gastgebern und Plattformen in der EU bei Kurzzeitvermietung klare Regeln für die Erhebung und Weitergabe von Daten vorgeben. Das Europäische Parlament und der Rat haben zu dem von der Kommission vor gut einem Jahr vorgelegten Vorschlag eine Einigung erzielt.

  • EU stärkt Schutz vor gefährlichen Chemikalien

    Die Europäische Kommission will den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor den gefährlichen Chemikalien Blei und Diisocyanaten stärken und begrüßt die erzielte politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über den Vorschlag der Kommission zur Änderung zweier Regelungen.

  • EU-weite Methanverordnung

    Das Europäische Parlament und die EU-Staaten auf neue Regeln zur Eindämmung der Methanemissionen im EU-Energiesektor und bei Energieimporten geeinigt. Methan ist nach Kohlendioxid der zweitgrößte Verursacher des Klimawandels und ein starker Luftschadstoff.

  • Die DSA einhalten

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Auskunftsersuchen an Amazon gerichtet. In dem Ersuchen gemäß dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) fordert die Kommission das Unternehmen auf, mehr Informationen über seine Maßnahmen für einen besseren Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern im Internet vorzulegen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen