Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Gegenseitige Anerkennung nationaler eIDs


Digitale Agenda: Neue Verordnung ermöglicht grenzüberschreitende Verwendung elektronischer Signaturen für eine effektivere elektronische Identifizierung im digitalen Binnenmarkt
Vorgeschlagene Verordnung soll jedoch weder EU-Mitgliedstaaten zur Einführung noch deren Bürger zur Nutzung nationaler Personalausweise, elektronischer Personalausweise oder anderer eID-Lösungen verpflichten


(14.06.12) - Die Europäische Kommission hat neue Vorschriften vorgeschlagen, um grenzüberschreitende und sichere elektronische Transaktionen in Europa zu ermöglichen. Die vorgeschlagene Verordnung wird dafür sorgen, dass Personen und Unternehmen mit ihren eigenen nationalen elektronischen Identifizierungssystemen (eID-Systeme) öffentliche Dienste in anderen EU-Ländern benutzen können, sofern dort eine elektronische Identifizierung verwendet wird. Außerdem schafft sie einen Binnenmarkt für die grenzüberschreitende Verwendung elektronischer Signaturen (e-Signaturen) und einschlägiger Vertrauensdienste, indem sie dafür sorgt, dass diese Dienste grenzübergreifend funktionieren und den gleichen Rechtsstatus haben werden wie herkömmliche papiergestützte Verfahren. Erst dadurch wird das große Potenzial der elektronischen Auftragsvergabe ("eBeschaffung") voll zum Tragen kommen.

Der Vorschlag respektiert sowohl vorhandene nationale Identifizierungssysteme als auch die Präferenzen jener Mitgliedstaaten, die keine nationalen Identifizierungssysteme haben. Länder mit eigenem eID-System haben die Wahl, ob sie sich am europäischen System beteiligen oder nicht. Sobald ein Mitgliedstaat mitteilt, dass er sich am europaweiten System beteiligen möchte, muss er zu seinen öffentlichen Diensten den gleichen Zugang per elektronischer Identifizierung anbieten, wie ihn seine eigenen Bürger genießen.

Die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission Neelie Kroes sagte hierzu: "Menschen und Unternehmen sollten in einem grenzenlosen digitalen Binnenmarkt auch grenzüberschreitende Transaktionen durchführen können, denn das ist ja der große Vorteil des Internets. Dabei kommt es auf Rechtssicherheit und Vertrauen an, und deshalb brauchen wir weiter reichende Vorschriften für elektronische Signaturen und die elektronische Identifizierung."

"Dank dieses Vorschlags werden die Bürger ihre elektronische Identität bestmöglich einsetzen können, sofern sie eine haben. Durch die gegenseitige Anerkennung nationaler eIDs und gemeinsame Normen für Vertrauensdienste und e-Signaturen können wir eine nationale Zerstückelung des Internets und öffentlicher Online-Dienste verhindern und Millionen von Unternehmen und noch mehr Bürgern das Leben erleichtern."

Die vorgeschlagene Verordnung wird jedoch
>> weder EU-Mitgliedstaaten zur Einführung noch deren Bürger zur Nutzung nationaler Personalausweise, elektronischer Personalausweise oder anderer eID-Lösungen verpflichten,

>> kein europäisches eID-System und keine europäischen Datenbanken einführen,

>> keine Zugänglichmachung persönlicher Daten für Dritte ermöglichen oder vorschreiben.

Die größten Vorteile bringt die Verordnung für
>> Studenten, die sich online an einer ausländischen Universität einschreiben können, anstatt ins Ausland zu reisen, um die Formalitäten persönlich zu erledigen;

>> Bürger, die den Umzug in ein anderes EU-Land organisieren, im Ausland heiraten wollen oder mehrere Steuererklärungen abgeben müssen;

>> Patienten, die im Ausland behandelt werden müssen, denn sie können dort sicher ihre Patientendaten einsehen oder einem Arzt den Zugriff darauf erlauben;

>> Unternehmen, die sich online an öffentlichen Ausschreibungen überall in der EU beteiligen können; sie können ihre Angebote elektronisch unterzeichnen sowie mit Zeitstempel und Siegel versehen, anstatt sie auszudrucken und mehrere Papierexemplare per Kurierdienst zu verschicken;

>> Personen, die Geschäfte in einem anderen EU-Land machen wollen, können leicht über das Internet ein Unternehmen gründen und ihre Jahresberichte online abgeben;

>> Behörden, die ihren Verwaltungsaufwand verringern und effizienter arbeiten können, um bessere Dienstleistungen für ihre Bürger zu erbringen und Steuergelder einzusparen.

Hintergrund
Die beiden Bestandteile der neuen Verordnung – eID und e-Signatur – werden verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen schaffen, um sichere und nahtlose elektronische Transaktionen zwischen Unternehmen, Bürgern und öffentlichen Verwaltungen zu ermöglichen. Dadurch wird die Effektivität öffentlicher und privater Online-Dienstleistungen, des elektronischen Geschäftsverkehrs und des elektronischen Handels in der EU erhöht.

Das Konzept der elektronischen Signatur, das auf der derzeit geltenden e-Signatur-Richtlinie (Richtlinie 1999/93/EG) beruht, hat schon zu einer gewissen Harmonisierung der Verwaltungspraxis in Europa geführt. So haben alle Länder in der EU einen eigenen Rechtsrahmen für e-Signaturen, diese Rahmen unterscheiden sich jedoch voneinander, was grenzüberschreitende elektronische Transaktionen praktisch unmöglich macht. Das gleiche gilt für Vertrauensdienste wie elektronische Zeitstempel, elektronische Siegel, elektronische Zustellung und Website-Authentifizierung, bei denen es an europaweiter Interoperabilität mangelt. Deshalb sollen mit der Verordnung gemeinsame Vorschriften und Verfahren für diese Dienste eingeführt werden.

In Bezug auf die elektronische Identifizierung sorgt die Verordnung dank des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung und Akzeptierung für Rechtssicherheit. Das bedeutet, dass die Mitgliedstaaten alle nationalen elektronischen Identifizierungsmittel akzeptieren, die einem System unterliegen, das der Kommission offiziell notifiziert wurde. Die Mitgliedstaaten sind nicht verpflichtet, ihre nationalen eID-Systeme registrieren zu lassen, aber die Kommission hofft, dass sich viele Mitgliedstaaten dafür entscheiden werden.

Kommission und EU-Mitgliedstaaten haben bereits nachgewiesen, dass die grenzübergreifende Anerkennung der elektronischen Identifizierung funktioniert, und zwar im Rahmen des Projekts STORK, an dem sich 17 Mitgliedstaaten beteiligt haben.

Link zum Entwurf der Verordnung:
http://ec.europa.eu/information_society/policy/esignature/eu_legislation/regulation/index_en.htm
(Europäische Kommission: ra)




Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen