Textversion
Wer bietet was Recht Markt Produkte Services Whitepapers Fachartikel Compliance-Kiosk Schwerpunkte Branchen Videothek Schulungen Literatur Governance Webinare Compliance-Lexikon Success Stories Specials Security-Telegramm SaaS / Cloud-Telegramm Compliance-Archiv
Home Recht EU & Europa Europäische Kommission

Recht


Bundesnetzagentur Datenschutz und Compliance Deutschland EU & Europa Kartellrecht USA

Europäischer Gerichtshof Europäische Kommission Europäisches Parlament

Events / Veranstaltungen Datenschutzerklärung Newsletter Marktübersichten Stellenanzeigen - Jobsuche Compliance-Shop Shopping-Portal & Shopping Mall Impressum Kontakt: Pressemitteilungen Links RSS: Compliance-Magazin.de-News Feed abonnieren RSS: IT SecCity.de-News Feed abonnieren Geschäftsbedingungen Wichtiger Hinweis zu Rechtsthemen Compliance-Magazin für Mobile Devices Sitemap Suche Mediadaten

Innovationstätigkeit der Unternehmen


Wachsender globaler Wettbewerb: Unternehmen müssen stärker auf Innovation setzen
Antonio Tajani: "Deutliches Warnsignal dafür, dass wir mehr Anstrengungen zur Förderung der Innovation unternehmen müssen"


Anzeige

(20.02.12) - Die Daten des Leistungsanzeigers der Innovationsunion 2011 belegen für beinahe alle Mitgliedstaaten eine verbesserte Innovationsleistung. Der Anstieg der Innovationsleistung verlangsamt sich jedoch, und der EU gelingt es nicht, den weiterhin bestehenden Rückstand zu den globalen Innovationsführern, den USA, Japan und Südkorea, zu verringern. Den größten Rückstand verzeichnet die EU-27 weiterhin im Bereich Innovation des privaten Sektors. Hingegen bleibt der klare Vorsprung der EU vor den Schwellenländern China, Brasilien, Indien, Russland und Südafrika erhalten. China verbessert allerdings seine Innovationsleistung und holt zunehmend auf. Innerhalb der EU hält Schweden seine Führungsposition, dicht gefolgt von Dänemark, Deutschland und Finnland. Einen wichtigen Faktor für die Eroberung einer Spitzenposition innerhalb der EU und auf internationaler Ebene bildet die Innovationstätigkeit der Unternehmen.

Der für Industrie und Unternehmertum zuständige Kommissionsvizepräsident Antonio Tajani erklärte: "Die diesjährigen Ergebnisse sind ein deutliches Warnsignal dafür, dass wir mehr Anstrengungen zur Förderung der Innovation unternehmen müssen. Wenn wir zu unseren wichtigsten Handelspartnern aufschließen und die aktuelle Krise überwinden wollen, gilt es, unsere ganze Kraft auf die Innovation zu richten. Hierbei zähle ich insbesondere auf die Unternehmen, die sich als Schlüssel zum Innovationserfolg erwiesen haben. Erfolgreiche Firmengründungen in anderen Weltregionen zeigen jedoch, dass Europa immer noch Lernbedarf hat."

"Wir benötigen ausgewogene nationale Systeme für Forschung und Innovation, die innovationsfördernde Rahmenbedingungen für die Unternehmen schaffen. Die Daten des Leistungsanzeigers belegen auch einen Rückstand zu den USA im Bereich Spitzenforschung. Wir brauchen dringend einen Europäischen Forschungsraum, mit dem ein stärkerer Wettbewerb angeregt, Spitzenleistungen erbracht und den herausragendsten Forschungstalenten weltweit attraktive Bedingungen nachhaltig geboten werden können", sagte die für Forschung, Innovation und Wissenschaft verantwortliche EU-Kommissarin Máire Geoghegan-Quinn.

Der vollständige Bericht ist abrufbar unter:
http://ec.europa.eu/enterprise/policies/innovation/facts-figures-analysis/innovation-scoreboard/index_en.htm (auf Englisch)
und http://www.proinno-europe.eu/metrics (auf Englisch).

Was macht den Erfolg der Innovationsführer aus?
Die Länder auf den Spitzenpositionen des zusammengesetzten Innovationsindikators weisen eine Reihe gemeinsamer Stärken ihrer Forschungs- und Innovationssysteme auf, wobei die Unternehmenstätigkeit und die öffentlich-private Zusammenarbeit eine Schlüsselrolle spielen. Obgleich es nicht nur einen Weg zur Spitzenleistung bei der Innovation gibt, zeigen alle Innovationsführer, Finnland, Schweden, Dänemark und Deutschland, deutlich sehr gute Leistungen in der Kategorie FuE-Aufwendungen, darunter auch Aufwendungen von Unternehmen.

Die meisten Innovationsführer schneiden auch bei anderen Innovationsindikatoren im Zusammenhang mit der Unternehmenstätigkeit sehr gut ab. Schweden, der EU-Spitzenreiter bei der Innovation, dominiert das Feld in drei der acht Innovationsdimensionen: Humanressourcen, Finanzierung und Unterstützung und Unternehmensinvestitionen. Deutschland und Dänemark sind dagegen jeweils in zwei Innovationsdimensionen führend (Vernetzung und unternehmerische Initiative sowie intellektuelles Kapital bzw. Innovatoren und wirtschaftliche Auswirkungen). Die europäischen Spitzeninnovatoren brillieren zudem bei der Vermarktung ihres technologischen Wissens.

Die EU im internationalen Vergleich
Wie im Vorjahr ist die größte Diskrepanz in der Kategorie Tätigkeit der Unternehmen festzustellen. Hier schneidet die EU-27 allgemein schlechter ab in den Bereichen FuE-Aufwendungen von Unternehmen und öffentlich-private Kopublikationen sowie, in Bezug auf die USA, im Bereich hervorragende und attraktive Forschungssysteme. Bessere Rahmenbedingungen für die Innovation allein werden allerdings nicht ausreichen, wenn die EU nicht in der Lage sein wird, attraktive Bedingungen für wesentlich mehr Spitzenforscher und die besten jungen Wissenschaftler weltweit zu bieten.

Hintergrund
Grundlage des Leistungsanzeigers der Innovationsunion 2011 bilden gegenwärtig 24 Indikatoren, die in drei Hauptkategorien und acht Dimensionen unterteilt sind:

>> "Grundlagen": grundlegende Bausteine zur Förderung der Innovation ("Humanressourcen", "Offene, hervorragende und attraktive Forschungssysteme" und "Finanzierung und Förderung");
>> "Unternehmenstätigkeiten": Erfassung der Innovationsbemühungen in den europäischen Unternehmen ("Unternehmensinvestitionen", "Vernetzung und unternehmerische Initiative" sowie "Intellektuelles Kapital"); und
>> "Outputs": Vorteile für die Wirtschaft als Ganzes (Innovatoren und wirtschaftliche Auswirkungen, einschließlich Beschäftigung).

Weitere Informationen
Länderspezifische Forschungsdaten:
http://ec.europa.eu/research/horizon2020/index_en.cfm?pg=country-profiles (auf Englisch)
(Europäische Kommission: ra)

- Anzeigen -


Meldungen: Europäische Kommission

Freier Verkehr audiovisueller Inhalte Die Europäische Kommission einen Bericht über die Anwendung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) vorgelegt. Die AVMD-Richtlinie soll den freien Verkehr audiovisueller Inhalte ermöglichen und bezieht auch wichtige ordnungspolitische Ziele ein, z. B. Verbot der Aufstachelung zum Hass, Schutz Minderjähriger vor schädlichen Inhalten und Förderung europäischer audiovisueller Werke. Die wichtigsten in dem Bericht behandelten Fragen sind Werbepraktiken und die Notwendigkeit weiterer Leitlinien für Connected-TV (d. h. internetfähiges Fernsehen).

Harmonisierung der Zollpraktiken und -verfahren In der EU und den USA anerkannte vertrauenswürdige Händler können sich im Ergebnis des unterzeichneten Abkommens zur gegenseitigen Anerkennung bei ihren transatlantischen Geschäften über geringere Kosten, vereinfachte Verfahren und eine größere Vorhersehbarkeit freuen. Die Europäische Union und die Vereinigten Staaten von Amerika vereinbarten formal, ihre sicheren Händler gegenseitig anzuerkennen und diesen Unternehmen dadurch die Möglichkeit zu geben, von schnelleren Kontrollen und einem geringeren Aufwand bei der Zollabfertigung zu profitieren. Zusätzlich wird die gegenseitige Anerkennung auch die Sicherheit der Ein- und Ausfuhren verbessern, da sich die Zollbehörden auf die tatsächlichen Risikobereiche konzentrieren können.

Recht auf faires Verfahren "Sie haben das Recht … - über ihre Rechte belehrt zu werden". Dies wird bald für alle, die in der EU festgenommen werden oder in Haft sind, Wirklichkeit werden. Die Justizminister der EU-Mitgliedstaaten haben heute auf Vorschlag der Europäischen Kommission eine neue Richtlinie verabschiedet, die Verdächtigen und Beschuldigten das Recht auf Belehrung in Strafverfahren zuerkennt. Nach der "Richtlinie über das Recht auf Belehrung in Strafverfahren" müssen Personen, die einer Straftat verdächtigt werden, in einer ihnen verständlichen Sprache über ihre Rechte belehrt werden.

De-minimis-Verordnung zu DAWI Die Europäische Kommission hat eine Verordnung angenommen, nach der Beihilfen von bis zu 500.000 EUR je Unternehmen und Dreijahreszeitraum von den EU-Beihilfevorschriften ausgenommen sind, sofern sie als Ausgleich für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) gewährt werden. Ausgleichsleistungen dieser Größenordnung gelten als unproblematisch, weil sie zu gering sind, um Handel oder Wettbewerb zu beeinträchtigen. Die Verordnung ist die letzte Komponente des neuen DAWI-Beihilfenpakets, dessen Hauptteil im Dezember 2011 verabschiedet wurde.

Compliance in der Landwirtschaft Die Europäische Kommission hat die die Mitgliedstaaten noch nachdrücklicher aufgefordert, die Einhaltung des Verbots der Sauenhaltung in Einzelbuchten ab dem 1. Januar 2013 sicherzustellen. Nach der Richtlinie 2008/120/EG des Rates über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen müssen ab dem 1. Januar 2013 Sauen und Jungsauen in allen Schweinehaltungsbetrieben, die mindestens zehn Sauen halten, etwa zweieinhalb Monate lang während ihrer Trächtigkeit in Gruppen gehalten werden. Somit werden die Schweine aus engen Einzelbuchten einer artgerechteren Haltung zugeführt.

Einschränkung des freien Kapitalverkehrs Die Europäische Kommission hat Belgien förmlich aufgefordert, diskriminierende Bestimmungen zur Erbschafts- und zur Unternehmensbesteuerung aufzuheben. Erbschaftsteuer: Laut den Vorschriften der Regionen Brüssel und Wallonien kann bei der Festsetzung der Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer zwischen mehreren Aktienkursen gewählt werden. Dies gilt jedoch nur für solche Aktien, die an der belgischen Börse gehandelt werden.

Compliance in der Landwirtschaft Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die öffentlichen Zuwendungen für den Zweckverband Tierkörperbeseitigung in Rheinland-Pfalz nicht mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar sind, und hat Deutschland daher aufgefordert, Beihilfen von rund 30 Mio. EUR vom Begünstigten zurückzufordern. Der Zweckverband (im Folgenden "Zweckverband TKB") erbringt in Rheinland-Pfalz Dienstleistungen für die Tierkörperbeseitigung und die Entsorgung von Schlachtabfällen. Die Untersuchung der Kommission ergab, dass der Zweckverband TKB keine Ausgleichszahlungen erhalten darf, da ihm aufgrund seiner ausreichenden Reservekapazitäten für Seuchenfälle keine zusätzlichen Kosten für die Erbringung einer öffentlichen Dienstleistung entstehen.

Compliance in der Umweltpolitik Die Europäische Kommission fordert Österreich auf, seine nationalen Rechtsvorschriften für Umweltverträglichkeitsprüfungen mit den EU-Vorschriften in Einklang zu bringen. Die Kommission bemängelt, dass die potenziellen Umweltauswirkungen eines Projekts im Zusammenhang mit einer österreichischen Skipiste nicht wie im EU-Recht verlangt geprüft wurden. Auf Empfehlung von EU-Umweltkommissar Janez Poto?nik richtet die Kommission daher an Österreich eine mit Gründen versehene Stellungnahme. Sollte innerhalb von zwei Monaten keine zufrieden stellende Antwort eingehen, so kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union mit dem Fall befassen.

Qualität und Glaubwürdigkeit der EU-Statistiken In einem von der Europäischen Kommission angenommenen Vorschlag sind strengere Maßnahmen zur Sicherung der Qualität und Glaubwürdigkeit der EU-Statistiken vorgesehen. Hochwertige, zuverlässige Statistiken sind für faktengestützte Entscheidungen von grundlegender Bedeutung. Der Bedarf an solchen Daten ist im Zusammenhang mit der stärkeren wirtschaftspolitischen Koordinierung, die im vergangenen Jahr in der EU vereinbart wurde, weiter angestiegen. Zudem haben die jüngsten wirtschaftlichen Entwicklungen gezeigt, wie wichtig glaubwürdige Statistiken sind, um für Entscheidungen dieser Art das Vertrauen der Öffentlichkeit und der Finanzmärkte sicherzustellen.

Verstöße gegen die EU-Zollbestimmungen Ein Netz von Unternehmen, das, um die hohen EU-Zölle zu umgehen, über mehrere südostasiatische Länder betrügerisch Rohrformstücke aus China eingeführt hatte, wurde bei Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) entdeckt. Diese Untersuchungen führte das OLAF gemeinsam mit Behörden mehrerer Mitgliedstaaten und mit indischen und taiwanesischen Zollbehörden durch. Ergebnis der Untersuchungen war die Nacherhebung von Zöllen in Höhe von 9 Mio. EUR. In späteren Strafverfahren in Deutschland und dem Vereinigten Königreich wurden drei der Beteiligten zu Freiheitsstrafen verurteilt.

Druckbare Version

Weiterhin ausreichender Wettbewerbsdruck Umweltthema: Wasserverschmutzung