Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Zusammenschluss von Reedereien


Kartellrecht: Europäische Kommission konsultiert Wirtschaftsbeteiligte zur Verlängerung der Gruppenfreistellung für Seeschifffahrtskonsortien
Stellungnahmen werden bei der Ausarbeitung der neuen Verordnung, die vor dem Auslaufen der derzeitigen Verordnung (April 2015) erlassen werden soll, berücksichtigt

(20.03.14) - Die Europäische Kommission ersucht um Stellungnahme zu ihrem Vorschlag, die Freistellung von Seeschifffahrtskonsortien vom Verbot bestimmter Vereinbarungen zwischen Unternehmen zu verlängern. Nach der bestehenden Gruppenfreistellungsverordnung für Schifffahrtskonsortien dürfen Reedereien in sogenannten "Konsortien" zusammenarbeiten, um gemeinsame Dienstleistungen bereitzustellen. Die Stellungnahmen werden bei der Ausarbeitung der neuen Verordnung, die vor dem Auslaufen der derzeitigen Verordnung (April 2015) erlassen werden soll, berücksichtigt.

Ein Konsortium ist ein Zusammenschluss von Reedereien, die gemeinsam Seefrachtverkehrsdienstleistungen anbieten. Solche Kooperationsvereinbarungen ermöglichen es den Linienreedereien, ihre Tätigkeiten zu rationalisieren und Größenvorteile zu erzielen. Wenn Konsortien hinreichendem Wettbewerb ausgesetzt sind und sie nicht zur Festsetzung von Preisen oder zur Aufteilung des Marktes missbraucht werden, profitieren die Nutzer der von den Konsortien angebotenen Dienstleistungen in der Regel von Produktivitätsverbesserungen und höherer Dienstleistungsqualität. Daher hat die Kommission derartige Vereinbarungen bislang von dem Verbot nach Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) freigestellt, solange sie einen bestimmten Marktanteil nicht überschreiten.

Die erste Gruppenfreistellungsverordnung für Konsortien wurde 1995 erlassen und anschließend mehrmals verlängert. Die jüngste Marktuntersuchung von 2013 ergab, dass der Ansatz der Kommission in seinen Grundannahmen nach wie vor gültig ist. In Bezug auf Konsortien und Allianzen, die den in der Gruppenfreistellungsverordnung festgelegten Marktanteil überschreiten wird die Kommission die Marktentwicklung und das Verhalten der Unternehmen weiterhin genau beobachten, um sicherzustellen, dass die Märkte offen und wettbewerbsfähig bleiben.

In dem zur Konsultation veröffentlichten Verordnungsentwurf wird vorgeschlagen, Konsortien im Rahmen des bestehenden rechtlichen Rahmens für weitere fünf Jahre (bis April 2020) freizustellen.

Der Verordnungsentwurf ist abrufbar unter:
http://ec.europa.eu/competition/consultations/2014_maritime_consortia/index_en.html
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen