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Wettbewerbsdruck durch mehrere Konkurrenten


Fusionskontrolle: Europäische Kommission genehmigt Übernahme des deutschen Automobilzulieferers ixetic durch kanadischen Konkurrenten Magna
Kommission prüfte die Auswirkungen der geplanten Übernahme auf die Märkte für Vakuumpumpen für Bremssysteme und Ölpumpen für Getriebe und Motoren


(20.12.12) - Die Europäische Kommission hat den geplanten Zusammenschluss zweier Automobilzulieferer, in dessen Rahmen das Unternehmen Magna International Inc (Kanada) die deutsche ixetic Verwaltungs GmbH übernimmt, nach der EU-Fusionskontrollverordnung freigegeben. Die Untersuchung der Kommission hat bestätigt, dass das zusammengeschlossene Unternehmen nach wie vor dem Wettbewerbsdruck mehrerer Konkurrenten ausgesetzt sein wird und dass den Kunden auf allen betroffenen Märkten noch genügend andere Anbieter zur Verfügung stehen werden.

Die Kommission prüfte die Auswirkungen der geplanten Übernahme auf die Märkte für Vakuumpumpen für Bremssysteme und Ölpumpen für Getriebe und Motoren, auf denen sich die Tätigkeiten der beteiligten Unternehmen überschneiden.

Da sich die Geschäftsbereiche der beteiligten Unternehmen geografisch ergänzen und es starke, ernstzunehmende Wettbewerber auf dem Markt gibt, kam die Kommission zu dem Schluss, dass die geplante Übernahme wettbewerbsrechtlich unbedenklich ist.

Das Vorhaben wurde am 23. Oktober 2012 bei der Kommission angemeldet.

Unternehmen und Produkte
Magna ist ein weltweit tätiger diversifizierter Automobilzulieferer, der Automobiltechnik, Baugruppen, Module und Komponenten entwickelt, produziert und vertreibt. Abnehmer seiner weltweit vertriebenen Produkte und Dienstleistungen sind vorwiegend Originalausrüster (OEM) für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge.

Der Automobilzulieferer ixetic hat sich auf die Entwicklung und Fertigung von Hydraulik- und Vakuumpumpen für vorwiegend in Europa ansässige OEM spezialisiert. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

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  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

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    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

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