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Liquidation der Eik Bank


Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt Beihilfe für die Abwicklung der dänischen Eik Bank
Die Abwicklung der Eik Bank erfolgt im Einklang mit den allgemeinen Grundsätzen der dänischen Garantieregelung, die von der Kommission am 10. Oktober 2008 genehmigt worden war


(21.06.11) - Die Europäische Kommission hat die Unterstützung Dänemarks für die Liquidation der Eik Bank nach den Beihilfevorschriften des EU-Vertrags genehmigt, da damit eine ordnungsgemäße Abwicklung der Bank sichergestellt ist und hinreichende Sicherungsmaßnahmen vorgesehen sind, mit denen sich Wettbewerbsverzerrungen begrenzen lassen.

Die Bank war bis 2010 das größte Finanzinstitut auf den Färöern und auf dem übrigen Staatsgebiet Dänemarks intensiv im Privatkunden- und Firmenkundengeschäft tätig. Durch zu großzügige Kreditgewährung für riskante Projekte geriet sie in ernste Liquiditäts- und Zahlungsschwierigkeiten und erklärte sich schließlich damit einverstanden, die dänische Regelung für die Abwicklung notleidender Finanzinstitute in Anspruch zu nehmen.

Im Rahmen der Abwicklungsvereinbarung wurden bestimmte Tätigkeiten über eine öffentliche Ausschreibung zum Verkauf angeboten; andere wurden dem dänischen Staatsfonds Finansiel Stabilitet (Financial Stability Company – FSC) mit dem Ziel eines späteren Verkaufs oder einer Liquidierung übertragen. Dänemark will die Liquidierung erklärtermaßen innerhalb von höchstens fünf Jahren abschließen.

Die Abwicklung der Eik Bank erfolgt im Einklang mit den allgemeinen Grundsätzen der dänischen Garantieregelung, die von der Kommission am 10. Oktober 2008 genehmigt worden war.

Die Kommission vertritt den Standpunkt, dass die Unterstützungsmaßnahmen für die Liquidierung einschließlich der Übertragung von Aktiv- und Passivvermögen, Vereinbarungen über Liquiditätsfazilitäten, Kreditfazilitäten, Kapitalzuführungen und einer Verlustgarantie wie in den Leitlinien der Kommission über Hilfsmaßnahmen für die Umstrukturierung von Banken in der Krise dargelegt nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar sind (siehe IP/09/1180). Insbesondere ist die Beihilfe auf die Mittel begrenzt, die nötig sind, um eine ordnungsgemäße Abwicklung der Bank durchzuführen. Zudem werden mögliche Wettbewerbsverzerrungen dadurch begrenzt, dass die Teile der Bank, die nicht verkauft werden, keine neuen Tätigkeiten mehr aufnehmen, sondern lediglich ihre Geschäfte auslaufen lassen.

Am selben Tag hat die Kommission auch eine Abwicklungsbeihilfe für die ebenfalls dänische Bank Amagerbanken genehmigt.

Hintergrund
Bis September 2010 war Eik Banki P/F die erste Bank der Färöer mit einem fünfzigprozentigen Marktanteil und einer in Kopenhagen registrierten hundertprozentigen Tochtergesellschaft, der Eik Bank Danmark A/S. Im Sommer 2010 gerieten sowohl Eik Banki P/F als auch Eik Bank Danmark A/S durch zu großzügige Kreditgewährung für riskante Immobilienprojekte in ernste Liquiditäts-und Zahlungsschwierigkeiten. Da die Banken nicht in der Lage waren, das von der dänischen Finanzaufsichtsbehörde geforderte zusätzliche Kapital aufzubringen, schlossen sie am 30. September 2010 eine Abwicklungsvereinbarung mit der FSA. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

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