Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Liquidation der Eik Bank


Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt Beihilfe für die Abwicklung der dänischen Eik Bank
Die Abwicklung der Eik Bank erfolgt im Einklang mit den allgemeinen Grundsätzen der dänischen Garantieregelung, die von der Kommission am 10. Oktober 2008 genehmigt worden war


(21.06.11) - Die Europäische Kommission hat die Unterstützung Dänemarks für die Liquidation der Eik Bank nach den Beihilfevorschriften des EU-Vertrags genehmigt, da damit eine ordnungsgemäße Abwicklung der Bank sichergestellt ist und hinreichende Sicherungsmaßnahmen vorgesehen sind, mit denen sich Wettbewerbsverzerrungen begrenzen lassen.

Die Bank war bis 2010 das größte Finanzinstitut auf den Färöern und auf dem übrigen Staatsgebiet Dänemarks intensiv im Privatkunden- und Firmenkundengeschäft tätig. Durch zu großzügige Kreditgewährung für riskante Projekte geriet sie in ernste Liquiditäts- und Zahlungsschwierigkeiten und erklärte sich schließlich damit einverstanden, die dänische Regelung für die Abwicklung notleidender Finanzinstitute in Anspruch zu nehmen.

Im Rahmen der Abwicklungsvereinbarung wurden bestimmte Tätigkeiten über eine öffentliche Ausschreibung zum Verkauf angeboten; andere wurden dem dänischen Staatsfonds Finansiel Stabilitet (Financial Stability Company – FSC) mit dem Ziel eines späteren Verkaufs oder einer Liquidierung übertragen. Dänemark will die Liquidierung erklärtermaßen innerhalb von höchstens fünf Jahren abschließen.

Die Abwicklung der Eik Bank erfolgt im Einklang mit den allgemeinen Grundsätzen der dänischen Garantieregelung, die von der Kommission am 10. Oktober 2008 genehmigt worden war.

Die Kommission vertritt den Standpunkt, dass die Unterstützungsmaßnahmen für die Liquidierung einschließlich der Übertragung von Aktiv- und Passivvermögen, Vereinbarungen über Liquiditätsfazilitäten, Kreditfazilitäten, Kapitalzuführungen und einer Verlustgarantie wie in den Leitlinien der Kommission über Hilfsmaßnahmen für die Umstrukturierung von Banken in der Krise dargelegt nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar sind (siehe IP/09/1180). Insbesondere ist die Beihilfe auf die Mittel begrenzt, die nötig sind, um eine ordnungsgemäße Abwicklung der Bank durchzuführen. Zudem werden mögliche Wettbewerbsverzerrungen dadurch begrenzt, dass die Teile der Bank, die nicht verkauft werden, keine neuen Tätigkeiten mehr aufnehmen, sondern lediglich ihre Geschäfte auslaufen lassen.

Am selben Tag hat die Kommission auch eine Abwicklungsbeihilfe für die ebenfalls dänische Bank Amagerbanken genehmigt.

Hintergrund
Bis September 2010 war Eik Banki P/F die erste Bank der Färöer mit einem fünfzigprozentigen Marktanteil und einer in Kopenhagen registrierten hundertprozentigen Tochtergesellschaft, der Eik Bank Danmark A/S. Im Sommer 2010 gerieten sowohl Eik Banki P/F als auch Eik Bank Danmark A/S durch zu großzügige Kreditgewährung für riskante Immobilienprojekte in ernste Liquiditäts-und Zahlungsschwierigkeiten. Da die Banken nicht in der Lage waren, das von der dänischen Finanzaufsichtsbehörde geforderte zusätzliche Kapital aufzubringen, schlossen sie am 30. September 2010 eine Abwicklungsvereinbarung mit der FSA. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Forderungen nach mehr Flexibilität

    Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen.

  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

  • Wegweisendes Regelwerk der EU

    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

  • Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen