Wettbewerb im Arzneimittelsektor
Kartellrecht: Europäische Kommission stellt Ermittlungen um die Pharmaunternehmen AstraZeneca und Nycomed ein
Die Kommission hatte am 30. November 2010 unangekündigte Nachprüfungen in den Geschäftsräumen von AstraZeneca und Nycomed in mehreren Mitgliedstaaten durchgeführt
(15.03.12) - Die Europäische Kommission hat ihre kartellrechtlichen Ermittlungen um die Pharmaunternehmen AstraZeneca und Nycomed eingestellt. Die Kommission hatte untersucht, ob die Unternehmen einzeln oder gemeinsam Maßnahmen ergriffen haben, um die Einführung von Generika zu verzögern. Wird solches Verhalten nachgewiesen, liegt ein Verstoß gegen die EU-Kartellvorschriften vor, die wettbewerbsbeschränkende Absprachen und den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung verbieten (Artikel 101 und 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – AEUV).
Die Kommission hatte am 30. November 2010 unangekündigte Nachprüfungen in den Geschäftsräumen von AstraZeneca und Nycomed in mehreren Mitgliedstaaten durchgeführt.
Hintergrund
2008 und 2009 führte die Kommission eine umfassende Untersuchung des Wettbewerbs im Arzneimittelsektor durch. Dabei konzentrierte sie sich besonders auf Absprachen zur Verzögerung der Markteinführung von Generika, da solche Verhaltensweisen den Verbrauchern erheblichen Schaden zufügen können.
Aufgrund der in der Sektoruntersuchung gewonnenen Erkenntnisse setzt die Kommission ihre regelmäßige Überwachung möglicherweise problematischer Vergleichsvereinbarungen zur Beilegung von Patentstreitigkeiten fort. Sie leitete auch gegen Servier, Lundbeck, Cephalon und Johnson & Johnson kartellrechtliche Ermittlungen wegen etwaiger Verstöße gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften ein, unter anderem wegen Praktiken, an denen Generikahersteller beteiligt waren. (Europäische Kommission: ra)
Meldungen: Europäische Kommission
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Verluste von Kunststoffpellets verringern
Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.
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Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug
Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.
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Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)
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Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz
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