Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Interoperabilität mit MathWorks-Produkten


Kartellrecht: Europäische Kommission eröffnet Prüfverfahren gegen MathWorks
Wie im Microsoft-Fall geht es auch bei dieser Untersuchung um die Frage der Software-Interoperabilität


(15.03.12) - Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eröffnet, um zu untersuchen, ob der US-amerikanische Softwarekonzern The MathWorks Inc. Wettbewerbsverzerrungen auf dem Markt für die Entwicklung von Steuerungs- und Regelungssystemen verursacht hat, indem er Wettbewerber daran hinderte, eine Interoperabilität mit MathWorks-Produkten zu erreichen. Die Kommission wird jetzt prüfen, ob das Unternehmen, das sich geweigert haben soll, einem Wettbewerber Endnutzerlizenzen zu erteilen und Interoperabilitätsinformationen zur Verfügung zu stellen, gegen EU-Kartellrecht verstoßen hat, das die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung verbietet. Kartellverfahren werden von der Kommission vorrangig behandelt. Dem Ausgang des Verfahrens wird dadurch nicht vorgegriffen.

Die Kommission hat die Untersuchung nach Eingang einer Beschwerde eingeleitet, der zufolge MathWorks sich geweigert haben soll, einem Wettbewerber eine Endnutzerlizenz sowie damit verbundene Interoperabilitätsinformationen für seine Hauptprodukte "Simulink" und "Matlab" zur Verfügung zu stellen. Dadurch habe das Unternehmen den Wettbewerber an einem rechtmäßigen Reverse Engineering (Rückentwicklung) zwecks Interoperabilität mit diesen beiden Produkten gehindert.

Wie im Microsoft-Fall geht es auch bei dieser Untersuchung um die Frage der Software-Interoperabilität. Im Mittelpunkt der Kommissionsuntersuchung steht die Frage, ob MathWorks mit seinem Verhalten Wettbewerber daran gehindert hat, Interoperabilität mit den weitverbreiteten Produkten von MathWorks zu erlangen, und dadurch den Wettbewerb behindert hat, welches gegen Artikel 102 AEUV verstößt. In diesem Zusammenhang sei erinnert, dass die Richtlinie 2009/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Rechtsschutz von Computerprogrammen ebenso Interoperabilität fördert, indem diese ein Reverse Engineering für die Zwecke der Interoperabilität zulässt, sofern die betreffende Software rechtmäßig erworben wurde.

Hintergrund
Bei Simulink und Matlab handelt es sich um Software-Produkte von MathWorks, die sehr häufig für die Konstruktion und Simulierung von Steuerungs- und Regelungssystemen verwendet werden. Derartige Systeme werden in vielen innovativen Produkten (z. B. in Tempomaten und Antiblockiersystemen (ABS) in PKW) verwendet.

Artikel 102 AEUV verbietet die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung, die den Handel beeinträchtigen und den Wettbewerb verhindern oder einschränken kann. Wie diese Bestimmung anzuwenden ist, regelt die Kartellverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates), die sowohl von der Kommission als auch von den Wettbewerbsbehörden der EU-Mitgliedstaaten angewendet werden kann.

Die Kommission hat MathWorks und die Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten von der Einleitung des förmlichen Verfahrens in dieser Sache unterrichtet. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Informationen über Investments

    Die Europäische Kommission hat die Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung angenommen. Sie sind von allen Unternehmen, die der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen unterliegen, anzuwenden. Dies ist ein weiterer Schritt nach vorn beim Übergang zu einer nachhaltigen EU-Wirtschaft.

  • Entschlüsselung von Desinformationsnarrativen

    Projektvorschläge können eingereicht werden zur Entschlüsselung von Desinformationsnarrativen über Russlands Krieg gegen die Ukraine, über Wahlen sowie die LGBTQ+-Gemeinschaft. Ziel ist es, diese irreführenden Narrative und ihre Auswirkungen zu bekämpfen.

  • In der EU anerkannter Datenvermittler

    Die EU-Kommission hat gemeinsame Logos eingeführt, um in der EU anerkannte Anbieter von Datenvermittlungsdiensten und datenaltruistische Organisationen leicht zu identifizieren. Diese Anbieter und Organisationen werden Dateninhaber (Einzelpersonen oder Unternehmen) mit Datennutzern verbinden.

  • Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften

    Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine mit 6,5 Milliarden Euro ausgestattete deutsche Regelung genehmigt, durch die energieintensiven Unternehmen eine Teilkompensation gewährt werden soll.

  • Bau und Betrieb von Ladeinfrastruktur

    Die Hochleistungsladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge entlang der deutschen Autobahnen kann ausgebaut werden: Die Europäische Kommission hat eine deutsche Regelung in Höhe von 350 Millionen Euro genehmigt. Sie sieht die Einrichtung von 952 HPC-Punkten an rund 200 Autobahnstandorten vor.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen