Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Aufbau und die Stärkung der Internet-Freiheit


Neelie Kroes findet den richtigen Mann fürs richtige Thema: Karl-Theodor zu Guttenberg soll die "Freiheit des Internets" weltweit zu fördern
Karl-Theodor zu Guttenberg soll Verbindung zu Mitgliedstaaten, Drittländern und Nichtregierungsorganisationen aufnehmen


(22.12.11) - Die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission Neelie Kroes hat Karl-Theodor zu Guttenberg, vormals deutscher Bundesminister der Verteidigung sowie Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, als Berater in der Frage hinzugezogen, wie Internetnutzer, Blogger und Cyberaktivisten in autoritär regierten Ländern auf Dauer unterstützt werden können. Diese Ernennung ist Schlüsselelement einer neuen "No disconnect"-Strategie, mit der sich die EU weiterhin dafür einsetzen wird, dass die Menschenrechte und Grundfreiheiten sowohl online als auch offline gewahrt werden und das Internet und andere Elemente der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) treibende Kräfte zugunsten politischer Freiheit, demokratischer Entwicklung und wirtschaftlichen Wachstums bleiben können.

Die Vizepräsidentin und Hohe Vertreterin Catherine Ashton und Vizepräsidentin Neelie Kroes wollen gewährleisten, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten diese Ziele in enger Zusammenarbeit verfolgen. Dabei sollen von unten nach oben gerichtete Ansätze für den Aufbau und die Stärkung der Internet-Freiheit und der Demokratie in Ländern unterstützt werden, in denen aus Sicht Europas ein lebendiges und offenes Internet nicht die Norm ist oder schwere Menschenrechtsverletzungen stattfinden. Karl-Theodor zu Guttenberg soll Verbindung zu Mitgliedstaaten, Drittländern und Nichtregierungsorganisationen aufnehmen, die sich in diesem Bereich engagieren, und sie beraten, wie die Strategie auf koordinierte und wirksame Weise vorangebracht werden kann.

Die "No disconnect"-Strategie soll Menschen vierfach unterstützen:

>>
Entwicklung und Bereitstellung technischer Instrumente, mit denen der Schutz der Privatsphäre und die Sicherheit von Menschen in nichtdemokratisch regierten Ländern bei der IKT-Nutzung erhöht wird.

>> Schulung und Bewusstseinsschärfung von Aktivisten hinsichtlich Chancen und Risiken der IKT. Aktivisten sollen insbesondere dabei unterstützt werden, Werkzeuge wie soziale Netzwerke und Blogs bestmöglich zu nutzen, und es soll ihr Bewusstsein dafür geschärft werden, welche Überwachungsrisiken bei der Kommunikation mittels IKT bestehen.

>> Sammlung hochwertiger Informationen über das Geschehen "vor Ort", um die Intensität der Überwachung und Zensur zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort zu beobachten.

>> Zusammenarbeit. Entwicklung praktischer Methoden, mit denen sichergestellt wird, dass alle Beteiligten Informationen über ihre Aktivitäten austauschen und mehrseitige Aktionen fördern können und sich eine überregionale Zusammenarbeit beim Schutz der Menschenrechte herausbildet.

Catherine Ashton erklärte: "Die Menschenrechtspolitik ist kein Beiwerk. Es ist der silberne Faden, der sich durch unser ganzes Tun hindurchzieht. Das Recht auf freie Kommunikation ist unabdingbarer Bestandteil grundlegender Menschenrechte. Das Internet und die sozialen Medien sind mittlerweile ein wichtiges Mittel zur Förderung der Meinungsfreiheit. Darum ist die EU entschlossen, allen ungerechtfertigten Beschränkungen des Internets und anderer neuer Medien entgegenzutreten. Deshalb unterstütze ich die "No disconnect"-Strategie aus vollem Herzen."

Neelie Kroes sagte: "Die Technik kann Menschenrechten dienen, wir müssen aber sicherstellen, dass sie nicht gegen diejenigen eingesetzt wird, die nach Freiheit streben. Ich wünsche mir, dass Karl-Theodor zu Guttenberg diese Angelegenheit mit Regierungen und Nichtregierungsorganisationen aufgreift und dafür sorgt, dass sie die Aufmerksamkeit, das Interesse und die Unterstützung erhält, die sie verdient.".

Hintergrund
In der Gemeinsamen Mitteilung "Eine Partnerschaft mit dem südlichen Mittelmeerraum für Demokratie und gemeinsamen Wohlstand" (KOM(2011) 200) hat die Kommission die Entwicklung von Instrumenten in Aussicht gestellt, mit denen die EU in entsprechenden Fällen Organisationen der Zivilgesellschaft oder einzelnen Bürgern helfen kann, willkürliche Unterbrechungen des Zugangs zu elektronischen Kommunikationstechnologien, einschließlich des Internets, zu umgehen. Zuvor war es bei den Aufständen während des Arabischen Frühlings von Seiten autoritärer Regierungen, etwa in Ägypten, zu solchen Unterbrechungen oder entsprechenden Versuchen gekommen.

Um Bürgern autoritär regierter Länder die Umgehung solcher Überwachungs- und Zensurmaßnahmen zu ermöglichen, sind zwei Grundvoraussetzungen zu erfüllen: Es müssen geeignete Technologien zur Verfügung stehen (insbesondere Softwareprogramme, die auf dem eigenen Desktopcomputer, Laptop, Smartphone oder anderen Geräten installiert werden können), und man muss sich der von autoritären Regimes verwendeten Techniken zur Ausspionierung von Bürgern und zur Zensur ihrer Kommunikation bewusst sein und wissen, welche geeigneten Gegenmaßnahmen getroffen werden können. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Mutmaßliche Beihilfemaßnahmen

    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob bestimmte Fördermaßnahmen zugunsten des deutschen öffentlichen Nahverkehrsunternehmens WestVerkehr GmbH (im Folgenden "WestVerkehr") mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen.

  • Bilanzposition und Liquidität der Lufthansa

    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob eine deutsche Rekapitalisierungsmaßnahme von 6 Mrd. EUR für die Deutsche Lufthansa AG (im Folgenden "Lufthansa ") mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Maßnahme war ursprünglich am 25. Juni 2020 von der Kommission auf der Grundlage des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit COVID-19 genehmigt worden, doch dieser Genehmigungsbeschluss wurde am 10. Mai 2023 vom Gericht für nichtig erklärt.

  • Wettbewerb auf bestimmten Kurzstrecken

    Die Europäische Kommission hat den geplanten Erwerb der gemeinsamen Kontrolle über ITA Airways ("ITA") durch die Deutsche Lufthansa AG ("Lufthansa") und das italienische Wirtschafts- und Finanzministerium ("MEF") nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Genehmigung ist an die Auflage gebunden, dass Lufthansa und das MEF die von ihnen angebotenen Abhilfemaßnahmen vollständig umsetzen.

  • Preisabsprachen zwischen Reifenherstellern

    Die EU-Kommission hat Bedenken, dass das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben könnte, denen zufolge Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen verboten sind (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Die Nachprüfungen fanden im Rahmen einer Untersuchung statt, für die die Kommission bereits Anfang 2024 Nachprüfungen durchgeführt hatte.

  • Steuerregelungen für Spielbankunternehmen

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die in Deutschland geltenden besonderen Steuerregelungen für Spielbankunternehmen nicht mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Deutschland muss diese Beihilfen einschließlich Zinsen zurückfordern und die Steuerregelungen abschaffen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen