Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Mehr Transparenz an den Finanzmärkten


Europäisches Parlament nimmt Kommissionsvorschlag für mehr Transparenz im Schattenbanksektor an
Der Begriff "Schattenbankwesen" bezeichnet häufig die Kreditvergabe außerhalb des Bankenwesens

(27.11.15) - Die bei einer Abstimmung im Europäischen Parlament angenommenen neuen EU-Vorschriften sollen bestimmte Finanztransaktionen transparenter machen und Aufsichtsbehörden und Anlegern das Verständnis der damit verbundenen Risiken erleichtern. Die Europäische Kommission begrüßt die Annahme der Verordnung über die Meldung und Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften (kurz SFT-Verordnung) durch das Europäische Parlament. Diese von der Europäischen Kommission im Januar 2014 vorgeschlagene neue Verordnung wird die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften im Schattenbanksektor erheblich erhöhen. Sie trägt ebenfalls dazu bei, die mit solchen Finanztransaktionen verbundenen Risiken zu erkennen und deren Umfang zu ermessen. Diese Verordnung steht mit der Zusage der G-20-Staats- und -Regierungschefs in Einklang, für mehr Transparenz an den Finanzmärkten zu sorgen.

Wertpapierfinanzierungsgeschäfte ermöglichen den Marktteilnehmern eine besicherte Finanzierung, d. h. die Nutzung eigener Vermögenswerte wie Aktien oder Anleihen mit dem Ziel, die Finanzierung ihrer Geschäftstätigkeiten abzusichern. Dabei werden Vermögenswerte vorübergehend für Finanzierungstransaktionen verpfändet (Beispiel: Wertpapierleih- oder -verleihgeschäfte, Pensionsgeschäfte oder umgekehrte Pensionsgeschäfte, "Buy-sell back"– oder "Sell-buy back"-Geschäfte sowie Lombardgeschäfte).

Der für Finanzmarktstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige Kommissar Jonathan Hill erklärte: "Die […] Vorschriften werden für größere Transparenz an den Märkten für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte sorgen. Sie werden es den Marktteilnehmern ermöglichen, solche Geschäfte für die Finanzierung der Wirtschaft einzusetzen, gleichzeitig aber die Überwachung und Beurteilung der damit verbundenen Risiken erleichtern. Dies ist ein weiterer Schritt auf dem Weg, unser Finanzsystem nach der Finanzkrise widerstandsfähiger zu machen. Ich danke dem Europäischen Parlament und insbesondere dem Berichterstatter Renato Soru für ihre großen Anstrengungen, die diese Einigung ermöglicht haben."

Hintergrund:

Die Verordnung erhöht die Transparenz auf dreierlei Weise:

>> erstens führt sie die Meldung sämtlicher Wertpapierfinanzierungsgeschäfte an zentrale Datenbanken, die sogenannten Transaktionsregister, ein, wovon lediglich Geschäfte mit Zentralbanken ausgenommen sind. Je nach Firmenkategorie beginnt diese Meldepflicht zwischen 12 und 21 Monaten nach Inkrafttreten der betreffenden technischen Regulierungsstandards;

>> zweitens müssen Investmentfonds ab Inkrafttreten der Verordnung in ihren regelmäßigen Berichten und vorvertraglichen Dokumenten Angaben zur Nutzung von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und Gesamtertragsswaps bereitstellen; den bereits bestehenden Fonds werden für die Änderung dieser Unterlagen 18 Monate eingeräumt;

>> drittens legt die Verordnung für die Wiederverwendung von Sicherheiten einige Mindesttransparenzanforderungen fest, wie die Offenlegung der damit verbundenen Risiken und die vorherige Erteilung einer entsprechenden Erlaubnis. Diese müssen sechs Monate nach Inkrafttreten der Verordnung angewandt werden.

Der Begriff "Schattenbankwesen" bezeichnet häufig die Kreditvergabe außerhalb des Bankenwesens. Diese Tätigkeiten diversifizieren die Finanzierungsquellen und können deshalb für die Wirtschaft von Nutzen sein. Seit der Finanzkrise herrscht allerdings international Einigkeit darüber, dass diese Tätigkeiten transparent sein und einer angemessen Regulierung unterliegen sollten. Mit der heutigen Einigung ist dieses Ziel einen großen Schritt näher gerückt.

Nach der Abstimmung im Parlament, wird die Verordnung demnächst förmlich vom EU-Ministerrat angenommen und danach im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Weitere Informationen:
http://ec.europa.eu/finance/general-policy/shadow-banking/index_de.htm#maincontentSec1
(Europäische Kommission: ra)




Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen