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Standards für künftige Mobilfunkdienste


Kartellrecht: Europäische Kommission stellt vorläufige Untersuchung zu "E5" ein
Kommission will aber die weitere Entwicklung der Standardisierungsmaßnahmen im Mobilfunksektor auch künftig aufmerksam beobachten


(28.03.13) - Im März 2012 bestätigte die Europäische Kommission, dass sie von fünf großen Telekommunikationsanbietern – den sogenannten "E5": Deutsche Telekom, France Télécom, Telefónica, Vodafone und Telecom Italia – sowie vom Branchenverband GSMA Auskünfte über die Vorgehensweise bei der Entwicklung von Standards für künftige Mobilfunkdienste angefordert hatte.

Ziel der Kommission ist es sicherzustellen, dass die von großen Telekommunikationsunternehmen eingeleiteten Standardisierungsmaßnahmen nicht strategisch genutzt werden, um andere Unternehmen vom Markt auszuschließen.

Die Kommission stellt fest, dass die früher von den E5 durchgeführten Standardisierungstätigkeiten auf die GSMA und andere Fachverbände übertragen wurden. Sie begrüßt die Übertragung dieser Aufgaben, da damit eine stärkere Einbeziehung der betroffenen Wirtschaftsbeteiligten ermöglicht wird. Mit diesem positiven Schritt wird das Risiko gemindert, dass Standardisierungsmaßnahmen den Wettbewerb beeinträchtigen. Daher stellt die Kommission nun die vorläufige Prüfung dieser Sache ein.

Die Kommission wird die weitere Entwicklung der Standardisierungsmaßnahmen im Mobilfunksektor auch künftig aufmerksam beobachten. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

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