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Regulierung des Finanz- und Bankensektors


Schattenbankwesen: Neue Risikofaktoren im Finanzsektor ausschalten
EU will Transparenz in alle Bereiche des Finanzsektors bringen


(29.03.12) - Die EU zieht ihre Konsequenzen aus der Krise und führt im Finanzsektor, insbesondere bei den Banken, ehrgeizige Reformen durch. Dies wird die Widerstandsfähigkeit und Solidität des Finanzsektors stärken und so der Realwirtschaft zu Gute kommen. Im Rahmen dieser Reformen ist es nun an der Zeit, sich der zunehmenden Kredittätigkeit von Nichtbanken, dem so gen. "Schattenbankwesen” zuzuwenden, das bislang nicht im Zentrum des Interesses von Regulierung und Aufsicht stand. Bis zu einem gewissen Grad erfüllen Schattenbanken im Finanzsystem wichtige Funktionen. So stellen sie beispielsweise eine zusätzliche Finanzierungsquelle dar und bieten den Anlegern Alternativen zu Bankeinlagen. Für die langfristige Finanzstabilität können sie aber auch mit Risiken verbunden sein, da sie eine Akkumulierung unbekannter Risikofaktoren im Finanzsystem bewirken und Spillover-Effekte vom Schattenbank- auf den regulären Bankensektor ermöglichen.

Der Aufforderung der Staats- und Regierungschefs bei den G-20-Gipfeln in Seoul 2010 und Cannes 2011 entsprechend arbeitet der Rat für Finanzstabilität (Financial Stability Board, FSB) derzeit Empfehlungen für die Beaufsichtigung und Regulierung der betreffenden Unternehmen und Tätigkeiten aus. Mit ihrem vorgelegten Grünbuch und der damit eingeleiteten Konsultation wirkt die Kommission aktiv an diesen Arbeiten mit.

Hierzu sagte Binnenmarkt- und Dienstleistungskommissar Michel Barnier: "Wenn es um ehrgeizige Reformen bei der Regulierung des Finanz- und insbesondere des Bankensektors geht, nimmt die EU weltweit eine führende Rolle ein. Was wir nicht wollen, ist, dass Tätigkeiten und Unternehmen des Finanzsektors bestehende und geplante Vorschriften umgehen und dies die Akkumulierung neuer Risikofaktoren im Finanzsektor nach sich zieht. Aus diesem Grund müssen wir unseren Kenntnisstand darüber verbessern, welche Unternehmen den Schattenbanksektor ausmachen, worin ihre Tätigkeit besteht und welche Art von Regulierung und Aufsicht auf welcher Ebene für sie angemessen sein könnte. Wir müssen Transparenz in alle Bereiche des Finanzsektors bringen."

Hintergrund
Nach der Definition des Rats für Finanzstabilität ist das Schattenbanksystem ein "System der Kreditvermittlung, an dem Unternehmen und Tätigkeiten außerhalb des regulären Bankensystems beteiligt sind."

Als mögliche Schattenbanken/Schattenbankgeschäfte angesehen werden können u. a.:

>> Geldmarktfonds (Money Market Funds, MMF) und andere Arten von Investmentfonds oder -produkten mit einlageähnlichen Charakteristika

>> Investmentfonds, die Kredite zur Verfügung stellen oder mit Fremdmitteln arbeiten, einschließlich börsengehandelter Fonds (Exchange Traded Funds, ETF) und Hedgefonds

>> Finanzierungsgesellschaften und Wertpapierhäuser, die Kredite oder Kreditgarantien bereitstellen oder Liquiditäts- und/oder Fristentransformationen vornehmen, ohne dabei der gleichen Regulierung zu unterliegen wie eine Bank

>> Versicherer und Rückversicherer, die Kreditprodukte auflegen oder garantieren.

>> Verbriefungen und Wertpapierleih- und Pensionsgeschäfte (Repos).

In dem vorgelegten Grünbuch wird dargelegt, inwieweit die Tätigkeiten von Schattenbanken bereits durch bestehende und vorgeschlagene EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. So werden beispielsweise außerbilanzielle Konstrukte wie Zweckgesellschaften indirekt durch das Bankenrecht reguliert. Hedgefondsverwalter fallen direkt unter die Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds, in der eine Reihe von Aspekten des Schattenbankwesens behandelt werden. Einige Mitgliedstaaten verfügen darüber hinaus über zusätzliche nationale Bestimmungen für die Beaufsichtigung von Finanzunternehmen und -tätigkeiten, die auf EU-Ebene nicht reguliert sind.

Auch wenn diese Maßnahmen Schattenbanken und ihre Tätigkeiten schon ein gutes Stück mitregulieren, sind angesichts der ständigen Weiterentwicklung des Schattenbanksystems und der wachsenden Kenntnisse darüber weitere Fortschritte erforderlich. In Koordinierung mit dem FSB, den Standardsetzungsgremien und den einschlägigen EU-Aufsichts- und -Regulierungsbehörden zielen die derzeitigen Arbeiten der Kommission darauf ab, die bestehenden Maßnahmen sorgfältig zu überprüfen und eine angemessene Vorgehensweise vorzuschlagen, die in Verbindung mit einem angemessenen Regulierungsrahmen eine umfassende Beaufsichtigung des Schattenbankwesens gewährleistet.

In diesem Zusammenhang gibt es fünf Bereiche (Bankenwesen, Vermögensverwaltung, Wertpapierleih- und Pensionsgeschäfte, Verbriefung und andere Unternehmen des Schattenbanksektors), in denen die Kommission mögliche Optionen und weitere Schritte prüft.

Weitere Informationen unter:
http://ec.europa.eu/internal_market/bank/shadow_banking/index_de.htm
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

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    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

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    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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