Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Verschärfung und Präzisierung von Vorschriften


Europäische Kommission überarbeitet Verhaltenskodex für Kommissionsmitglieder
Bereits der jetzige Verhaltenskodex unterwirft die Inhaber von EU-Spitzenämtern Regeln, die mit zu den strengsten ihrer Art gehören


(29.04.11) - Auf ihrer wöchentlichen Sitzung hat die Europäische Kommission beschlossen, ihren Verhaltenskodex für Kommissionsmitglieder zu ändern und seine ethische Komponente durch eine Verschärfung und Präzisierung der früheren Vorschriften noch stärker zu betonen.

In seinen Politischen Leitlinien für die nächste Kommission vom September 2009 hatte Präsident Barroso eine Überarbeitung des Verhaltenskodex für Kommissionsmitglieder angekündigt "in der Hoffnung, dass dieser Kodex ein Bezugsmaßstab ist, der allen anderen EU-Organen und -Einrichtungen als Vorbild dient".

Bereits der jetzige Verhaltenskodex unterwirft die Inhaber von EU-Spitzenämtern Regeln, die mit zu den strengsten ihrer Art gehören. Die überarbeitete Version des Verhaltenskodex greift die Ergebnisse mehrerer aktueller Studien der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments sowie der OECD (Post-Public Employment – Good Practices for Preventing Conflict of Interest, 2010) auf. Sie enthalten wertvolle Empfehlungen dazu, wie der Verhaltenskodex der Kommission noch weiter vervollständigt und in seiner Wirkung verbessert werden kann.

Im Ergebnis hat dies zu folgenden Änderungen geführt:

>> Es gelten klarere Regeln für politische Aktivitäten von Kommissionsmitgliedern einschließlich ihrer Mitwirkung an Wahlkämpfen.

>> Die Vorschriften für die Aufnahme von Tätigkeiten nach dem Ausscheiden aus dem Amt wurden verschärft; so wurde die Frist, innerhalb derer die Kommission bei der Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit vorab zu unterrichten ist, von 12 auf 18 Monate angehoben.

>> Die Interessenerklärungen müssen jährlich auf den neuesten Stand gebracht werden.

>> Das Verfahren bei Interessenkonflikten wird klar geregelt.

>> Die Vorschriften für die Entgegennahme von Geschenken und die Inanspruchnahme von Gastfreundschaft werden präzisiert.

>> Ehegatten, Partner und direkte Familienmitglieder dürfen nicht im Kabinett des betreffenden Kommissionsmitglieds beschäftigt werden.

>> Die Ad-hoc-Ethikkommission wird in ihrem Auftrag bestärkt.

Der Verhaltenkodex für Kommissionsmitglieder steht im Einklang mit Artikel 17 des Vertrags über die Europäische Union und Artikel 245 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Er konkretisiert die den Kommissionsmitgliedern darin generell auferlegte Pflicht zur Unabhängigkeit und Integrität.

Gemäß der Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission wurde das Europäische Parlament gebeten, zu den geplanten Änderungen Stellung zu nehmen. In dem jetzt angenommenen Verhaltenskodex sind die Bemerkungen des Europäischen Parlaments berücksichtigt. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen