Out: Sektorspezifisches Kartellrecht
Kartellrechts-Compliance: Europäische Kommission stellt Zukunft der kartellrechtlichen Leitlinien für Seeverkehrsdienste zur Debatte
Besondere kartellrechtliche Leitlinien für den Seeverkehr nicht mehr erforderlich?
(14.05.12) - Die Leitlinien über die Anwendung des EU-Kartellrechts auf Seeverkehrsdienstleistungen laufen im September 2013 aus. Daher hat die Europäische Kommission die Stakeholders des Seeverkehrs aufgefordert, sich dazu zu äußern, wie sie sich die künftige Anwendung der Leitlinien vorstellen. Die Generaldirektion Wettbewerb vertritt vorerst die Auffassung, dass besondere kartellrechtliche Leitlinien für den Seeverkehr nicht mehr erforderlich sind. Die Stellungnahmen müssen bis zum 27. Juli 2012 eingehen.
Die Generaldirektion Wettbewerb hat ihre vorläufige Sicht zur weiteren Notwendigkeit der Leitlinien in einem Arbeitspapier der zuständigen Dienststellen dargelegt. Nach der Aufhebung einer Ausnahmeregelung für Linienschifffahrtskonferenzen im Jahr 2006 sollte mit den Leitlinien von 2008 der Übergang von sektorspezifischen zu allgemeinen wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen für den Seeverkehr erleichtert werden. Dieses Ziel, das dem allgemeinen Ansatz der Kommission entspricht, sektorspezifische kartellrechtliche Bestimmungen nach und nach auslaufen zu lassen, ist erreicht. Zudem überschneiden sich die Leitlinien mittlerweile mit allgemeinen kartellrechtlichen Leitlinien wie den Leitlinien zu Vereinbarungen über die horizontale Zusammenarbeit. Die Generaldirektion Wettbewerb vertritt deshalb zu diesem Zeitpunkt die Auffassung, dass keine besonderen kartellrechtlichen Leitlinien für den Seeverkehr mehr erforderlich sind.
Die Kommission möchte die Meinung der Stakeholder hierzu hören und fordert alle Beteiligten mit berechtigtem Interesse auf, bis zum 27. Juli 2012 zu dem vorgenannten Arbeitspapier Stellung zu nehmen.
Hintergrund
Am 1. Juli 2008 erließ die Kommission die Leitlinien für die Anwendung von Artikel 81 des EG-Vertrags (jetzt Artikel 101 AEUV) auf Seeverkehrsdienstleistungen. In den Leitlinien, die am 26. September 2008 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, ist ein Anwendungszeitraum von fünf Jahren festgelegt. Sie gelten folglich nur noch bis September 2013.
(Europäische Kommission: ra)
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