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Modernisierung des EU-Beihilfenrechts


Staatliche Beihilfen: Kommission startet öffentliche Konsultation zur Anwendung der Beihilfevorschriften im Bereich der Förderung von Risikokapitalinvestitionen
Im Rahmen der Konsultation sollen Informationen über die Marktentwicklungen in Bezug auf die Bereitstellung von Beteiligungs- und Kreditfinanzierungen für rentable KMU zusammengetragen werden


(26.07.12) - Im Rahmen ihrer Initiative zur Modernisierung des EU-Beihilfenrechts hat die Europäische Kommission mit der Überarbeitung der Risikokapitalleitlinien (in der Fassung vom 1.12.2010) begonnen, in denen die Kriterien für die Bewertung der Vereinbarkeit einschlägiger staatlicher Fördermaßnahmen mit dem Binnenmarkt festgelegt sind. Den Auftakt der Überarbeitung bildet eine öffentliche Konsultation, in deren Rahmen die Interessenträger um Stellungnahme zur Anwendung der Leitlinien seit ihrer Annahme im Jahr 2006 und insbesondere zu den Marktentwicklungen in Bezug auf die Bereitstellung von Beteiligungs- und Kreditfinanzierungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gebeten werden. Auf der Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen sowie ihrer eigenen Erfahrungen mit der Anwendung der Leitlinien wird die Kommission 2013 einen Entwurf für überarbeitete Leitlinien vorlegen, um die Ziele der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum voranzubringen. Die Stellungnahmen können bis zum 5. Oktober 2012 übermittelt werden.

Im Rahmen der Konsultation werden die Mitgliedstaaten und andere Interessenträger um Stellungnahme zur Anwendung der Risikokapitalleitlinien sowie allgemein zum Zugang von KMU zu Finanzierungsmitteln gebeten. Ferner wird die Kommission prüfen, wie die Leitlinien die Initiative zur Modernisierung des EU-Beihilfenrechts fördern können, mit der das Wachstum – insbesondere durch Erleichterung der Gewährung gut konzipierter, auf die Behebung echten Marktversagens ausgerichteter Beihilfen – gefördert und die Beihilfenkontrolle beschleunigt, vereinfacht und neu ausgerichtet werden soll. Mit der Überprüfung der Leitlinien soll insbesondere erreicht werden, dass öffentliche Mittel in optimaler Weise für den Zugang innovativer und wachstumsorientierter KMU zu angemessenen Finanzierungsmitteln eingesetzt werden.

Im Rahmen der Konsultation sollen Informationen über die Marktentwicklungen in Bezug auf die Bereitstellung von Beteiligungs- und Kreditfinanzierungen für rentable KMU zusammengetragen werden. Der Fragebogen enthält auch Fragen zur allgemeinen Strategie sowie zu Einsatz und Effizienz öffentlicher Finanzierungsmittel in den Mitgliedstaaten. Ferner umfasst er ausführlichere Fragen zu den mit der Anwendung der Leitlinien gemachten Erfahrungen. Schließlich enthält der Fragebogen Fragen zu den Risikokapitalbestimmungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), mit der bestimmte Kategorien von Beihilfemaßnahmen von einer vorherigen Genehmigung durch die Kommission freigestellt werden, um die Kohärenz zwischen den einzelnen Instrumenten zu gewährleisten.

Die Leitlinien und der Fragebogen sind auf folgender Website veröffentlicht:
http://ec.europa.eu/competition/consultations/2012_risk_capital/index_en.html

Hintergrund
Wollen Mitgliedstaaten bestimmte Unternehmen, die wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, mit staatlichen Mitteln unterstützten, so müssen sie dies grundsätzlich bei der Kommission vorher anmelden. Sie können Fördermittel erst dann gewähren, wenn die Kommission ihre Pläne genehmigt hat. Mit der Beihilfenpolitik im Bereich des Risikokapitals wird vor allem das Ziel verfolgt, ein Marktversagen zu beheben, das darin besteht, dass rentable KMU in ihren frühen Entwicklungsphasen keinen ausreichenden Zugang zu Kapital haben. Dabei soll gewährleistet werden, dass die positiven Auswirkungen der Beihilfen deren negativen Auswirkungen, die in einer Verfälschung des Wettbewerbs bestehen, überwiegen. Die Vorschriften für die Bewertung der öffentlichen Förderung von Risikokapitalinvestitionen sind in den Risikokapitalleitlinien in der Fassung vom 1.12.2010 und in der AGVO enthalten. Im Juni 2012 wurde mit der Überprüfung der AGVO begonnen.

Am 8. Mai 2012 hat die Kommission ein ehrgeiziges Paket zur Modernisierung der EU-Beihilfevorschriften angenommen, mit dem das übergeordnete Ziel der EU, das Wachstum zu fördern, vorangebracht werden soll. Vor diesem Hintergrund wird sich die EU-Beihilfenpolitik darauf konzentrieren, die Gewährung gut konzipierter Beihilfen, die auf die Behebung von Marktversagen und auf Ziele von gemeinsamem europäischem Interesse ausgerichtet sind, zu erleichtern. Ferner will die Kommission die Durchsetzung des Beihilfenrechts auf Fälle mit besonders starken Auswirkungen auf den Binnenmarkt konzentrieren. Dazu sollen die Regeln gestrafft und Beschlüsse rascher gefasst werden. Im Rahmen der Modernisierung des EU-Beihilfenrechts werden bestimmte Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Ziele festgestellt. Die wichtigsten Elemente des Reformpakets sollen bis Ende 2013 in Kraft treten. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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