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Meeresverschmutzung und Umweltschutz


Umweltkriminalität: Kommission fordert zwöf Mitgliedstaaten zur Umsetzung von EU-Vorschriften auf
Die Richtlinie 2008/99/EG über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt soll sicherstellen, dass schwerwiegende Verstöße gegen EU-Umweltschutzvorschriften in allen Mitgliedstaaten strafrechtlich geahndet werden


(27.06.11) - Die Europäische Kommission hat zwölf Mitgliedstaaten eine Frist von zwei Monaten für die Umsetzung von EU-Vorschriften über strafrechtliche Sanktionen bei Meeresverschmutzung und anderen Umweltdelikten gesetzt. Die Richtlinie 2008/99/EG über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt hätte spätestens am 26. Dezember 2010 in nationales Recht umgesetzt sein müssen. Zehn Mitgliedstaaten – Deutschland, Griechenland, Italien, Litauen, Malta, Portugal, Rumänien, Slowenien, Tschechische Republik und Zypern – sind dieser Aufforderung bislang allerdings nicht nachgekommen.

Darüber hinaus haben acht Mitgliedstaaten – Finnland, Griechenland, Italien, Litauen, Portugal, Rumänien, Slowakei und die Tschechische Republik – einzelne Vorschriften im Zusammenhang mit der Meeresverschmutzung durch Schiffe nicht oder nur unkorrekt übernommen. Die Richtlinie 2009/123/EG hätte spätestens am 16. November 2010 umgesetzt sein sollen. Wenn die betreffenden Mitgliedstaaten die Umsetzungsmaßnahmen nicht innerhalb von zwei Monaten mitteilen, kann die Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen.

Hintergrundinformationen
Strafrechtliche Sanktionen bei Umweltdelikten
Die Richtlinie 2008/99/EG über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt soll sicherstellen, dass schwerwiegende Verstöße gegen EU-Umweltschutzvorschriften in allen Mitgliedstaaten strafrechtlich geahndet werden. Die Richtlinie fordert, dass Verstöße wie die illegale Verbringung von Abfällen oder der Handel mit gefährdeten Arten in allen Mitgliedstaaten als Straftat eingestuft werden.

Strafrechtliche Sanktionen bei Verschmutzung durch Schiffe
Die Richtlinie 2009/123/EG (zur Änderung der Richtlinie 2005/35/EG) über die Meeresverschmutzung durch Schiffe ist Teil der EU-Vorschriften zur Verbesserung der Sicherheit des Seeverkehrs und zum Schutz der Meere vor Verschmutzung durch Schiffe. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, schwere Fälle illegaler Einleitungen von Schadstoffen durch Schiffe als Straftat zu betrachten.

Den beiden Richtlinien zufolge müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Straftaten mit "wirksamen, angemessenen und abschreckenden strafrechtlichen Sanktionen" geahndet werden.

Wenn die Mitgliedstaaten die Richtlinien nicht oder nur unvollständig umsetzen, können für Straftaten und strafrechtliche Sanktionen bei schwerwiegenden Verstößen gegen EU-Bestimmungen zum Schutz der Umwelt und zum Schutz vor Verschmutzung durch Schiffe keine einheitlichen Mindestvorschriften angewandt werden. EU-weite Vorschriften sollen aber Schlupflöcher schließen, die andernfalls von Umweltsündern ausgenutzt werden könnten.

Die mit Gründen versehenen Stellungnahmen bilden die zweite Stufe des dreistufigen Vertragsverletzungsverfahrens. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

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