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Reform der EU-Datenschutzvorschriften


Datenschutz: Online-Datenaustausch in Europa laut aktueller Umfrage von Sorgen um Privatsphäre begleitet
70 Prozent der Befragten äußern sich besorgt darüber, wie Unternehmen mit diesen Daten umgehen


(27.06.11) - Drei von vier Europäern akzeptieren die Preisgabe persönlicher Daten als etwas Alltägliches, sind zugleich jedoch besorgt darüber, wie Unternehmen – einschließlich Suchmaschinen und soziale Netze – mit ihren Angaben umgehen. Zu diesem Schluss kommt eine aktuelle Eurobarometer-Umfrage zum Datenschutz und zu elektronischer Identität, deren Ergebnisse heute von der Europäischen Kommission veröffentlicht wurden. Der Umfrage zufolge machen 62 Prozent der Menschen in der Europäischen Union zum Schutz ihrer Identität nur die erforderlichen Mindestangaben, 75 Prozent wünschen sich, ihre persönlichen Angaben jederzeit online löschen zu können, um so von ihrem Recht, vergessen zu werden, Gebrauch zu machen. Auch stoßen EU-Maßnahmen auf breite Zustimmung: 90 Prozent sprechen sich für europaweit geltende Datenschutzrechte aus.

"Die meisten Menschen sind es gewohnt, persönliche Daten preiszugeben, wenn sie online einkaufen oder soziale Netze verwenden. Gleichzeitig sind sie jedoch besorgt darüber, wie mit ihren Daten umgegangen wird, und befürchten, bisweilen die Kontrolle zu verlieren", so Vizepräsidentin Viviane Reding, für Justiz zuständiges Kommissionsmitglied. "Deswegen möchte ich im Zuge der Aktualisierung der Datenschutzvorschriften ausdrücklich klarstellen, dass Menschen das Recht – und nicht nur die Möglichkeit – haben, ihre Einwilligung zur Verarbeitung ihrer Daten zu widerrufen".

Vizepräsidentin Neelie Kroes, für die digitale Agenda zuständiges Kommissionsmitglied, erklärte: "Viele Menschen zögern, ihre Einkäufe online zu tätigen, weil sie datenschutzrechtliche Bedenken haben. Dies bremst die Entwicklung von Europas digitalem Binnenmarkt und hemmt unsere wirtschaftliche Erholung. Auch bestehen einige begründete Bedenken hinsichtlich der Sicherheit der Identität im Internet, denen ich mich demnächst mit einem Legislativvorschlag widmen möchte".

Die Umfrageergebnisse liegen pünktlich zur Vorbereitung einer Reform der EU-Datenschutzvorschriften vor. Damit sollen die Daten des Einzelnen in allen Bereichen einschließlich bei der Strafverfolgung geschützt, gleichzeitig der bürokratische Aufwand für Unternehmen vermindert und der freie Verkehr von Daten in der EU gewährleistet werden. Die Kommission beabsichtigt, entsprechende Vorschläge vor Jahresfrist vorzulegen.

Die Umfrage zeigt, dass 60 Prozent der Europäer, die das Internet nutzen (40 Prozent aller EU-Bürger), Waren online kaufen oder verkaufen und an soziale Netze angeschlossen sind. Menschen geben auf den entsprechenden Websites persönliche Daten preis, darunter biografische (fast 90 Prozent), soziale (fast 50 Prozent) und sensible (fast 10 Prozent) Informationen. 70 Prozent äußern sich besorgt darüber, wie Unternehmen mit diesen Daten umgehen, und denken, dass sie – wenn überhaupt – lediglich eine eingeschränkte Kontrolle über ihre eigenen Daten haben. 74 Prozent wollen die Erhebung und Verarbeitung ihrer Daten im Internet von ihrer zuvorigen ausdrücklichen Einwilligung abhängig machen.

Das Kernprinzip der EU-Datenschutzvorschriften besteht darin, dass Nutzer der Verwendung ihrer Daten im Voraus zustimmen müssen. Diese Informationen können nicht ohne Zustimmung des Nutzers weitergegeben werden und dürfen von Unternehmen ausschließlich zum vereinbarten Zweck verwendet werden.

Am meisten befürchten Nutzer, dass sie beim Online-Einkauf einem Betrug zum Opfer fallen (55 Prozent der Befragten), dass Informationen ohne ihr Wissen in sozialen Netzen verwendet werden (44 Prozent) und Unternehmen Daten ohne ihre Zustimmung austauschen (43 Prozent).

Was den Schutz persönlicher Daten betrifft, setzen die Bürger ihr Vertrauen eher in öffentliche Behörden wie Krankenhäuser (78 Prozent), Regierungen (70 Prozent) und EU-Einrichtungen (55 Prozent) als in Privatunternehmen wie Warenhäuser (39 Prozent), Internetanbieter (32 Prozent) und Onlinedienste (22 Prozent).

42 Prozent verwenden bestehende Tools und Strategien, um sich unerwünschter E-Mails zu erwehren, 23 Prozent ändern die Sicherheitseinstellungen ihres Browsers. Demzufolge dürften sich Nutzer nicht angemessen um die Sicherheit ihrer persönlichen Daten im Internet kümmern, wenn einfache Tools nicht zur Verfügung stehen oder kompliziert sind.

58 Prozent der Internetnutzer lesen Datenschutzerklärungen online, wobei diese nicht von allen verstanden werden. Insgesamt 62 Prozent der Nutzer lesen sie nicht, können sie nicht finden, nehmen sie nicht zur Kenntnis oder verstehen sie nicht. Wenn Nutzer sie lesen, gehen sie vorsichtiger mit ihren Daten um. Eines der Hauptanliegen der Datenschutzreform ist es, die Vorschriften so zu stärken, dass Diensteanbieter ihre Dienste transparenter gestalten (z. B. Angaben machen, welche Daten zu welchen Zwecken erhoben und weiterverarbeitet und wo bzw. wie sie gespeichert werden) und angemessene Sicherheitsmaßnahmen ergreifen.

Schließlich lassen sich anhand der Umfrage beträchtliche Unterschiede hinsichtlich der Einstellung zur Preisgabe persönlicher Daten ausmachen: Jüngere Menschen sehen diese entspannter als die ältere Generation und haben weniger datenschutzrechtliche Bedenken.

Hintergrund
Am 4. November 2010 hat die Kommission eine neue Strategie zur Stärkung der EU-Datenschutzvorschriften vorgestellt. Die Strategie soll die Daten des Einzelnen in allen Bereichen einschließlich bei der Strafverfolgung schützen, gleichzeitig den bürokratischen Aufwand für Unternehmen vermindern und den freien Verkehr von Daten in der EU gewährleisten. Auf der Grundlage der Ergebnisse einer öffentlichen Anhörung zu dieser Thematik und dieser strategischen Überlegungen wird die Kommission die Datenschutzrichtlinie der EU von 1995 (95/46/EG) überarbeiten.

Die EU-Datenschutzvorschriften schützen die Grundrechte und -freiheiten Einzelner, insbesondere ihr Recht auf Datenschutz, sowie den freien Datenverkehr. Diese allgemeine Datenschutzrichtlinie wurde durch andere Rechtsinstrumente wie die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation ergänzt. Überdies bestehen spezielle Regeln für den Schutz personenbezogener Daten bei der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (Rahmenbeschluss 2008/977/JI).

Das Recht auf Schutz personenbezogener Daten findet ausdrücklich Anerkennung in Artikel 8 der EU-Charta der Grundrechte und im Vertrag von Lissabon. Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union bietet mit Artikel 16 die Rechtsgrundlage für datenschutzrechtliche Vorschriften überall dort, wo EU-Recht angewendet wird.

Die für Justiz, Informationsgesellschaft und Medien zuständigen Abteilungen der Kommission sowie die Gemeinsame Forschungsstelle haben die Eurobarometer-Umfrage zum Datenschutz und zu elektronischer Identität in der Europäischen Union in Auftrag gegeben, die Arbeit wurde von der Kommunikationsabteilung koordiniert.

Weitere Informationen
Eurobarometer-Umfrage zum Datenschutz und zu elektronischer Identität in der Europäischen Union:
http://ec.europa.eu/public_opinion/archives/eb_special_359_340_en.htm#359
(Europäische Kommission: ra)


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