Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Leuchtmittel, LED-Leuchten und Komponenten


Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Übernahme von Siteco durch Osram
Wirksamer Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) wird nicht erheblich behindert


(04.07.11) - Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme der alleinigen Kontrolle über Siteco Lighting (Deutschland) durch Osram (ebenfalls Deutschland) nach der EU-Fusionskontrollverordnung freigegeben. Nach ihrer Untersuchung kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass die gemeinsamen Marktanteile der am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen vergleichsweise gering wären und es sowohl auf dem Markt für Leuchten als auch auf den Märkten für Leuchtenkomponenten weiterhin eine Reihe von Wettbewerbern gäbe.

Die Kommission prüfte die Auswirkungen des vorgeschlagenen Zusammenschlusses im Hinblick auf den Wettbewerb auf den betroffenen Märkten für Leuchtmittel, LED-Leuchten bzw. deren Komponenten. Sie kam zu dem Schluss, dass das geplante Rechtsgeschäft, bei dem ein Leuchtmittel- und Komponentenhersteller einen Leuchtenhersteller erwirbt, den wirksamen Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder einem Teil desselben nicht erheblich behindern wird.

Die geplante Übernahme wurde am 13. Mai 2011 bei der Kommission angemeldet.

Die Produktpalette des Leuchtmittelherstellers Osram reicht von traditionellen Lampen für die Allgemeinbeleuchtung, LED-Leuchten, Speziallampen bis hin zu Leuchtenkomponenten. Osram ist eine hundertprozentige Tochter der Siemens AG.

Siteco ist spezialisiert auf Beleuchtungstechnik und Lichtlösungen.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Im Jahr 1989 wurde die Kommission damit betraut, Fusionen und Übernahmen zwischen Unternehmen zu prüfen, sofern deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung). Es ist Aufgabe der Kommission zu verhindern, dass Zusammenschlüsse den wirksamen Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)1 bzw. in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern.

Der weitaus größte Teil der Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer routinemäßigen Überprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung eines Zusammenschlusses hat die Kommission in der Regel 25 Arbeitstage Zeit, um zu entscheiden, ob sie das Rechtsgeschäft in einer ersten vorläufigen Prüfung genehmigt (Phase I) oder eine eingehende Prüfung einleitet (Phase 2).

Eine nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses ist abrufbar unter:
http://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/case_details.cfm?proc_code=2_M_6194
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Forderungen nach mehr Flexibilität

    Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen.

  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

  • Wegweisendes Regelwerk der EU

    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

  • Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen