Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Einflussnahme auf die europäische Politik


Gemeinsames Lobbyistenregister von Kommission und EU-Parlament soll für noch mehr Transparenz sorgen
Wer sich in das Transparenzregister eintragen lässt, muss sich zur Einhaltung eines gemeinsamen Verhaltenskodex verpflichten


(04.07.11) - Um den EU-Beschlussfassungsprozess noch transparenter zu machen, haben das Europäische Parlament und die Kommission ein gemeinsames öffentliches Transparenzregister auf den Weg gebracht, das noch besser als bisher darüber informiert, wer Einfluss auf die europäische Politik zu nehmen sucht.

Das neue Register tritt an die Stelle des von der Kommission 2008 eingerichteten Registers, in das sich bereits über 4000 Organisationen haben eintragen lassen. Die Einträge werden in den nächsten zwölf Monaten schrittweise in das gemeinsame Register überführt. Das neue Register enthält weit mehr als nur die herkömmlichen Interessenvertreter; es erfasst auch Anwaltskanzleien, Nichtregierungsorganisationen, Denkfabriken, kurz – jede Organisation und jede freiberuflich tätige Einzelperson, die Einfluss auf die EU-Politik und deren Durchführung zu nehmen sucht. Damit ist ein großer Schritt hin zu der von der EU angestrebten Stärkung der partizipativen Demokratie getan.

Die Organisationen und Personen, die sich registrieren lassen, werden mehr Angaben machen müssen als bisher, etwa über die Anzahl der Personen, die beratend tätig sind, die wichtigsten Gesetzesvorhaben, an denen sie mitgewirkt haben, und die empfangenen EU-Mittel.

Wer sich in das Transparenzregister eintragen lässt, muss sich zur Einhaltung eines gemeinsamen Verhaltenskodex verpflichten; er muss beispielsweise jederzeit bereit sein, seinen Namen und seinen Arbeitgeber anzugeben, und darf sich keine Informationen auf unlautere Weise beschaffen. Wer gegen den Verhaltenskodex verstößt, muss mit einer Beschwerde und entsprechenden Folgemaßnahmen rechnen.

Kommissionsvizepräsident Maroš Šefčovič sagte: "Die Transparenz bei den politischen Entscheidungsprozessen auf europäischer Ebene ist wieder ein gutes Stück vorangekommen. Sämtliche Organisationen, ob Wirtschafts- oder Berufsverbände, NRO, Denkfabriken und sonstige Interessenvertreter, die nichts zu verbergen haben und die EU-Organe und die Öffentlichkeit über ihre Tätigkeit aufklären, werden sich in dem Register wiederfinden. All diejenigen, die nicht im Register sind, werden sich fragen lassen müssen, warum sie nicht transparent sind – für sie wird die tägliche Arbeit dadurch, dass sie nicht registriert sind, vor allem durch die Vorgaben des Europäischen Parlaments schwieriger werden. Mich freut besonders, dass jetzt auch der Rat eine aktive Rolle übernehmen will. Mit dem neuen Verhaltenskodex für Kommissionsmitglieder und dem Transparenzregister haben wir für viele andere Regierungshauptstädte in Europa und der Welt Maßstäbe gesetzt."

Diana Wallis, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, erklärte: "Wir haben das Ziel, das sich unsere Arbeitsgruppe vor einigen Jahren gesetzt hat, nun endlich erreicht, und ich hoffe, dass wir mit der heutigen Lancierung des gemeinsamen Registers von Kommission und Parlament für Interessenvertreter dazu beigetragen werden, in Brüssel eine ausgeprägtere Kultur der Transparenz zu etablieren."

Website des Transparenzregisters:
http://europa.eu/transparency-register/index_de.htm

Weitere Stimmen
Jana Mittermaier, Leiterin des Brüsseler Büros von Transparency International
"Transparency International begrüßt das neue Transparenzregister als einen weiteren Schritt in die richtige Richtung und ermutigt die Europäische Kommission und das Europäische Parlament zu weiteren Maßnahmen in diese Richtung. Das neue Register ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg hin zu mehr Transparenz bei der Lobbyarbeit im Rahmen der EU. Es wird jedoch nur dann Wirkung zeigen können, wenn es vernünftig und im Sinne des Verhaltenskodex genutzt wird. Das neue Register wird zeigen, ob alle Interessenvertreter wirklich zu mehr Offenheit bereit sind."

José Laloum, Vorsitzender der European Public Affairs Consultancies Association (EPACA)
"Es ist im Interesse unserer Berufsgruppe, dass das Register ein Erfolg wird. Wir appellieren an die Kommission und das Europäische Parlament, dafür zu sorgen, dass es im Hinblick auf Zugangsbedingungen, Veranstaltungen und Anhörungen von Vorteil ist, registriert zu sein."

Richard Linning, Vorsitzender der International Public Relations Association (IPRA)
"Die International Public Relations Association begrüßt die Einrichtung eines gemeinsamen Transparenzregisters. Seine Ziele decken sich mit unseren eigenen 50 Jahre alten Standesregeln, die erst vor kurzem in einer neuen verständlicheren Fassung in über zwanzig Sprachen veröffentlicht wurden. Wir erwarten von dem neuen Register, dass es den Kontakt zu Kommissionsbeamten und Abgeordneten des Europäischen Parlaments in einfachere Bahnen lenkt."

Lyn Trytsman-Gray, Vorsitzende der Society of European Affairs Professionals (SEAP)
"Die SEAP unterstützt seit langem die Einrichtung eines gemeinsamen Transparenzregisters des Europäischen Parlaments und der Kommission. Sinnvolle Entscheidungsprozesse und sinnvolle Lobbyarbeit setzen Transparenz und Vertrauen voraus. In einigen Punkten besteht jedoch noch Gesprächsbedarf; wir werden daher eng mit der Kommission zusammenarbeiten, um sicherzugehen, dass diese Punkte angegangen werden." (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen