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Möglichkeiten auf dem Weltmarkt nutzen


Mehr Wachstum in der EU durch Erschließung des Weltmarktes für KMU
Nur 13 Prozent der in der EU ansässigen KMU sind außerhalb der EU durch Handel, Investitionen oder andere Formen der Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern tätig


(22.11.11) - Die kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) Europas sollten größeren Nutzen aus rasch wachsenden Märkten in Schwellenländern wie China, Indien, Russland oder in Regionen wie Südostasien und Lateinamerika ziehen. Dies ist das Hauptinstrument zur Überwindung der Krise in der Mitteilung der Kommission "Kleine Unternehmen – große Welt: Eine neue Partnerschaft, um KMU zu helfen, ihre Chancen im globalen Kontext zu nutzen".

Nur 13 Prozent der in der EU ansässigen KMU sind außerhalb der EU durch Handel, Investitionen oder andere Formen der Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern tätig. Deshalb erarbeitet die Kommission derzeit eine kohärentere und effektivere EU-Strategie zur Förderung der KMU auf den Auslandsmärkten. Dazu könnten Dienstleistungen der Unternehmensförderung ausgebaut und so die Koordinierung und Nutzung vorhandener Mittel einschließlich des Enterprise Europe Network verbessert werden. Dadurch erhalten KMU besseren Zugang zu sachdienlicheren Informationen und Unterstützung bei ihren Bemühungen um die Erschließung neuer Märkte und die Suche nach den richtigen Partnern vor Ort.

Der für Industrie und Unternehmertum zuständige Kommissionsvizepräsident Antonio Tajani erklärte: "Bedeutende Märkte von Drittstaaten mit hohen Wachstumsraten bieten klare Chancen für unsere kleinen Unternehmen." KMU sind wesentlich für die wirtschaftliche Stärke Europas. Dabei hat es eindeutig Vorrang, ihnen zu helfen, ihre Möglichkeiten auf dem Weltmarkt besser zu nutzen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und Arbeitsplätze zu schaffen."

Weitere Informationen:
http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/market-access/internationalisation/index_en.htm

Hintergrund
KMU sind bei der Erschließung des Weltmarkts mit besonderen Hindernissen konfrontiert, nicht zuletzt im Hinblick auf den Zugang zu Marktinformationen, die Ermittlung möglicher Kunden und die Suche nach den richtigen Partnern. Außerdem müssen sie komplexere Fragen lösen, z. B. die Einhaltung ausländischer Gesetze – etwa verbindlicher Vorschriften des Vertragsrechts, der Zollvorschriften, technischer Regeln und Normen –, die Organisation des Technologietransfers und die Wahrung von Urheber- und gewerblichen Schutzrechten. Zur Bewältigung dieser Herausforderungen stehen KMU in der Regel weniger internes Fachwissen, weniger Geld und weniger Personal zur Verfügung als größeren Unternehmen.

Auf die 23 Mio. europäischen KMU entfallen zwei Drittel aller Arbeitsplätze in der privaten Wirtschaft; ferner wurden 80 prozent aller Arbeitsplätze in den letzten fünf Jahren von KMU geschaffen. Unter anderem konnten EU-Unternehmen in Bereichen wie Ausrüstungen und Chemie in Brasilien oder Energie in Indien – um nur diese zu nennen – bereits beachtliche Ergebnisse erzielen. Um Unternehmen den Weg zu ebnen, muss Europa immer internationaler werden und KMU bei der Internationalisierung unterstützen.

In dieser neuen EU-Strategie sind folgende Maßnahmen festgelegt:
>>
das bestehende Angebot von Unterstützungsdienstleistungen auf den Hauptzielmärkten ausbauen;
>> die Steuerungsstruktur des Enterprise Europe Network verbessern, um eine bessere Zusammenarbeit mit Anbieterorganisationen und Interessenträgern zu ermöglichen;
>> Förderprogramme auf EU-Ebene kohärenter gestalten, damit sie größere Wirkung zeigen; gegenwärtig gibt es auf einzelstaatlicher Ebene über 300 Förderprogramme, die sich vielfach auf nur eine Wachstumsregion konzentrieren, während inzwischen neue Wachstumsregionen entstanden sind;
>> Cluster und Netze zur Internationalisierung von KMU fördern;
>> eine paneuropäische Zusammenarbeit auf den wichtigsten Zielmärkten initiieren, damit die öffentlichen Mittel bestmöglich genutzt werden;
>> eine einzige virtuelle Auskunftsstelle für KMU schaffen, die außerhalb der EU expandieren möchten;
>> bestehende politische Maßnahmen der EU intensivieren, damit europäische KMU im Ausland rascher expandieren.

Künftig sollten sich die Anstrengungen darauf konzentrieren, wie bestehende Diensteanbieter effektiver zusammenarbeiten können und wie man Anreize dazu schaffen könnte. Ein umfassender Überblick über das europäische Angebot an Unterstützungsdiensten wird die Ausgangsbasis für diesen Prozess bilden. Sämtliche EU-Organe und die maßgeblichen Interessenträger auf Seiten der KMU werden sich partnerschaftlich an der Umsetzung dieser Strategie beteiligen und sollten sich daher an die in dieser Mitteilung dargelegten Prioritäten und Leitlinien halten, wenn sie neue, kurz- wie langfristige Maßnahmen zur Förderung der Internationalisierung von KMU erwägen.

Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, ähnlich vorzugehen und eng mit der Kommission zusammenzuarbeiten, um ein wirkungsvolleres Förderungsumfeld für die Expansion europäischer KMU im Ausland zu schaffen. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

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    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

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