Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Im Einklang mit EU-Telekommunikationsvorschriften?


Europäische Kommission bemängelt von der französischen Regulierungsbehörde vorgeschlagene höhere Vorleistungsentgelte für Free Mobile, Lycamobile und Oméa Telécom und leitet Prüfung ein
Nach Auffassung der Kommission rechtfertigt die Höhe dieser Preise nicht notwendigerweise die Festlegung höherer Zustellungsentgelte


(23.04.12) - Die Europäische Kommission hat ernsthafte Bedenken bezüglich der Pläne der französischen Regulierungsbehörde für Telekommunikation (Arcep), höhere Zustellungsentgelte für Free Mobile, Lycamobile und Oméa Telécom festzulegen. Zustellungsentgelte sind die Gebühren, die sich die Telekommunikationsanbieter gegenseitig für die Zustellung von Anrufen zwischen ihren Netzen in Rechnung stellen und die sich letztlich in den Preisen niederschlagen, die die Kunden zahlen. Arcep hat bereits kostenbasierte Zustellungsentgelte für bestehende Mobilfunkanbieter in Frankreich im Einklang mit EU-Vorschriften festgelegt, die ab Januar 2013 gelten werden.

Arcep schlägt jetzt vor, höhere Zustellungsentgelte festzulegen, um den neuen Mobilfunkanbietern einen Ausgleich für die Preise zu geben, die sie für die Nutzung bestehender Mobilfunknetze zahlen, auch zum Ausgleich der angeblichen finanziellen Folgen, die sich aus einem unausgewogenen Gesprächsverkehr ergeben. Die Kommission hat ernsthafte Bedenken, was die Begründung höherer Zustellungsentgelte durch Arcep mit dem Argument angeht, dass es für neue Anbieter teurer sei, Zustellungsdienstleistungen zu erbringen. Daher steht der Vorschlag möglicherweise nicht im Einklang mit EU-Telekommunikationsvorschriften.

Die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission Neelie Kroes sagte hierzu: "Die französischen Verbraucher werden künftig von der Arcep-Entscheidung profitieren, für die bestehenden Mobilfunknetze kostenbasierte Zustellungsentgelte vorzuschreiben. Der Markteintritt neuer Mobilfunkanbieter gewährleistet Wettbewerb und Dynamik im französischen Mobilfunkmarkt und gibt den Verbrauchern mehr Wahlmöglichkeiten. Die Vorgabe höherer Zustellungsentgelte für neue Anbieter ergibt aber nur einen Sinn, wenn diese Entgelte tatsächlich höhere Kosten widerspiegeln."

Die Empfehlung der Kommission zu Zustellungsentgelten sieht die Möglichkeit vor, für eine Übergangszeit so genannte "asymmetrische Zustellungsentgelte" festzulegen, wenn neuen Anbietern höhere Kosten entstehen als den etablierten Mobilfunkbetreibern. Arcep schlägt für die nächsten zwei Jahre asymmetrische Zustellungsentgelte vor. Die Entgelte für neue Anbieter würden im ersten Halbjahr 2012 auf 0,024 EUR/Minute betragen, verglichen mit 0,015 EUR/Minute für die etablierten Betreiber. Die Entgelte würden schrittweise gesenkt, aber Ende 2013 noch immer um fast 40 Prozent auseinanderliegen.

Der vorliegende Vorschlag scheint aber nicht ausreichend zu belegen, dass solche höheren Kosten entstehen. Insbesondere ist die Kommission der Auffassung, dass den neuen Anbietern Free Mobile, Lycamobile und Oméa Telécom dieselben Größen- und/oder Verbundvorteile zugutekommen wie den etablierten Mobilfunkbetreibern. Die Preise, die neue Anbieter für die Nutzung des Netzes eines bestehenden Betreibers zahlen, werden grundsätzlich in einem vom Wettbewerb geprägten Umfeld ausgehandelt. Nach Auffassung der Kommission rechtfertigt die Höhe dieser Preise nicht notwendigerweise die Festlegung höherer Zustellungsentgelte. Die Kommission ist erstens der Ansicht, dass das Verkehrsungleichgewicht nicht durch die geringe Größe der neuen Anbieter verursacht wird, sondern eher durch deren besondere kommerzielle Strategie im Vergleich zu den etablierten Betreibern. Zweitens ist nicht ausreichend belegt, dass die neuen Anbieter bei Anrufen außerhalb ihres eigenen Netzes Verluste erleiden.

Mit der Entscheidung der Kommission, eine eingehende Prüfung vorzunehmen, wird eine zweite Phase nach Artikel 7a der Telekommunikationsrichtilinie eingeleitet. Arcep hat nun drei Monate Zeit, um gemeinsam mit der Kommission und dem Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (Gerek) eine Lösung zu finden.

Hintergrund
Im März 2012 ging der Kommission der Vorschlag von Arcep mit Plänen zur Regulierung der Mobilfunk-Zustellungsentgelte der neuen Mobilfunkanbieter in Frankreich (Free Mobile, Lycamobile und Oméa Telécom) zu. Arcep beabsichtigt, für diese Anbieter höhere Zustellungsentgelte als die gemäß der Empfehlung der Kommission von 2009 festgelegten Entgelte für die etablierten Mobilfunkanbieter festzulegen.

Im Rahmen ihrer neuen Befugnisse nach Artikel 7a der Rahmenrichtlinie kann die Kommission eine so genannte Prüfung der zweiten Phase einleiten, in der sie – in enger Zusammenarbeit mit dem Gerek – mit der betreffenden nationalen Regulierungsbehörde Gespräche darüber führt, wie der Vorschlag mit dem EU-Recht vereinbar gemacht werden kann. Für diesen Zeitraum wird die Umsetzung des Vorschlags ausgesetzt. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen