Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Umweltschutz: Bewältigung des Abwasserproblems


Die Abwasserbehandlung in den großen Städten ist weit fortgeschritten, und für 77 Prozent dieses Abwassers gibt es Anlagen für eine weitergehende Behandlung
Gemäß der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser muss das Abwasser aus einem Gebiet, das eine Wasserverunreinigung verursacht, die derjenigen einer Gemeinde mit über 2000 Einwohnern entspricht, gesammelt und behandelt werden


(23.12.11) - Im Zeitraum 2007-2013 werden in der EU im Rahmen der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser (Abwasserrichtlinie) rund 14 Mrd. EUR für Infrastrukturen für die Abwassersammlung und -behandlung ausgegeben. Damit soll sichergestellt werden, dass vom Menschen und von der Industrie erzeugter Abfall keine negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt hat. Der neueste Bericht über die Durchführung der Richtlinie (2007-2008) zeigt, dass zwar Fortschritte zu verzeichnen sind, der Konformitätsgrad bei der Sammlung und Behandlung aber noch verbessert werden könnte. Die meisten Mitgliedstaaten, die bereits seit langem der EU angehören (EU-15) (1), weisen nach wie vor hohe Standards bei der Abwasserbehandlung auf und haben bei der Behandlung von empfindlichen Gewässern Verbesserungen erzielt, während die neueren Mitgliedstaaten (EU-12) die Sammlung und Behandlung insgesamt verbessert haben.

Die wichtigsten Feststellungen des Berichts:

>>
Die meisten Systeme für kommunales Abwasser in der EU-15 sind hochwirksam und erfassen 99 Prozent des zu reinigenden Wassers.

>> Die Gesamtfläche der als empfindlich ausgewiesenen Gebiete (Eutrophierung oder Gefahr von Eutrophierung), in denen eine weitergehende Behandlung vorgenommen werden muss, hat sich seit dem letzten Bericht von 68 Prozent auf 73 Prozent erhöht. Dies könnte zum Teil auf eine Zunahme von eutrophierten Gewässern hindeuten, aber auch darauf zurückzuführen sein, dass die Mitgliedstaaten ihre empfindlichen Gewässer besser als solche erkennen und schützen.

>> Bei der Durchführung einer weitergehenden Behandlung bestehen weiterhin große Unterschiede, doch haben Österreich, die Niederlande und Deutschland einen sehr hohen Konformitätsgrad erreicht. In Dänemark, Finnland, Frankreich, Luxemburg und Schweden sowie in der EU-12 (vor allem in Litauen) wurden Verbesserungen erzielt.

>> Die Abwasserbehandlung in den großen Städten ist weit fortgeschritten, und für 77 Prozent dieses Abwassers gibt es Anlagen für eine weitergehende Behandlung. Allerdings verfügen einige Städte noch nicht über eine angemessene Behandlung, darunter vier Städte in der EU-15 (Barreiro/Moita und Matosinhos in Portugal, Frejus in Frankreich und Triest in Italien).

Die nächsten Schritte
Die Kommission wird die Mitgliedstaaten durch die Finanzierung von Projekten aus dem Kohäsionsfonds unterstützen. Auch anderen EU-Institutionen wie z. B. der Europäischen Investitionsbank (EIB) kommt bei der Finanzierung eine wichtige Rolle zu. Hinsichtlich der Durchsetzung der Vorschriften wird die Kommission soweit möglich proaktiv mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, aber auch weiterhin rechtliche Schritte gegen Länder unternehmen, in denen die Durchführung zu schleppend verläuft, insbesondere bei gravierenden Lücken oder Verzögerungen.

Hintergrund
Gemäß der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser muss das Abwasser aus einem Gebiet, das eine Wasserverunreinigung verursacht, die derjenigen einer Gemeinde mit über 2000 Einwohnern entspricht, gesammelt und behandelt werden. In der EU-27 gibt es knapp 23 000 solche Gebiete, die eine Abwasserbelastung von etwa 550 Millionen Einwohnergleichwerten verursachen. Die Richtlinie sieht eine biologische Abwasserbehandlung ("zweite Reinigungsstufe") vor, und für besonders empfindliche Gebiete, die ein höheres Schutzniveau erfordern, ist eine weitergehende Behandlung vorgeschrieben.

Die EU-15-Mitgliedstaaten hätten die Richtlinie zum Zeitpunkt des Berichts vollständig umgesetzt haben müssen, während den EU-12-Ländern in ihren jeweiligen Beitrittsverträgen eine Fristverlängerung gewährt wurde. Im Zeitraum 2007-2008 war die Frist für Bulgarien, Zypern, Estland, Ungarn, Lettland, Rumänien und Slowenien noch nicht abgelaufen.

In einer Studie der Kommission aus dem Jahr 2000 wurde davon ausgegangen, dass im Zeitraum 1990-2010 rund 152 Mrd. EUR in die Abwasserinfrastruktur investiert würden. EU-Fördermittel haben entscheidend zur Finanzierung der Behandlungs- und Sammelinfrastruktur – vor allem in der EU-12 – beigetragen. Dank dieser Mittel hatten zuvor Länder wie Irland, Spanien, Italien und Griechenland seit den 1990er-Jahren beeindruckende Verbesserungen erzielen können, wobei sich die Zahlen bei der zweiten Behandlungsstufe in einigen Fällen vervierfachten.

Durch strikte Durchsetzungsmaßnahmen erreicht die EU eine bessere Einhaltung der Vorschriften. So hat die Kommission im Jahr 2007 Urteile des Gerichtshofs gegen Belgien, Luxemburg, das Vereinigte Königreich und Spanien, die die Abwasserrichtlinie betrafen, weiterverfolgt.

Dies ist der sechste Bericht über die Abwasserrichtlinie. In 20 Jahren hat sich die Situation bei der Abwasserbehandlung in Europa merklich verbessert.

Weitere Informationen:
EU-Webseiten über kommunales Abwasser:
http://ec.europa.eu/environment/water/water-urbanwaste/index_en.html

(1) Das Vereinigte Königreich hat keine Daten innerhalb der vereinbarten Fristen übermittelt, so dass seine Ergebnisse bei der Durchführung der Richtlinie in diesem sechsten Bericht nicht berücksichtigt sind.
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Informationen über Investments

    Die Europäische Kommission hat die Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung angenommen. Sie sind von allen Unternehmen, die der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen unterliegen, anzuwenden. Dies ist ein weiterer Schritt nach vorn beim Übergang zu einer nachhaltigen EU-Wirtschaft.

  • Entschlüsselung von Desinformationsnarrativen

    Projektvorschläge können eingereicht werden zur Entschlüsselung von Desinformationsnarrativen über Russlands Krieg gegen die Ukraine, über Wahlen sowie die LGBTQ+-Gemeinschaft. Ziel ist es, diese irreführenden Narrative und ihre Auswirkungen zu bekämpfen.

  • In der EU anerkannter Datenvermittler

    Die EU-Kommission hat gemeinsame Logos eingeführt, um in der EU anerkannte Anbieter von Datenvermittlungsdiensten und datenaltruistische Organisationen leicht zu identifizieren. Diese Anbieter und Organisationen werden Dateninhaber (Einzelpersonen oder Unternehmen) mit Datennutzern verbinden.

  • Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften

    Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine mit 6,5 Milliarden Euro ausgestattete deutsche Regelung genehmigt, durch die energieintensiven Unternehmen eine Teilkompensation gewährt werden soll.

  • Bau und Betrieb von Ladeinfrastruktur

    Die Hochleistungsladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge entlang der deutschen Autobahnen kann ausgebaut werden: Die Europäische Kommission hat eine deutsche Regelung in Höhe von 350 Millionen Euro genehmigt. Sie sieht die Einrichtung von 952 HPC-Punkten an rund 200 Autobahnstandorten vor.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen