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Phosphatmenge in Abwässern verringert


Europäisches Parlament unterstützt Verbot von Phosphaten in Haushaltswaschmitteln
Phosphate gelangen in erster Linie durch Landwirtschaft und Abwässer in Oberflächengewässer, an dritter Stelle folgen Waschmittel

(23.12.11) - Die Europäische Kommission begrüßt, dass das Europäische Parlament einen Vorschlag angenommen hat, der ein Verbot der Verwendung von Phosphaten und eine Beschränkung von anderen phosphorhaltigen Verbindungen in Haushaltswaschmitteln ab dem 30. Juni 2013 vorsieht. Bei Maschinengeschirrspülmitteln gelten ab dem 1. Januar 2017 ähnliche Begrenzungen. Werden Phosphate in übermäßiger Menge in Gewässer geleitet, kann dies ein starkes Algenwachstum auslösen, das anderen Wasserorganismen schadet.

Die Mitgliedstaaten können die betreffende Verordnung unter bestimmten Voraussetzungen bereits früher in Kraft treten lassen, und die Kommission wurde beauftragt, den Stand der Dinge bis zum 31. Dezember 2014 zu überprüfen. Mit dieser Verordnung soll die Phosphatmenge in Abwässern verringert und die Wasserqualität verbessert werden. Sie betrifft keine Waschmittel, die von gewerblichen Nutzern verwendet werden, da technisch und wirtschaftlich machbare Alternativen noch nicht flächendeckend in der EU erhältlich sind.

Ein Problem auf europäischer Ebene: Mit der vorgeschlagenen Verordnung werden die innerhalb der EU getroffenen Maßnahmen harmonisiert, da in einigen Mitgliedstaaten bereits nationale Beschränkungen gelten, die jedoch unterschiedliche Grenzwerte vorsehen. Andere Mitgliedstaaten wiederum setzen auf freiwillige Einschränkungen durch die Waschmittelhersteller. Die von den Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen reichen jedoch in einigen Regionen nicht aus, die Wasserqualität auf einem akzeptablen Niveau zu halten (z. B. im Donau- und im Ostseeraum).

Die Kommission wird die durch Innovation erzielten Fortschritte der Industrie bei der Entwicklung technisch und wirtschaftlich tragfähiger Alternativen zu Phosphaten in Maschinengeschirrspülmitteln beobachten, um zu prüfen, ob die Frist des 1. Januar 2017 eingehalten werden kann.

Der für Industrie und Unternehmertum zuständige Kommissionsvizepräsident Antonio Tajani erklärte hierzu: "Ich begrüße die Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat. Sie trägt dazu bei, den freien Handel im Binnenmarkt zu sichern. Zurzeit wird der Handel mit diesen Produkten ja noch durch nationale Vorschriften behindert. Gleichzeitig kommt diese Verordnung generell der Wasserqualität in der EU und dem Umweltschutz zugute."

Hintergrund
Eutrophierung der europäischen Gewässer
Werden Phosphate in übermäßiger Menge in Gewässer geleitet, kann dies wie bei Nitraten dazu führen, dass die Nährstoffmenge ein untragbar hohes Niveau erreicht und schließlich auf Kosten anderer Wasserorganismen ein starkes Algenwachstum ausgelöst wird. Dieses Phänomen wird "Eutrophierung" oder bisweilen auch einfach "grüne" oder "rote Flut" genannt. Phosphate gelangen in erster Linie durch Landwirtschaft und Abwässer in Oberflächengewässer, an dritter Stelle folgen Waschmittel.

Phosphate werden hauptsächlich in Waschmitteln eingesetzt, um bei hartem Wasser eine wirksame Reinigung zu gewährleisten. Phosphate aus Waschmitteln, die in Abwässer gelangten, müssen durch kostspielige chemische oder biologische Verfahren in Kläranlagen entfernt werden. Nicht alle Kläranlagen in der EU sind mit der dazu erforderlichen Technologie ausgestattet.

Wo werden Phosphate begrenzt?
Einige Alternativen zu Phosphaten enthalten ebenfalls Phosphor, wenn auch in anderer chemischer Form. Sie können ebenfalls Umweltprobleme verursachen, wenn sie in höheren Konzentrationen verwendet werden. Daher werden Grenzwerte für den Gesamtphosphorgehalt festgelegt.

Bei Haushaltswaschmitteln gibt es kostengünstige Alternativen zu Phosphaten. Deshalb wird in der Verordnung der Phosphorgehalt aller Haushaltswaschmittel auf dem EU-Markt auf 0,5 g pro Standarddosierung bei einem Waschgang mit hartem Wasser begrenzt. Diese Beschränkung ist bis zum 30. Juni 2013 umzusetzen. In den nächsten 18 Monaten bleibt den Unternehmen, die noch keine phosphatfreien Haushaltswaschmittel entwickelt haben, somit genügend Zeit, sich innerhalb eines normalen Produktlebenszyklus umzustellen.

Bei Maschinengeschirrspülmitteln sind weiterhin Forschung und Innovation nötig, damit geeignete Alternativen zu Phosphaten entwickelt werden, ohne die Wirksamkeit der Waschmittel zu verringern. Dies birgt Marktchancen für die Industrie. Der Grenzwert für den Gesamtphosphorgehalt wird daher mit 0,3 g pro Standarddosierung festgelegt und gilt erst ab dem 1. Januar 2017.

In der Verordnung ist ferner vorgesehen, dass die Kommission bis zum 31. Dezember 2014 in Bezug auf Maschinengeschirrspülmittel überprüft, ob die Einhaltung des Grenzwerts wirklich für alle Hersteller in der EU – einschließlich in diesem Bereich tätiger KMU –wirtschaftlich und technisch machbar ist. Außerdem soll sie die Auswirkungen der Alternativen zu Phosphat für die Abwasserreinigung untersuchen.

Die Verordnung hat nicht nur für Kläranlagen positive Auswirkungen, da die Kosten der Phosphatentfernung verringert werden, sondern auch für die Verbraucher, die ja für die Abwasserbehandlung bezahlen, und letztlich allgemein für die Umwelt. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

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    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

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    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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