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Fusionskontrollrechtlichen Beurteilung


EU-Kommission holt Rückmeldungen zur Überprüfung der EU-Fusionskontrollleitlinien ein
Die eingeleitete öffentliche Konsultation ist Teil einer umfassenderen Aufforderung zur Stellungnahme, in der die praktischen Einzelheiten der Initiative erläutert werden



Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation eingeleitet, um Rückmeldungen zu ihrer derzeit laufenden Überprüfung der EU-Fusionskontrollleitlinien einzuholen. In den Fusionskontrollleitlinien wird der Rahmen beschrieben, den die Kommission bei der Beurteilung der Auswirkungen von Zusammenschlüssen auf den Wettbewerb anwendet. Im Mittelpunkt der Überprüfung wird die Frage stehen, wie bei der Beurteilung der Kommission folgende Aspekte angemessen berücksichtigt werden sollten: Innovation, Effizienzgewinne, Resilienz, die Zeithorizonte und die Investitionsintensität des Wettbewerbs in bestimmten strategischen Sektoren, Nachhaltigkeit, die veränderten Gegebenheiten in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und der sonstige in unserer Zeit bestehende akute Transformationsbedarf.

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verbände können einen Beitrag leisten, indem sie den hier abrufbaren Fragebogen zur allgemeinen öffentlichen Konsultation ausfüllen.

Darüber hinaus hat die Kommission sieben Themenpapiere veröffentlicht, in denen sie ein breites Spektrum an aktuellen Herausforderungen sowie die rechtlichen und wirtschaftlichen Parameter erläutert, die sie bei ihrer fusionskontrollrechtlichen Beurteilung zugrunde legt. Die Papiere zielen darauf ab, Diskussionen anzuregen und behandeln Themen, die für die EU-Wirtschaft von entscheidender Bedeutung sind. Dazu zählen Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz, Marktmacht, Innovation, Dekarbonisierung, Digitalisierung, Effizienzgewinne, Verteidigung und arbeitsrechtliche Erwägungen. Auch nach der öffentlichen Konsultation werden die Papiere die Grundlage für eine kontinuierliche gezielte Zusammenarbeit mit Interessenträgern bilden, unter anderem im Rahmen spezieller Veranstaltungen und Workshops. Fachspezifisches Feedback zu einem der Themenpapiere kann durch Ausfüllen des hier zu findenden detaillierten Fragebogens gegeben werden.

Die Frist für das Ausfüllen des allgemeinen und des detaillierten Fragebogens endet am 3. September 2025.

Überprüfung der Fusionskontrollleitlinien
Die Überprüfung erstreckt sich sowohl auf die Leitlinien für die Beurteilung von Zusammenschlüssen zwischen tatsächlichen oder potenziellen Wettbewerbern auf demselben relevanten Markt (d. h. auf die Leitlinien für horizontale Zusammenschlüsse von 2004) als auch auf die Leitlinien für die Beurteilung von Zusammenschlüssen zwischen Unternehmen, die auf verschiedenen Ebenen der Lieferkette tätig sind (d. h. auf die Leitlinien für nichthorizontale Zusammenschlüsse von 2008).

Seit der Einführung beider Leitlinien hat es in der Wirtschaft mehrere transformative Veränderungen gegeben, die von Digitalisierung und Globalisierung bis hin zur Dekarbonisierung reichen und sich auf die Wettbewerbsdynamik auf vielen Märkten auswirken können. Viele dieser Änderungen sind bereits in die Durchsetzungspraxis der Kommission eingeflossen. Die nach rund 20 Jahren erfolgende Überprüfung der Leitlinien wird dazu dienen, den Rahmen für die Beurteilung von Zusammenschlüssen angesichts dieser Veränderungen und neuer Marktgegebenheiten zu aktualisieren und uns ferner in die Lage versetzen, der Fallpraxis und der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union Rechnung zu tragen.

Ziel ist es, einen umfassenden, vorhersehbaren und dauerhaften Rahmen zu schaffen. Die überarbeiteten Leitlinien sollen einen aktualisierten, rechtlich und wirtschaftlich soliden, vorhersehbaren und evidenzbasierten Analyserahmen für alle Arten von Zusammenschlüssen und alle Wirtschaftszweige bieten. Das Hauptziel der EU-Fusionskontrolle bleibt unverändert: Es geht um die Wahrung eines dynamischen und wettbewerbsfähigen Binnenmarkts, der Unternehmen dazu veranlasst, ihren Kunden und den Verbraucherinnen und Verbrauchern innovative, erschwingliche und hochwertige Produkte anzubieten.

Diese Überprüfung wird sich nicht nur auf die Bereiche erstrecken, die in den Politischen Leitlinien und im Mandatsschreiben für Exekutiv-Vizepräsidentin Ribera sowie im Kompass für Wettbewerbsfähigkeit hervorgehoben werden, etwa Innovation, Resilienz, Investitionen und Nachhaltigkeit. Sie wird auch umfassendere Trends widerspiegeln, die für die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit der gesamten europäischen Wirtschaft relevant sind, wie Digitalisierung und Nachhaltigkeit.

Weitere Informationen und nächste Schritte
Die eingeleitete öffentliche Konsultation ist Teil einer umfassenderen Aufforderung zur Stellungnahme, in der die praktischen Einzelheiten der Initiative erläutert werden.

Im Rahmen der Überprüfung der EU-Fusionskontrollleitlinien leitete die Kommission am 25. März 2025 eine Ausschreibung für eine Wirtschaftsstudie zu den dynamischen Effekten von Zusammenschlüssen ein. Vorschläge können bis zum 20. Mai 2025 eingereicht werden.

Bis zum 3. September 2025 können alle Interessenten den allgemeinen Fragebogen zur öffentlichen Konsultation (hier abrufbar) und den detaillierten Fragebogen (hier abrufbar) ausfüllen.

Die Kommission wird die Rückmeldungen zu der öffentlichen Konsultation analysieren und eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte und Schlussfolgerungen auf ihrem Portal "Ihre Meinung zählt" und auf der entsprechenden Website der GD Wettbewerb der Kommission veröffentlichen. Auch die Beiträge wird die Kommission veröffentlichen, und zwar in der Sprache, in der sie eingereicht wurden.

Die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation und der umfassenderen Zusammenarbeit mit Interessenträgern werden in die laufende Überprüfung der EU-Fusionskontrollleitlinien einfließen. Allgemein wird die Kommission weiterhin sowohl mit Bürgerinnen und Bürgern als auch mit der Wirtschaft zusammenarbeiten, bevor sie ihre Überprüfung zum Abschluss bringt.

Hintergrund
Hauptziel der Fusionskontrolle ist es, einen schwungvollen und wettbewerbsfähigen Binnenmarkt mit dynamischem Wettbewerb zu wahren. Die Fusionskontrolle ermöglicht es Unternehmen, zu wachsen, innovativ zu sein, zu investieren und bessere Produkte anzubieten. Gleichzeitig verhindert sie die Konzentration von Marktmacht in den Händen eines oder einer geringen Zahl von Unternehmen, was Verbrauchern und Unternehmen schaden und die Produktivität und das Wirtschaftswachstum der EU beeinträchtigen kann.

Rechtsgrundlage für die EU-Fusionskontrolle ist die EU-Fusionskontrollverordnung. Bei der Beurteilung geplanter Zusammenschlüsse prüft die Kommission, ob davon auszugehen ist, dass sie den wirksamen Wettbewerb in der EU erheblich behindern. Ist dies nicht der Fall, werden sie ohne Auflagen genehmigt. In dies der Fall, so können die am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen Abhilfemaßnahmen anbieten, d. h. bestimmte Änderungen an ihrem Vorhaben vorschlagen, mit denen sichergestellt wird, dass der Wettbewerb auf dem Markt auch weiterhin gewährleistet ist. Haben die am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen keine geeigneten Abhilfemaßnahmen vorgeschlagen, kann die Kommission den Zusammenschluss untersagen, um nachteilige Auswirkungen auf Unternehmen und Verbraucher in Form höherer Preise, geringerer Qualität oder einer geringeren Auswahl an Waren oder Dienstleistungen zu verhindern. In den vergangenen zehn Jahren wurden rund 95 Prozent der bei der Kommission angemeldeten Zusammenschlüsse ohne Auflagen genehmigt.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 14.05.25


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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