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Harmonisierte gemeinsame Vorschriften


EU-Kommission begrüßt vorläufige Einigung zur Verbesserung der Kreislauffähigkeit von Textilien und zur Verringerung der Lebensmittelverschwendung
Mit der geänderten Abfallrahmenrichtlinie wird jeder Mitgliedstaat sein eigenes System der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textil- und Schuherzeugnisse einrichten



Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über die gezielte Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie. Die geänderte Abfallrahmenrichtlinie wird eine Kreislaufwirtschaft in der gesamten EU fördern, insbesondere durch die Förderung von Innovationen und den Übergang zu nachhaltigeren Industrie- und Verbraucherpraktiken. Dies ist ein bedeutender Fortschritt bei der Bekämpfung von Textil- und Lebensmittelverschwendung bei gleichzeitiger Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU.

Ein wesentliches Merkmal der überarbeiteten Richtlinie ist ihr gemeinsames Regelwerk, das die Nachhaltigkeit für Unternehmen und Verbraucher erhöhen und den Binnenmarkt für gebrauchte Textilien und Alttextilien harmonisieren wird.

Ziele zur Verringerung der Lebensmittelverschwendung
Die erzielte Einigung befasst sich mit Lebensmittelverschwendung und zeigt das Engagement der Mitgliedstaaten, Lebensmittelverschwendung entlang der Produktions- und Lieferketten, einschließlich der Haushalte, zu bekämpfen. Die Richtlinie wird das Bestreben der EU beschleunigen, das Ziel für nachhaltige Entwicklung 12.3 zu erreichen, die weltweite Lebensmittelverschwendung pro Kopf zu halbieren und die Lebensmittelverluste entlang der Produktions- und Lieferketten bis 2030 zu verringern. Um diese Arbeit zu unterstützen, verringern die Mitgliedstaaten bis 2030 die Lebensmittelverschwendung bei der Verarbeitung und Herstellung um 10 Prozent. Sie sollten auch die Lebensmittelverschwendung um 30 Prozent (pro Kopf) gemeinsam im Einzelhandel und im Verbrauch reduzieren, wozu auch Restaurants, Lebensmitteldienstleistungen und Haushalte gehören.

Die Kommission wird die Mitgliedstaaten bei der Erreichung der Ziele unterstützen, indem sie bewährte Verfahren und Erkenntnisse über die EU-Plattform für Lebensmittelverluste und -verschwendung austauscht. Darüber hinaus werden Forschungsarbeiten finanziert und maßnahmenbezogene Finanzhilfen gewährt.

Auf dem Weg zur Reduzierung von Textilabfällen
Mit der geänderten Abfallrahmenrichtlinie wird jeder Mitgliedstaat sein eigenes System der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textil- und Schuherzeugnisse einrichten. Im Rahmen dieser Regelungen werden die Textilhersteller zur Bewirtschaftung von Alt- und Alttextilien beitragen. Indem sie für das Ende der Lebensdauer der von ihnen verkauften Produkte verantwortlich sind, werden die Hersteller ermutigt, länger haltbare Textilprodukte zu entwerfen, die leichter wiederverwendet, repariert und recycelt werden können. Dieser Beitrag wird auch Investitionen in getrennte Sammlungs-, Sortier-, Wiederverwendungs- und Recyclingkapazitäten fördern. Dies wird zur Schaffung einer Kreislaufwirtschaft für Textilien beitragen.

Mit den neuen Vorschriften wird gegen illegale Ausfuhren von Textilabfällen vorgegangen. Durch eine klare Definition des Begriffs "Abfall" im Vergleich zu "wiederverwendbaren" Textilien erfolgt die Sortierung vor dem Versand gebrauchter Textilien. Diese Maßnahme ergänzt die neue Maßnahme, die sicherstellt, dass Textilabfälle nur dann exportiert werden, wenn sie ökologisch nachhaltig bewirtschaftet werden können.

Nächste Schritte
Das Europäische Parlament und der Rat müssen die überarbeitete Richtlinie nun förmlich annehmen, bevor sie in Kraft treten kann.

Sie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie dann innerhalb von 20 Monaten nach ihrem Inkrafttreten in nationales Recht umsetzen.

Hintergrund
Im Jahr 2020 erzeugte die EU 6,95 Millionen Tonnen Textilabfälle, was 16 kg pro Kopf entspricht. Davon wurden nur 1,95 Millionen Tonnen Textilabfälle getrennt gesammelt. Ohne verstärktes Sortieren und Recycling in Europa wird zu viel Textilabfall verbrannt, deponiert oder entsorgt.

Heute fallen in der EU jährlich mehr als 59 Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle an, was zu 252 Mio. t CO2-Emissionen in der gesamten Lebensmittelkette führt. Ungefähr 10Prozent aller Lebensmittel, die in unserem täglichen Leben zur Verfügung gestellt werden, werden verschwendet. Wirtschaftlich gesehen wird geschätzt, dass der Markt aufgrund von Lebensmittelverschwendung jährlich 132 Mrd. EUR verliert. Darin enthalten sind Ressourcenverluste für Lebensmittelunternehmer sowie unnötige Ausgaben der Haushalte. Darüber hinaus werden die Kosten für die Sammlung und Behandlung von Lebensmittelabfällen auf weitere 9,3 Mrd. EUR geschätzt.

Am 5. Juli 2023 schlug die Kommission eine gezielte Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie mit Schwerpunkt auf Lebensmittel- und Textilabfällen vor. Die Abfallrahmenrichtlinie ist der EU-Rechtsrahmen für die Abfallvermeidung und -bewirtschaftung in der EU. Darin werden die Begriffsbestimmungen für die Abfallbewirtschaftung festgelegt, einschließlich der Begriffsbestimmungen für Abfall, Recycling und Verwertung, Abfallhierarchie und Grundkonzepte.

Die Überarbeitung entspricht der in der EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien eingegangenen Verpflichtung der Kommission, Maßnahmen zur Harmonisierung der Vorschriften über die erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien vorzuschlagen und wirtschaftliche Anreize zu entwickeln, um Textilerzeugnisse nachhaltiger und kreislauffähiger zu machen. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 27.02.25


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