Im Einklang mit den EU-Beihilferegeln
EU-Wettbewerbshüter billigen paneuropäischen Garantiefonds für Unternehmen – auch in Deutschland
Der Fonds wird Garantien für Schuldtitel (z. B. Darlehen) bereitstellen
Die Europäische Kommission ist der Ansicht, dass der Aufbau eines 25 Mrd. Euro schweren paneuropäischen Garantiefonds zur Unterstützung von Unternehmen in der Corona-Krise im Einklang mit den EU-Beihilferegeln steht. Der Fonds soll von der Europäischen Investitionsbank verwaltet werden und rund 200 Mrd. Euro an zusätzlichen Finanzierungen mobilisieren – vor allem für Klein- und Mittelunternehmen. Bisher haben 21 Mitgliedstaaten entschieden, sich an dem Fonds zu beteiligten, darunter auch Deutschland.
Im April 2020 hatte der Europäische Rat die Einrichtung eines paneuropäischen Garantiefonds unter der Verwaltung der Europäischen Investitionsbank-Gruppe als Teil der allgemeinen EU-Reaktion auf den Ausbruch des Coronavirus gebilligt. Er ist eines der drei Sicherheitsnetze, auf die sich der Europäische Rat geeinigt hat, um die wirtschaftlichen Auswirkungen auf Arbeitnehmer, Unternehmen und Länder abzumildern.
Der Fonds wird Garantien für Schuldtitel (z. B. Darlehen) bereitstellen. Er zielt darauf ab, auf koordinierte Weise den Finanzierungsbedarf europäischer Unternehmen (hauptsächlich KMU) zu decken, die voraussichtlich langfristig überlebensfähig sind, aber in der aktuellen Krise in ganz Europa mit Schwierigkeiten zu kämpfen haben. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 16.01.21
Newsletterlauf: 01.03.21
Meldungen: Europäische Kommission
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Mehr erneuerbare Energien, weniger Emissionen
Mit der Annahme von zwei delegierten Rechtsakten im Rahmen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie hat die Kommission heute detaillierte Vorschriften vorgeschlagen, mit denen definiert werden soll, was in der EU als erneuerbarer Wasserstoff gilt. Diese Rechtsakte sind Teil eines breit angelegten EU-Rechtsrahmens für Wasserstoff, der Energieinfrastrukturinvestitionen und Vorschriften zu staatlichen Beihilfen sowie legislative Vorgaben für erneuerbaren Wasserstoff in Industrie und Verkehr umfasst.
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Bereitstellung digitaler Identifizierungsdienste
Die Europäische Kommission hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch die Deutsche Telekom AG, die Orange SA, die Telefónica S.A. und die Vodafone Group plc nach der EU-Fusionskontrollverordnung ohne Auflagen genehmigt. Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Transaktion keine Wettbewerbsbedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) aufwirft.
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Auf einem Markt mit großer Markentreue
Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von MBCC durch Sika nach der EU-Fusionskontrollverordnung geprüft und genehmigt. Die Genehmigung ist an die Auflage geknüpft, dass das weltweite MBCC-Geschäft mit chemischen Zusatzmitteln veräußert wird. Sika und MBCC sind im Bereich der Entwicklung und Lieferung chemischer Zusatzmittel und Baustoffe wichtige Innovatoren und gehören zur Weltmarktspitze.
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Terroristen missbrauchen das Internet
Die Europäische Kommission hat beschlossen, Aufforderungsschreiben an 22 Mitgliedstaaten zu senden, weil diese bestimmte Verpflichtungen aus der Verordnung zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte nicht erfüllt haben. So haben es Belgien, Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, die Slowakei, Finnland und Schweden beispielsweise versäumt, die für Entfernungsanordnungen zuständige(n) Behörde(n) zu benennen und der Kommission zu melden, eine öffentliche Kontaktstelle anzugeben und Vorschriften und Maßnahmen dafür festzulegen, wie die Nichterfüllung rechtlicher Verpflichtungen sanktioniert werden soll.
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Geoblocking-Verordnung einhalten
Um ihr Praktiken weiter an das EU-Recht anzupassen, hat sich Google verpflichtet, Änderungen bei mehreren ihrer Produkte und Dienstleistungen vorzunehmen - vor allem in Bezug auf mangelnde Transparenz und klare Informationen für die Verbraucher. Nach einem Dialog, der 2021 mit dem Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC) aufgenommen wurde und von der Europäischen Kommission koordiniert sowie von der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte und der belgischen Generaldirektion Wirtschaftsinspektion geleitet wurde, hat sich Google bereit erklärt, die von den Behörden angesprochenen Punkte zu ändern, insbesondere bei Google Store, Google Play Store, Google Hotels und Google Flights, um die Einhaltung der EU-Verbrauchervorschriften sicherzustellen.