Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Erfolg des IPCEI hängt von seiner Integration ab


Staatliche Beihilfen: Europäische Kommission genehmigt österreichische Unterstützung von 146,5 Mio. EUR für Unternehmen, die sich einem gemeinsamen Forschungs- und Innovationsvorhaben im Bereich Mikroelektronik anschließen
Die Kommission begrüßt, dass die Mitgliedstaaten bei der Konzeption von IPCEI einen zunehmend transparenten, offenen und inklusiven Ansatz verfolgen, um sicherzustellen, dass alle interessierte Mitgliedstaaten von Anfang an teilnehmen



Die Europäische Kommission hat eine Unterstützung Österreichs in Höhe von 146,5 Mio. EUR für drei Unternehmen, die sich dem 2018 von der Kommission genehmigten wichtigen Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) im Bereich Mikroelektronik anschließen, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Mit der Unterstützung sollen zusätzliche private Investitionen von 530 Mio. EUR, also mehr als das Dreieinhalbfache des öffentlichen Beitrags, mobilisiert werden.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager erklärte dazu: "Für den digitalen und ökologischen Wandel benötigt unsere Wirtschaft für viele Produkte – vom Mobiltelefon bis hin zum Flugzeug – hochinnovative und nachhaltige Mikrochips und Sensoren. Mit dem wichtigen Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse im Bereich Mikroelektronik, das wir 2018 genehmigt haben, wird die Entwicklung wichtiger Spitzentechnologien unterstützt.

Der Erfolg des IPCEI hängt stark von seiner Integration ab. Wir haben die zusätzliche Unterstützung Österreichs für drei Vorhaben genehmigt, weil diese einen erheblichen Mehrwert für das bestehende IPCEI bieten und eine umfangreiche Zusammenarbeit mit den Teilnehmern erfolgen wird."

Im Dezember 2018 hatte die Kommission ein IPCEI zur Unterstützung von Forschung und Innovation im Bereich Mikroelektronik ("IPCEI Mikroelektronik 2018") nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Das IPCEI war von Deutschland, Frankreich, Italien und dem Vereinigten Königreich gemeinsam konzipiert und angemeldet worden. Die dafür genehmigte öffentliche Unterstützung belief sich auf 1,75 Mrd. EUR. Das IPCEI Mikroelektronik 2018, an dem anfangs 27 Unternehmen und zwei Forschungseinrichtungen teilnahmen, soll die Entwicklung innovativer mikroelektronischer Technologien und Bauteile für die Automobilindustrie, das Internet der Dinge (IoT) und andere Schlüsselbereiche (wie Raumfahrt, Avionik und Sicherheit) bis hin zur ersten gewerblichen Nutzung ermöglichen.

Im Dezember 2020 meldete Österreich seine geplante Beteiligung an dem IPCEI Mikroelektronik 2018 durch Bereitstellung einer öffentlichen Unterstützung von insgesamt 146,5 Mio. EUR für drei Unternehmen – Infineon Austria, AT&S Austria und NXP Semiconductors Austria – bei der Kommission zur Genehmigung an. Diese Unternehmen sollen durch zusätzliche Forschung und Innovation im Bereich Mikroelektronik zu den Zielen des bestehenden IPCEI beitragen. Sie werden sich vor allem auf Sicherheit, Energieeffizienz und Integration von Verpackungstechnik für Mikroelektronik konzentrieren.

Der nachträgliche Beitritt eines Mitgliedstaats zu einem laufenden IPCEI durch zusätzliche Vorhaben ist außergewöhnlich. In einem solchen Fall muss die Kommission eine komplexe Beurteilung vornehmen und prüfen, ob sich die neuen Einzelvorhaben (z. B. durch eine hinreichende und nutzbringende Zusammenarbeit mit den ursprünglichen Teilnehmern) gut in den Fahrplan und die Struktur des bestehenden IPCEI einfügen und ob sie einen deutlichen Mehrwert im Hinblick auf die Verwirklichung der Ziele des IPCEI bieten.

Die Kommission begrüßt, dass die Mitgliedstaaten bei der Konzeption von IPCEI einen zunehmend transparenten, offenen und inklusiven Ansatz verfolgen, um sicherzustellen, dass alle interessierte Mitgliedstaaten von Anfang an teilnehmen. Dadurch werden diese wichtigen europäischen Vorhaben einen noch größeren Nutzen für die gesamte EU bewirken, ohne den Wettbewerb übermäßig zu verfälschen.

Bewertung durch die Kommission
Die Kommission hat die Pläne Österreichs nach den EU-Beihilfevorschriften und insbesondere ihrer Mitteilung über wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) geprüft. Wenn es wegen der signifikanten Risiken solcher Vorhaben an privaten Initiativen zur Förderung bahnbrechender Innovationen fehlt, können die Mitgliedstaaten gemäß der IPCEI-Mitteilung diesem Marktversagen begegnen, indem sie gemeinsam die Finanzierungslücke schließen. Gleichzeitig stellen die Vorgaben der Mitteilung aber sicher, dass die EU-Wirtschaft insgesamt von dem Vorhaben profitiert und etwaige Wettbewerbsverfälschungen auf ein Minimum begrenzt werden.

Die Vorhaben von Infineon Austria, AT&S Austria und NXP Semiconductors Austria sollen zusätzliche technologische Innovationen in Bezug auf energieeffiziente Leistungshalbleiter, erweiterte Sicherheits- und Verbindungselemente sowie Technologien für organische Verpackungen ermöglichen.

Die Kommission stellte fest, dass die Vorhaben einen erheblichen Mehrwert für das IPCEI Mikroelektronik 2018 bieten und zur Integration eines bestehenden IPCEI beitragen und diese fördern werden:

>> Die Vorhaben werden einen erheblichen Beitrag zu dem gemeinsamen Ziel des bestehenden IPCEI leisten, da sie – insbesondere durch die Entwicklung innovativer mikroelektronischer Technologien und Bauteile für die Automobilindustrie, das IoT und andere Schlüsselbereiche (wie Raumfahrt, Avionik und Sicherheit) – eine strategische Wertschöpfungskette unterstützen und technologische Lösungen gesucht werden, an denen bislang nicht (hinreichend) gearbeitet wurde.

>> Sie werden für das bestehende IPCEI erheblichen Mehrwert durch wichtige Beiträge zu den Zielen sowie zu Integration, Zusammenarbeit, Anwendungsbereich und Inhalt von Forschung und Entwicklung bieten.

>> Die sehr ehrgeizigen Vorhaben sind auf die Entwicklung von über den derzeitigen Stand der Technik hinausgehenden

Technologien und Verfahren
>> Die Unternehmen werden in signifikantem Umfang wichtige zusätzliche gemeinsame Forschungstätigkeiten mit den bestehenden direkten Partnern aufnehmen und die Entwicklung und Ziele der relevanten Technologiefelder unterstützen.

>> Da die Vorhaben auch erhebliche technologische und finanzielle Risiken bergen, ist eine öffentliche Förderung erforderlich, um Investitionsanreize für Unternehmen zu schaffen.

>> Die Beihilfen für alle drei Unternehmen sind auf das erforderliche Minimum begrenzt, angemessen und bewirken keine übermäßigen Verfälschungen des Wettbewerbs.

>> In ganz Europa werden erhebliche zusätzliche positive Spillover-Effekte

Die Kommission ist daher zu dem Schluss gelangt, dass die von Österreich geplante Teilnahme am IPCEI Mikroelektronik 2018 mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.

Hintergrund
Im Juni 2014 legte die Kommission eine Mitteilung über wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse ("Important Projects of Common European Interest" – "IPCEI") vor, in der sie festlegte, unter welchen Voraussetzungen die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) grenzübergreifende Vorhaben unterstützen können, die für die EU von strategischer Bedeutung sind. Dieser Rahmen soll die Mitgliedstaaten zur Unterstützung von Vorhaben ermutigen, die einen wichtigen Beitrag zu den strategischen Zielen der Europäischen Union leisten.

Die IPCEI-Mitteilung ergänzt andere Vorschriften über staatliche Beihilfen wie die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung und den Unionsrahmen für Forschung, Entwicklung und Innovation, die die Unterstützung innovativer Vorhaben zu großzügigen Konditionen ermöglichen.

Die IPCEI-Mitteilung wird seit 2014 auf Infrastrukturvorhaben, integrierte Vorhaben zur Förderung von Forschung und Innovation, Vorhaben im Bereich Mikroelektronik (im Dezember 2018) sowie Vorhaben im Zusammenhang mit der Batteriewertschöpfungskette (im Dezember 2019 und im Januar 2021) angewandt.

Nach einer im Oktober 2020 abgeschlossenen Evaluierung oder Eignungsprüfung wird die IPCEI-Mitteilung derzeit überprüft, um sicherzustellen, dass sie in vollem Umfang zu den ökologischen und digitalen Zielen der Kommission beiträgt. Am 23. Februar 2021 hat die Kommission eine öffentliche Konsultation eingeleitet und alle interessierten Kreise um Stellungnahmen zum Entwurf der überarbeiteten IPCEI-Mitteilung gebeten. Darin schlägt die Kommission unter anderem vor, den offenen Charakter von IPCEI weiter zu stärken (beispielsweise durch Einführung der Bestimmung, dass alle Mitgliedstaaten eine realistische Möglichkeit erhalten müssen, sich an einem im Entstehen begriffenen Vorhaben zu beteiligen). (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 23.04.21
Newsletterlauf: 02.07.21


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen