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Kritik an Funktionsweise der Suchmaschine


EU-Kommission und nationale Verbraucherschutzbehörden verlangen mehr Transparenz von Google
Von Google wird erwartet, dass es transparent erklärt, wie die Ergebnisse seiner Suchmaschinenfunktion gerankt werden



Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden fordern Google zu mehr Transparenz und zur Einhaltung des EU-Rechts auf. Das Vorhaben wird von der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte und der belgischen Generaldirektion für Wirtschaftsinspektion geleitet. Konkret gibt es Kritik an der Funktionsweise der Suchmaschine, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Melden von illegalen Inhalten.

Der für Justiz zuständige Kommissar Didier Reynders sagte: "Die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU dürfen nicht in die Irre geführt werden, wenn sie Suchmaschinen zur Urlaubsplanung nutzen. Sie müssen in die Lage sein, ihre Entscheidungen auf der Grundlage transparenter und unvoreingenommener Informationen zu treffen."

Von Google wird erwartet, dass es transparent erklärt, wie die Ergebnisse seiner Suchmaschinenfunktion gerankt werden und ob Zahlungen das Ranking beeinflussen können. Google muss die Endpreise von Flügen und Hotels inklusive Gebühren oder Steuern, die im Voraus kalkuliert werden können, darstellen. Darüber hinaus sollte Google die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Google Stores überarbeiten, da das Netzwerk für Verbraucherschutzkooperationen festgestellt hat, dass ein erhebliches Ungleichgewicht der Rechte zwischen dem Händler und dem Verbraucher zum Nachteil des Letzteren besteht. Außerdem sollte Google, wenn die Verbraucherschutzbehörden illegale Inhalte melden, diese Inhalte schneller entfernen.

Die Kommission wird die nationalen Verbraucherschutzbehörden bei der Bewertung der Antwort von Google unterstützen und dabei alle Zusagen zur Änderung ihrer Websites und Dienste berücksichtigen. Wenn die von Google gemachten Zusagen nicht als ausreichend angesehen werden, wird ein Folgegespräch stattfinden. Die nationalen Behörden können letztendlich entscheiden, Sanktionen zu verhängen. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 31.07.21
Newsletterlauf: 25.10.21


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