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Leitprinzipien für künstliche Intelligenz (KI)


Enormer potentieller Nutzen von KI: Kommission begrüßt G7-Einigung auf Leitlinien
Leitprinzipien für künstliche Intelligenz (KI) und als freiwilliger Verhaltenskodex für KI-Entwickler




Die Europäische Kommission begrüßt die Einigung der Staats- und Regierungschefs der G7-Länder über internationale Leitprinzipien für künstliche Intelligenz (KI) und einen freiwilligen Verhaltenskodex für KI-Entwickler. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, die dieses G7-Statement mit unterzeichnet hat, betonte den enormen potentiellen Nutzen von künstlicher Intelligenz für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, verwies aber auch auf die Herausforderungen. "Die EU ist mit ihrem Gesetz über künstliche Intelligenz ein Vorreiter dabei, die Risiken zu managen und zugleich die Vorteile zu nutzen."

Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit der Technologie gewährleisten
Die Staats- und Regierungschefs der G7-Staaten und die EU haben elf Leitprinzipien angenommen. Dazu gehören Leitlinien für Organisationen, die fortgeschrittene KI-Systeme wie Grundlagenmodelle und großzügige KI entwickeln, einsetzen und nutzen, um die Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit der Technologie zu fördern. Sie umfassen:

>> Verpflichtungen zur Minderung von Risiken und Missbrauch und zur Ermittlung von Schwachstellen,
>> Förderung des verantwortungsvollen Informationsaustauschs,
>> Meldung von Sicherheitsvorfällen;
>> Investitionen in die Cybersicherheit sowie
>> ein Kennzeichnungssystem, das es den Nutzern ermöglicht, KI-generierte Inhalte zu erkennen.

Verantwortungsvolle KI-Governance
Auf der Grundlage der Ergebnisse einer Befragung der Interessenträger wurden diese Grundsätze von der EU gemeinsam mit den anderen G7-Mitgliedern im Rahmen des Hiroshima-Prozesses entwickelt. Die Leitprinzipien dienten wiederum als Grundlage für die Erstellung eines Verhaltenskodex. Er wird Organisationen, die KI entwickeln, detaillierte und praktische Leitlinien an die Hand geben. Der freiwillige Verhaltenskodex soll auch weltweit eine verantwortungsvolle KI-Governance fördern.

Aktualisierungen geplant
Beide Dokumente werden bei Bedarf überprüft und aktualisiert, unter anderem durch inklusive Multi-Stakeholder-Konsultationen. Das soll sicherstellen, dass sie weiterhin ihren Zweck erfüllen und auf diese sich rasch weiterentwickelnde Technologie reagieren können. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 29.11.23
Newsletterlauf: 23.02.24


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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