Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Rechenschaftspflicht durch Transparenzberichte


Online-Terrorpropaganda muss binnen einer Stunde gelöscht werden
Online-Plattformen sollen eine aktivere Rolle bei der Auffindung terroristischer Online-Inhalte übernehmen und solche Inhalte binnen maximal einer Stunde aus dem Internet entfernen



Terroristische Inhalte müssen künftig innerhalb von einer Stunde nach einer Entfernungsanordnung der nationalen Behörden aus dem Web entfernt werden. Entsprechende EU-Regeln hat das Europäische Parlament endgültig beschlossen. "Mit den gestern verabschiedeten Vorschriften legen wir klare Verantwortlichkeiten für Mitgliedstaaten und Diensteanbieter fest, um den Fluss terroristischer Inhalte im Internet zu stoppen. Dies wird Europa sicherer machen und helfen, künftige Angriffe zu verhindern", begrüßte Kommissionsvizepräsident Margaritis Schinas das Votum des Parlaments. Die Verordnung wird nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt ab Mitte 2022 in Kraft.

Die Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte schafft die Gewähr, dass Online-Plattformen eine aktivere Rolle bei der Auffindung terroristischer Online-Inhalte übernehmen und solche Inhalte binnen maximal einer Stunde aus dem Internet entfernt werden. Dank der Verordnung kann künftig auch besser gegen die Verbreitung extremistischer Ideologien im Internet vorgegangen werden. Diese Regeln sind wesentlicher Bestandteil der Anti-Terror-Agenda der Kommission.

Hier die Eckpunkte der neuen Regeln:

>> Die Ein-Stunden-Regel:
Der größte Schaden durch terroristische Inhalte entsteht in den ersten Stunden nach ihrem Erscheinen. Die neuen Vorschriften verpflichten Online-Plattformen, die Verbreitung solcher Inhalte so früh wie möglich zu stoppen.

>> Grenzüberschreitend geltende Entfernungsanordnungen in der EU: Entfernungsanordnungen können von jedem Mitgliedstaat an jede in der EU niedergelassene Online-Plattform gerichtet werden.

>> Definition terroristischer Inhalte im Einklang mit der geltenden Anti-Terror-Richtlinie. Ausgenommen sind Inhalte, die zu Bildungszwecken, zu journalistischen oder künstlerischen Zwecken oder zu Forschungszwecken verbreitet werden. Diese Ausnahme gilt auch, wenn Inhalte zur Sensibilisierung gegen terroristische Aktivitäten verbreitet werden.

>> Beschwerdemechanismen, damit irrtümlich entfernte Inhalte möglichst schnell wiederhergestellt werden können.

>> Verstärkte Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden und Europol, damit Entfernungsanordnungen besser nachverfolgt werden können.

>> Verpflichtungen für Diensteanbieter, proaktiv gegen den Missbrauch ihrer Dienste für die Verbreitung terroristischer Online-Inhalte vorzugehen.

>> Transparenz und Rechenschaftspflicht durch jährliche Transparenzberichte.

>> Möglichkeiten für die Mitgliedstaaten, Verstöße zu ahnden und das Strafmaß festzulegen, wobei Art und Größe der Plattform berücksichtigt werden sollen, damit die Strafen verhältnismäßig sind und kleine, mittlere und Kleinstunternehmen nicht übermäßig belastet oder abgestraft werden.
Hintergrund

Die Bekämpfung von Terrorismus, organisierter Kriminalität und Cyberkriminalität gehört zu den Prioritäten der Kommission unter Präsidentin von der Leyen. Im Juli 2020 stellte die Europäische Kommission die EU-Strategie für die Sicherheitsunion für den Zeitraum 2020 bis 2025 vor und verpflichtete sich, den Fokus vor allem auf Bereiche zu legen, in denen die EU den Mitgliedstaaten wertvolle Hilfe leisten kann, um die Sicherheit aller Menschen in Europa zu erhöhen. Die im Dezember 2020 angenommene Agenda für die Terrorismusbekämpfung baut auf den Maßnahmen auf, die bereits ergriffen wurden, um Terroristen handlungsunfähig zu machen und die Abwehrfähigkeit gegen Angriffe zu stärken.

Die Kommission hat die gestern beschlossene Verordnung im Jahr 2018 vorgeschlagen und die Verhandlungen der Gesetzgeber über dieses vorrangige Vorhaben intensiv unterstützt. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 30.04.21
Newsletterlauf: 06.08.21


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen