Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Richtlinien beschreiben auch das EU-Gateway


EU-Staaten einigen sich auf technische Details für das digitale grüne Zertifikat
Die vereinbarte technische Spezifikation umfasst die Datenstruktur und die Kodierungsmechanismen, einschließlich des QR-Codes, der sicherstellen wird, dass alle Zertifikate, ob digital oder auf Papier, EU-weit gelesen und überprüft werden können




Nach dem Vorschlag der Kommission für ein digitales grünes Zertifikat haben sich die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten auf die technischen Spezifikationen geeinigt. Ein digitales grünes Zertifikat ist ein Nachweis dafür, dass eine Person gegen COVID-19 geimpft wurde, ein negatives Testergebnis erhalten hat oder von COVID-19 genesen ist. Es soll den freien Personenverkehr in der Pandemie erleichtern. "Der Tag ist ein wichtiger Meilenstein für den Aufbau der Infrastruktur des digitalen grünen Zertifikats auf EU-Ebene", sagte EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton. "Diese Leitlinien, die von den nationalen Experten einstimmig angenommen wurden, zeigen das Engagement und die Bereitschaft der Mitgliedstaaten und werden ihnen die für eine rasche Umsetzung erforderlichen Spezifikationen an die Hand geben."

Die EU-Kommission werde bis zum 1. Juni so weit sein und den Mitgliedstaaten den Anschluss ermöglichen. Damit könne sie sicherstellen, dass das System bis zur Sommersaison in Betrieb sein wird. Die Kommission ist bereit, die Mitgliedstaaten zu unterstützen, damit die notwendige technische Infrastruktur so schnell wie möglich eingeführt wird.

Die vereinbarte technische Spezifikation umfasst die Datenstruktur und die Kodierungsmechanismen, einschließlich des QR-Codes, der sicherstellen wird, dass alle Zertifikate, ob digital oder auf Papier, EU-weit gelesen und überprüft werden können.

Die Richtlinien beschreiben auch das EU-Gateway. Es wurde von der Kommission eingerichtet und wird den Austausch von elektronischen Signaturschlüsseln ermöglichen, so dass die Echtheit von Digitalen Grünen Zertifikaten EU-weit überprüft werden kann. Es werden keine persönlichen Daten der Zertifikatsinhaber durch das Gateway geleitet, da dies für die Verifizierung nicht notwendig ist.

Schließlich beschreiben die Leitlinien Referenzimplementierungen für Software zur Ausstellung von Digitalen Grünen Zertifikaten, eine Referenz-App zur Verifizierung von Zertifikaten und eine Vorlage für eine Wallet-App, in der die Bürger die Zertifikate speichern können. Während es den Mitgliedstaaten obliegt, diese Systeme auf nationaler Ebene einzurichten, werden die Referenzimplementierungen dazu beitragen, die Einführung zu beschleunigen, da die Mitgliedstaaten auf ihnen aufbauen können.

Hintergrund
Am 17. März nahm die Kommission einen Legislativvorschlag zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für ein digitales grünes Zertifikat an.

Am 14. April nahm der Rat sein Mandat zur Aufnahme von Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über den Vorschlag an. Eine Abstimmung des Europäischen Parlaments wird in Kürze erwartet, nachdem es beschlossen hat, ein Dringlichkeitsverfahren einzuleiten. Sobald das Parlament sein Mandat annimmt, können die Verhandlungen zwischen den Institutionen beginnen.

Damit die Zertifikate im Juni eingeführt werden können, muss die technische Umsetzung parallel zum Gesetzgebungsverfahren voranschreiten. Die im eHealth Network, einem freiwilligen Netzwerk, das die für eHealth zuständigen nationalen Behörden verbindet, verabschiedeten Leitlinien für technische Spezifikationen bauen auf der engen Zusammenarbeit der Kommission mit den Mitgliedstaaten auf. Erste Leitlinien waren bereits im Januar verabschiedet und am 12. März aktualisiert worden, und am 12. März 2021 wurde ein Entwurf für einen Vertrauensrahmen vereinbart.

Der nächste Schritt auf der technischen Seite ist nun der Aufbau der nationalen Infrastruktur, der Roll-out der nationalen Lösungen für die Ausstellung, Verifizierung und Speicherung sowie die Einrichtung des EU-Gateways. Nach einer Pilotphase im Mai soll das EU-Gateway ab Juni für die Anbindung der Mitgliedsstaaten bereit sein. Eine beträchtliche Anzahl von Mitgliedstaaten hat Interesse bekundet, an dem Pilotprojekt teilzunehmen. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten bei der Inbetriebnahme des Gateways auch technisch und finanziell unterstützen. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 26.04.21
Newsletterlauf: 12.07.21


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Mutmaßliche Beihilfemaßnahmen

    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob bestimmte Fördermaßnahmen zugunsten des deutschen öffentlichen Nahverkehrsunternehmens WestVerkehr GmbH (im Folgenden "WestVerkehr") mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen.

  • Bilanzposition und Liquidität der Lufthansa

    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob eine deutsche Rekapitalisierungsmaßnahme von 6 Mrd. EUR für die Deutsche Lufthansa AG (im Folgenden "Lufthansa ") mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Maßnahme war ursprünglich am 25. Juni 2020 von der Kommission auf der Grundlage des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit COVID-19 genehmigt worden, doch dieser Genehmigungsbeschluss wurde am 10. Mai 2023 vom Gericht für nichtig erklärt.

  • Wettbewerb auf bestimmten Kurzstrecken

    Die Europäische Kommission hat den geplanten Erwerb der gemeinsamen Kontrolle über ITA Airways ("ITA") durch die Deutsche Lufthansa AG ("Lufthansa") und das italienische Wirtschafts- und Finanzministerium ("MEF") nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Genehmigung ist an die Auflage gebunden, dass Lufthansa und das MEF die von ihnen angebotenen Abhilfemaßnahmen vollständig umsetzen.

  • Preisabsprachen zwischen Reifenherstellern

    Die EU-Kommission hat Bedenken, dass das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben könnte, denen zufolge Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen verboten sind (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Die Nachprüfungen fanden im Rahmen einer Untersuchung statt, für die die Kommission bereits Anfang 2024 Nachprüfungen durchgeführt hatte.

  • Steuerregelungen für Spielbankunternehmen

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die in Deutschland geltenden besonderen Steuerregelungen für Spielbankunternehmen nicht mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Deutschland muss diese Beihilfen einschließlich Zinsen zurückfordern und die Steuerregelungen abschaffen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen