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Redaktionelle Unabhängigkeit & Medienpluralismus


Europäisches Medienfreiheitsgesetz: EU stärkt Unabhängigkeit von Journalistinnen und Journalisten
Stärkung der redaktionellen Unabhängigkeit und Transparenz von Medieneigentum



Neue Vorschriften sollen künftig die Unabhängigkeit der Medien und Medienpluralismus in der EU besser schützen. Unterhändler von Europäischem Parlament und Mitgliedstaaten erzielten eine politische Einigung auf das Europäische Medienfreiheitsgesetz. Kommissions-Vizepräsidentin Věra Jourová begrüßte die Entscheidung: "Die Einigung über diesen wichtigen Rechtsakt enthält klare Grundsätze und Schutzvorkehrungen für die Unabhängigkeit der Medien. Mit dem Europäischen Medienfreiheitsgesetz wird sichergestellt, dass Journalistinnen und Journalisten bei ihrer Arbeit unter anderem vor intrusiver Spähsoftware geschützt werden und dass die öffentlichen Medien nicht zu einem Propagandainstrument einer Partei werden."

Die neuen Regeln werden redaktionelle Unabhängigkeit und Medienpluralismus besser schützen, Transparenz und Fairness gewährleisten und eine bessere Zusammenarbeit der Medienbehörden durch einen neuen Europäischen Medienrat ermöglichen. Enthalten sind beispiellose Schutzvorkehrungen, die es Journalistinnen und Journalisten ermöglichen sollen, ihre Arbeit frei und sicher auszuüben.

Mit dem neuen Regelwerk wird auch sichergestellt, dass öffentlich-rechtliche und private Medien im EU-Binnenmarkt leichter grenzüberschreitend tätig werden können, ohne ungebührlichem Druck ausgesetzt zu sein. Außerdem wird dem digitalen Wandel des Medienraums Rechnung getragen.

Konkret wird das Europäische Medienfreiheitsgesetz
>> die redaktionelle Unabhängigkeit schützen, indem die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, die tatsächliche redaktionelle Freiheit der Mediendiensteanbieter zu achten und zugleich den Schutz journalistischer Quellen, auch vor dem Einsatz von Spähsoftware, zu verbessern;
>> die Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Medien gewährleisten, unter anderem dadurch, dass eine angemessene, nachhaltige und berechenbare Finanzierung garantiert und die Transparenz bei der Ernennung der Leiter bzw. der Vorstände der öffentlich-rechtlichen Medien gefördert wird;
>> die Transparenz von Medieneigentum sicherstellen, indem gezielte obligatorische Informationen (z. B. Firmenamen, Kontaktdaten, Eigentumsverhältnisse) offengelegt werden;
>> Schutzmaßnahmen gegen die ungerechtfertigte Entfernung von Medieninhalten durch sehr große Online-Plattformen (die nach dem Gesetz über digitale Dienste als solche benannt wurden) enthalten, wenn diese Inhalte nach beruflichen Standards erstellt wurden, aber als unvereinbar mit den Geschäftsbedingungen angesehen werden;
>> ein Recht auf individuelle Anpassung des Medienangebots auf Geräten und Schnittstellen wie vernetzten Fernsehgeräten einführen, sodass die Nutzerinnen und Nutzer die Standardeinstellungen ändern und nach eigenen Wünschen anpassen können;
>> sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten die Auswirkungen erheblicher Medienmarktkonzentrationen auf Medienpluralismus und redaktionelle Unabhängigkeit im Wege einer Prüfung des Medienpluralismus bewerten;
>> eine Methode zur transparenten Publikumsmessung für Mediendiensteanbieter und Werbetreibende gewährleisten, um das Risiko überhöhter oder verzerrter Publikumsdaten zu begrenzen;
>> Anforderungen für die Zuweisung staatlicher Werbeausgaben an Mediendiensteanbieter und Online-Plattformen festlegen, um Transparenz und Nichtdiskriminierung zu gewährleisten.

Europäischer Medienrat
Gemäß dem Europäischen Medienfreiheitsgesetz wird ein neuer unabhängiger Europäischer Medienrat eingerichtet. Der Medienrat setzt sich aus nationalen Medienbehörden oder -einrichtungen zusammen und wird von einem Sekretariat der Kommission unterstützt. Er wird die wirksame und kohärente Anwendung des EU-Medienrechts fördern, unter anderem durch die Abgabe von Stellungnahmen zu den Auswirkungen von Medienmarktkonzentrationen, die das Funktionieren des Binnenmarkts für Mediendienste beeinträchtigen könnten, sowie durch die Unterstützung der Kommission bei der Ausarbeitung von Leitlinien zur Medienregulierung. Der Medienrat wird auch Maßnahmen in Bezug auf Nicht-EU-Medien koordinieren, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen, und einen strukturierten Dialog zwischen sehr großen Online-Plattformen, den Medien und der Zivilgesellschaft organisieren.

Nächste Schritte
Die politische Einigung muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich gebilligt werden. Sobald die Verordnung offiziell angenommen und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, ist sie in allen ihren Teilen verbindlich und gilt nach 15 Monaten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Hintergrund

Im September 2022 schlug die Kommission das Europäische Medienfreiheitsgesetz vor als Teil des Pakets zur Lage der Union, nachdem es ein Jahr zuvor von Präsidentin von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union 2021 angekündigt worden war. Es baut auf den Rechtsstaatlichkeitsberichten der Kommission und auf der überarbeiteten Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste auf, die eine EU-weite Koordinierung der nationalen Rechtsvorschriften für audiovisuelle Medien vorsieht.

Der Vorschlag wurde zusammen mit einer Empfehlung zu internen Schutzvorkehrungen für redaktionelle Unabhängigkeit und Transparenz von Medieneigentum veröffentlicht, was es ermöglicht, den Besonderheiten der Medienregulierung und Selbstregulierung auf EU-Ebene und in den Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen.

Außerdem stützt sich das Gesetz auf die Platform-to-Business-Verordnung, das Gesetz über digitale Dienste und das Gesetz über digitale Märkte sowie auf den neuen Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation. Es ist Teil der Bemühungen der EU um die Förderung der demokratischen Teilhabe, die Bekämpfung von Desinformation und die Unterstützung der Freiheit und des Pluralismus der Medien, wie im Europäischen Aktionsplan für Demokratie vorgesehen.

Dieser Vorschlag ergänzt die Empfehlung der Kommission zum Schutz, zur Sicherheit und zur Handlungskompetenz von Journalisten und die Richtlinie zum Schutz von Journalisten und Rechteverteidigern vor Klagemissbrauch (Paket gegen SLAPP-Klagen). Darüber hinaus wirkt das Medienfreiheitsgesetz mit Initiativen in Verbindung mit der Tragfähigkeit, der Widerstandsfähigkeit und dem digitalen Wandel des Mediensektors zusammen, die im Rahmen des Aktionsplans für Medien und den audiovisuellen Sektor und der überarbeiteten Urheberrechtsvorschriften angenommen wurden. Der Vorschlag stützt sich auf eine umfassende Konsultation der Interessenträger, einschließlich einer öffentlichen Konsultation. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 02.01.24
Newsletterlauf: 25.03.24


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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