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Reform des EU-Strommarktdesigns


Für sinkende Energierechnungen und mehr erneuerbare Energien: Kommission begrüßt Einigung über Strommarktreform
Konkret haben sich die beiden Gesetzgeber auf eine Überarbeitung mehrerer EU-Rechtsvorschriften geeinigt, insbesondere der Elektrizitätsverordnung, der Elektrizitätsrichtlinie und der REMIT-Verordnung



Die Europäische Kommission hat die politische Einigung zwischen Europäischem Parlament und den EU-Staaten auf eine Reform des EU-Strommarktdesigns begrüßt. Sie baut auf den Lehren aus der Energiekrise auf, die durch den Einmarsch Russlands in der Ukraine ausgelöst wurde. Die Reform ebnet den Weg für ein Energiesystem, das auf erneuerbaren Energien basiert und wird für sinkende Energierechnungen und einen besseren Schutz vor Preisspitzen sorgen.

EU-Energiekommissarin Kadri Simson erklärte: "Diese Einigung ist eine gute Nachricht für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Da erneuerbare Energien im Energiemix der EU eine immer größere Rolle spielen, ist es an der Zeit, dass unsere Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen die Vorteile der Energiewende auf ihren Rechnungen zu spüren bekommen. Ein zukunftssicheres Strommarktdesign ist ein entscheidender Faktor, um Investitionen in saubere Stromerzeugung und Flexibilität zu fördern. Das untermauert unsere Bemühungen um ein klimaneutrales Energiesystem und sichert gleichzeitig Wohlstand."

Konkret haben sich die beiden Gesetzgeber auf eine Überarbeitung mehrerer EU-Rechtsvorschriften geeinigt, insbesondere der Elektrizitätsverordnung, der Elektrizitätsrichtlinie und der REMIT-Verordnung.

Längerfristige Verträge, Laststeuerung, Speicherung
Die vereinbarte Reform wird sowohl den Verbraucherinnen und Verbrauchern als auch den Versorgern mehr Preisstabilität bringen. Gelingen soll dies durch beispielsweise Anreize für längerfristige Verträge bei nichtfossiler Energieerzeugung sowie Maßnahmen, die sauberere flexible Lösungen wie Laststeuerung und Speicherung in das System bringen, um mit Gas konkurrieren zu können. Somit sinkt der Anteil fossiler Brennstoffe auf den Stromrechnungen, während die niedrigeren Kosten der erneuerbaren Energien spürbar werden. Ferner fördert die Reform einen offenen und fairen Wettbewerb auf den europäischen Energiegroßhandelsmärkten dadurch, dass sie für mehr Markttransparenz und -integrität sorgt.

Der konsequente Einsatz erneuerbarer Energieträger führt nicht nur zu niedrigeren Stromrechnungen, sondern auch zu einer nachhaltigen und unabhängigen EU-Energieversorgung im Sinne des europäischen Grünen Deals und des REPowerEU-Plans. Mit dieser Reform als Teil des grünen Industrieplans erhält die europäische Industrie auch Zugriff auf eine erneuerbare, nichtfossile und erschwingliche Energieversorgung, was zentral für Klimaneutralität und ökologischen Wandel ist. Nur wenn wir den Einsatz erneuerbarer Energien bis Ende des Jahrzehnts verdreifachen, können wir unsere Energie- und Klimaziele erreichen. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 02.01.24
Newsletterlauf: 25.03.24


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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