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Schutz der Menschenrechte


EU-Grundrechtecharta: Kommission rückt Rolle der Zivilgesellschaft in den Blickpunkt und betont erhöhten Bedarf zur Unterstützung von Einrichtungen zum Menschenrechtsschutz
Jahresbericht 2022 über die Anwendung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union Ein florierender zivilgesellschaftlicher Raum für die Wahrung der Grundrechte in der EU




Die Kommission hat ihren Jahresbericht über die Anwendung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union veröffentlicht. In dem Bericht wird insbesondere beleuchtet, was die Mitgliedstaaten und die EU unternehmen, um Organisationen der Zivilgesellschaft und einschlägige Stellen wie staatliche Einrichtungen zur Gewährleistung von Menschenrechten, Gleichstellungsstellen und Bürgerbeauftragte zu unterstützen. Insgesamt zeigt der Bericht, dass die Arbeit der Organisationen der Zivilgesellschaft und der Organisationen im Bereich Grundrechteschutz zwar für die praktische Anwendung der Grundrechte-Charta von wesentlicher Bedeutung ist, dass jedoch in der gesamten EU mehr unternommen werden muss, um sie zu unterstützen, unter anderem durch bessere Rahmenbedingungen für ihre Tätigkeit.

Der Bericht im Einzelnen:
Die Rolle einschlägiger Einrichtungen in Staat und Zivilgesellschaft:
im Bericht wird die Rolle dieser Institutionen für den Schutz und die Förderung von Grundrechten hervorgehoben, deren Arbeit insbesondere in Krisenzeiten Wirkung entfaltet. In diesem Jahr haben sie in Reaktion auf den Krieg in der Ukraine beispielsweise entscheidend dazu beigetragen, Desinformation zu bekämpfen, Unterstützung für Flüchtlinge zu mobilisieren, Gräueltaten zu dokumentieren und wichtige Informationen über die Bedürfnisse bestimmter Gruppen wie Frauen, Kinder, Menschen mit Behinderungen, LGBTIQ-Personen und Roma zu verbreiten.

Schutz dieser Organisationen: zahlreiche Mitgliedstaaten haben Maßnahmen ergriffen, um für private und staatliche Einrichtungen, die mit dem Schutz der Menschenrechte befasst sind, ein sicheres Umfeld zu schaffen. In jüngsten Jahren haben einige Mitgliedstaaten diese Unterstützung auch mittels nationaler Aktionspläne verbessert. Im vergangenen Jahr hat die Kommission mit einer Initiative zum Europäischen Rechtsakt zur Medienfreiheit, einer Empfehlung zur Sicherheit von Journalisten und einem Paket legislativer und nichtlegislativer Vorschläge gegen missbräuchliche Klagen ("SLAPP"-Klagen) eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung ihres Schutzes ergriffen. Der Schutz muss jedoch EU-übergreifend noch verbessert werden. Aus den Zahlen geht hervor, dass 61 Prozent der Organisationen mit Hindernissen konfrontiert sind, die ihren "sicheren Raum" einschränken, während 43 Prozent mit verbalen (43 Prozent) und körperlichen Angriffen (15 Prozent) auch online (19 Prozent), konfrontiert sind. Im jährlichen Bericht über die Rechtsstaatlichkeit wurden ferner Probleme im Zusammenhang mit den Registrierungs- und Betriebsanforderungen aufgezeigt.

Finanzierung von Menschenrechtsorganisationen: aus dem Bericht geht hervor, dass einige Mitgliedstaaten kürzlich ihre Unterstützung nicht zuletzt zwecks Abmilderung der Pandemiefolgen aufgestockt haben. Gleichzeitig stellt der Mangel an Finanzmitteln nach wie vor eine große Herausforderung für fast die Hälfte der Organisationen der Zivilgesellschaft dar, insbesondere für diejenigen, die sich für Rechtsstaatlichkeit und Demokratie sowie für Grundrechte im weiteren Sinne einsetzen. Aus dem EU-Haushalt für den Zeitraum 2021–2027 werden 1,55 Mrd. EUR für Projekte zum Schutz und zur Wahrung der Grundrechte bereitgestellt – der größte Betrag, der jemals aus dem EU-Haushalt bereitgestellt wurde. In den vergangenen beiden Jahren wurden fast 1500 Organisationen in allen Mitgliedstaaten mit insgesamt 131 Mio. EUR unterstützt, die im Bereich der Rechte und Werte der EU tätig sind.

Einbeziehung dieser Organisationen in die Politik: aus dem Bericht geht hervor, dass viele Mitgliedstaaten Zivilgesellschafts- und Menschenrechtseinrichtungen bei der Ausarbeitung von Gesetzesvorhaben hinzuziehen, beispielsweise im Rahmen öffentlicher Konsultationen. Es gibt mehrere Beispiele dafür, dass Mitgliedstaaten ständige Dialogkanäle wie spezielle Plattformen und Netze einrichten. Auf EU-Ebene sind zivilgesellschaftliche Akteure nach wie vor wichtige Partner bei der Vorbereitung von EU-Initiativen, und die Kommission hat mehrere Kanäle für den Dialog mit Fachleuten und zu bestimmten Themen mit speziellen Plattformen und Foren eröffnet. Gleichzeitig berichten Organisationen der Zivilgesellschaft und im Bereich des Menschenrechtsschutzes tätige Einrichtungen über verschiedene Hindernisse für ihre Einbeziehung auf nationaler Ebene, darunter einen eingeschränkten Zugang zu Dokumenten und Informationen sowie einen allgemeinen Mangel an zivilem Dialog. Die Agentur für Grundrechte stellt ferner fest, dass Minderheiten und schutzbedürftige Gruppen in der gesamten EU nicht ausreichend konsultiert werden.

Hintergrund
Am 2. Dezember 2020 legte die Europäische Kommission eine Strategie zur Stärkung der Anwendung der Charta der Grundrechte in der EU vor. Diese Strategie enthielt auch die Selbstverpflichtung, Jahresberichte über die Anwendung der Charta mit spezifischen Schwerpunktthemen zu erstellen. Der letztjährige Bericht konzentrierte sich auf die Herausforderungen beim Schutz der Grundrechte im digitalen Zeitalter.

Im vergangenen Jahr hat die Europäische Kommission auch daran gearbeitet, das Bewusstsein für die Charta selbst zu schärfen. Im Rahmen einer im Jahr 2021 gestarteten Sensibilisierungskampagne wurden mehr als 700 000 Klicks auf die Website der Kampagne gelenkt und Hunderttausende von Videoaufrufen sowie mehrfache Gespräche in den sozialen Medien geteilt. Der Erfolg der Kampagne, die eines der Ziele der Strategie 2020 war, unterstreicht das große Interesse der Europäerinnen und Europäer daran, mehr über ihre Grundrechte zu erfahren und sicherzustellen, dass sie geachtet werden.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 22.01.23
Newsletterlauf: 14.03.23


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