Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Überarbeitung der Zahlungsverzugsrichtlinie


Überarbeitung der Regeln zum Zahlungsverzug: EU-Kommission leitet öffentliche Konsultation ein
Übergang zu einer Kultur der "unverzüglichen Zahlung" fördern



Trotz der aktuellen EU-Vorschriften über Zahlungsverzug werden immer noch über 60 Prozent der Unternehmen in der EU nicht rechtzeitig bezahlt. Am stärksten betroffen sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die EU-Kommission plant deshalb, die bestehenden Regeln zu überarbeiten und hat dazu eine öffentliche Konsultation eingeleitet. Unternehmen, Verbände, Hochschulen und öffentliche Stellen sind dazu eingeladen, ihre Meinung mitzuteilen.

Die Initiative wird KMU helfen, indem die bestehenden EU-Zahlungsvorschriften auf der Grundlage verfügbarer und bevorstehender Erkenntnisse überarbeitet werden, um einen endgültigen Übergang zu einer Kultur der "unverzüglichen Zahlung" zu fördern.

Die Konsultation gibt den Interessenträgern Gelegenheit, ihre Ansichten darüber darzulegen, wie die Initiative zur Verbesserung der Zahlungsleistung und zur Schaffung einer gerechteren Zahlungskultur im wirtschaftlichen Umfeld beiträgt.

Die geplante Überarbeitung wird einen ganzheitlicheren Ansatz verfolgen, der sich auf drei Säulen stützt: die gesetzliche Verankerung des unverzüglichen Zahlungsverhaltens, die Förderung des Einsatzes moderner digitaler Zahlungsinstrumente und die Stärkung der Prävention und Durchsetzung dieser Vorschriften in allen industriellen Ökosystemen.

Die Beiträge der Konsultation werden in die anstehende Überarbeitung der Zahlungsverzugsrichtlinie einfließen, die Teil des "KMU-Entlastungspakets" sein wird, das Präsidentin von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union 2022 angekündigt hat.

Die Kommission plant, den Vorschlag zur Überarbeitung der Zahlungsverzugsrichtlinie bis zum Sommer 2023 vorzulegen. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 23.01.23
Newsletterlauf: 20.03.23


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Mehr erneuerbare Energien, weniger Emissionen

    Mit der Annahme von zwei delegierten Rechtsakten im Rahmen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie hat die Kommission heute detaillierte Vorschriften vorgeschlagen, mit denen definiert werden soll, was in der EU als erneuerbarer Wasserstoff gilt. Diese Rechtsakte sind Teil eines breit angelegten EU-Rechtsrahmens für Wasserstoff, der Energieinfrastrukturinvestitionen und Vorschriften zu staatlichen Beihilfen sowie legislative Vorgaben für erneuerbaren Wasserstoff in Industrie und Verkehr umfasst.

  • Bereitstellung digitaler Identifizierungsdienste

    Die Europäische Kommission hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch die Deutsche Telekom AG, die Orange SA, die Telefónica S.A. und die Vodafone Group plc nach der EU-Fusionskontrollverordnung ohne Auflagen genehmigt. Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Transaktion keine Wettbewerbsbedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) aufwirft.

  • Auf einem Markt mit großer Markentreue

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von MBCC durch Sika nach der EU-Fusionskontrollverordnung geprüft und genehmigt. Die Genehmigung ist an die Auflage geknüpft, dass das weltweite MBCC-Geschäft mit chemischen Zusatzmitteln veräußert wird. Sika und MBCC sind im Bereich der Entwicklung und Lieferung chemischer Zusatzmittel und Baustoffe wichtige Innovatoren und gehören zur Weltmarktspitze.

  • Terroristen missbrauchen das Internet

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, Aufforderungsschreiben an 22 Mitgliedstaaten zu senden, weil diese bestimmte Verpflichtungen aus der Verordnung zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte nicht erfüllt haben. So haben es Belgien, Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, die Slowakei, Finnland und Schweden beispielsweise versäumt, die für Entfernungsanordnungen zuständige(n) Behörde(n) zu benennen und der Kommission zu melden, eine öffentliche Kontaktstelle anzugeben und Vorschriften und Maßnahmen dafür festzulegen, wie die Nichterfüllung rechtlicher Verpflichtungen sanktioniert werden soll.

  • Geoblocking-Verordnung einhalten

    Um ihr Praktiken weiter an das EU-Recht anzupassen, hat sich Google verpflichtet, Änderungen bei mehreren ihrer Produkte und Dienstleistungen vorzunehmen - vor allem in Bezug auf mangelnde Transparenz und klare Informationen für die Verbraucher. Nach einem Dialog, der 2021 mit dem Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC) aufgenommen wurde und von der Europäischen Kommission koordiniert sowie von der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte und der belgischen Generaldirektion Wirtschaftsinspektion geleitet wurde, hat sich Google bereit erklärt, die von den Behörden angesprochenen Punkte zu ändern, insbesondere bei Google Store, Google Play Store, Google Hotels und Google Flights, um die Einhaltung der EU-Verbrauchervorschriften sicherzustellen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen