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Unzureichende Risikominderungsmaßnahmen


Vorläufige Feststellung der Kommission: Temu verstößt in Bezug auf rechtswidrige Produkte auf seiner Plattform gegen das Gesetz über digitale Dienste
Der Analyse der Kommission zufolge war die Risikobewertung von Temu vom Oktober 2024 ungenau



Die Europäische Kommission hat vorläufig festgestellt, dass Temu in Bezug auf die ordnungsgemäße Bewertung der Risiken der Verbreitung rechtswidriger Produkte auf ihrem Marktplatz gegen die Verpflichtung aus dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

Es hat sich gezeigt, dass für die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU ein hohes Risiko besteht, auf der Plattform auf rechtswidrige Produkte zu stoßen. Insbesondere ergab die von der Kommission durchgeführte Analyse von Testkäufen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher, die auf Temu einkaufen, sehr wahrscheinlich nicht konforme Produkte bei Babyspielzeug und kleinen Elektronikgeräten finden.

Der Analyse der Kommission zufolge war die Risikobewertung von Temu vom Oktober 2024 ungenau und stützte sich auf allgemeine Informationen der Branche und nicht auf spezifische Einzelheiten zu seinem eigenen Marktplatz. Dies hat möglicherweise zu unzureichenden Risikominderungsmaßnahmen gegen die Verbreitung rechtswidriger Produkte geführt.

Die EU-Kommission wird ihre Untersuchung in Bezug auf andere mutmaßliche Verstöße, die im Oktober 2024 eingeleitet wurde, fortsetzen, u. a. in Bezug auf die Wirksamkeit der von Temu ergriffenen Risikominderungsmaßnahmen, die Verwendung suchterzeugender Gestaltungsmerkmale, die Transparenz ihrer Empfehlungssysteme und ihren Datenzugang für Forschende.

Nächste Schritte
Die von der Kommission übermittelten vorläufigen Feststellungen greifen dem endgültigen Ergebnis der Untersuchung nicht vor, da Temu nun die Möglichkeit hat, seine Verteidigungsrechte auszuüben, indem es die Untersuchungsakte der Kommission prüft und schriftlich auf die vorläufigen Feststellungen der Kommission antwortet. Parallel dazu wird das Europäische Gremium für digitale Dienste konsultiert.

Sollte sich die vorläufige Auffassung der Kommission letztlich bestätigen, würde die Kommission einen Nichteinhaltungsbeschluss erlassen, in dem sie feststellt, dass Temu gegen Artikel 34 des Gesetzes über digitale Dienste verstößt. Durch einen solchen Beschluss können Geldbußen in Höhe von bis zu 6 Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes des betreffenden Anbieters verhängt und dieser angewiesen werden, Maßnahmen zu ergreifen, um dem Verstoß abzuhelfen. Ein Nichteinhaltungsbeschluss kann auch zu einer Phase der erweiterten Beaufsichtigung führen, um die Einhaltung der Maßnahmen sicherzustellen, die der Anbieter zur Behebung des Verstoßes zu ergreifen beabsichtigt.
Hintergrund

Am 31. Oktober 2024 leitete die Kommission ein Verfahren gegen Temu ein. Die Untersuchung der Kommission wird in Zusammenarbeit mit den nationalen Koordinatoren für digitale Dienste, den Zollbehörden, den Marktüberwachungsbehörden und anderen einschlägigen Dritten im Einklang mit den in der Mitteilung über den elektronischen Geschäftsverkehr dargelegten Grundsätzen und parallel zu einer gesonderten Untersuchung des Netzwerks für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und der ersten Produktsicherheitsprüfung durchgeführt, wodurch ein umfassender und koordinierter Ansatz gewährleistet wird, um Bedenken im Zusammenhang mit den Praktiken von Temu auszuräumen.

Die stetige Zunahme des Online-Verkaufs von Produkten in der EU geht mit einem Anstieg unsicherer, gefälschter oder nicht konformer Produkte einher, was sich nachteilig auf die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher, die Umwelt und den fairen Wettbewerb im digitalen Binnenmarkt auswirken könnte.

Um diesen Risiken entgegenzuwirken, enthält das Gesetz über digitale Dienste Verpflichtungen zur Bekämpfung rechtswidriger Online-Inhalte. Die Plattformen müssen benutzerfreundliche Mechanismen einrichten, die es den Nutzerinnen und Nutzern ermöglichen, rechtswidrige Inhalte zu melden und die Entscheidung über die Moderation von Inhalten anzufechten. Das Gesetz über digitale Dienste enthält auch spezifische Vorschriften, die auf Online-Marktplätze zugeschnitten sind, wie etwa die Rückverfolgbarkeit von Händlern, um sicherzustellen, dass alle Online-Marktplätze Informationen über Händler sammeln, die ihre Produkte oder Dienste dort anbieten. Das Gesetz über digitale Dienste verbietet auch Dark Patterns und legt Vorschriften für Werbung und detaillierte Transparenzpflichten fest, einschließlich zur Art und Weise, wie den Verbraucherinnen und Verbrauchern Produkte empfohlen werden.
(EU-Kommission: ra)

eingetragen: 02.08.25


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