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Nachhaltigkeitsinformationen von KMU


EU-Kommission legt zur KMU-Entlastung Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung vor
Der freiwillige Standard für KMU ("VSME-Standard") wurde vom technischen Beratungsgremium der Kommission für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, EFRAG, entwickelt



Die Europäische Kommission hat eine Empfehlung für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) abgegeben. Die Empfehlung enthält einen freiwilligen Standard, der es für KMU, die nicht unter die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) fallen, leichter macht, auf Verlangen Nachhaltigkeitsinformationen für große Finanzinstitute und Unternehmen bereitzustellen.

Der freiwillige Standard für KMU ("VSME-Standard") wurde vom technischen Beratungsgremium der Kommission für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, EFRAG, entwickelt. Die Kommission empfiehlt, dass sich große Unternehmen und Finanzinstitute, die Nachhaltigkeitsinformationen von KMU einholen, bei ihren Anfragen so weit wie möglich auf den freiwilligen Standard stützen. Für KMU kann die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung auch eine Möglichkeit sein, leichter an nachhaltige Finanzierungen heranzukommen und die eigene Nachhaltigkeitsleistung besser einschätzen und im Auge behalten zu können. Dies kann helfen, die eigene Widerstandsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.


Hintergrund
Am 26. Februar 2025 nahm die Kommission das Vereinfachungspaket "Omnibus I" an, mit dem Vorschlag, die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD auf große Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten zu beschränken. Für Unternehmen mit bis zu 1000 Beschäftigten regte die Kommission einen Standard für die freiwillige Berichterstattung an, der auf der Grundlage der Empfehlung von der Kommission erlassen werden soll. Der künftige Standard für die freiwillige Berichterstattung wird auch als "Obergrenze für die Wertschöpfungskette" dienen, die KMU und andere Unternehmen, die nicht den Berichtspflichten der CSRD unterliegen, vor überbordenden Auskunftsersuchen ihrer Partner in der Wertschöpfungskette schützen soll.

Nächste Schritte
Die Empfehlung schafft eine Zwischenlösung für die Forderungen des Marktes, bis der delegierte Rechtsakt über einen freiwilligen Standard förmlich angenommen ist. Inhaltlich könnte der delegierte Rechtsakt noch von der Empfehlung abweichen. Wann er verabschiedet wird, hängt davon ab, wie schnell die gesetzgebenden Organe ihre Verhandlungen über den Omnibus-I-Vorschlag abschließen.
(EU-Kommission: ra)

eingetragen: 02.08.25


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