
Verbraucherschutz & Fluggesellschaften
EU-Fluggastrechte: Mehr Online-Reisebüros verpflichten sich, im Anschluss an einen Dialog mit der Kommission und den Verbraucherbehörden innerhalb von 14 Tagen für annullierte Flüge eine Erstattung zu leisten
Verbraucher werden klar über die Folgen informiert, die bestimmte von Flugvermittlern angebotene Dienstleistungen für die Rechte des Verbrauchers im Falle einer Flugunterbrechung haben können
Nach einem Dialog mit der Europäischen Kommission und dem Netzwerk der nationalen Verbraucherschutzbehörden (CPC) haben sich Expedia und Lastminute.com verpflichtet, die Verbraucher besser über ihre Rechte zu informieren und sicherzustellen, dass sie im Falle einer Flugannullierung durch die Fluggesellschaft innerhalb von 14 Tagen eine Erstattung erhalten.
Überblick über die Mittelbindungen
Im Anschluss an den Dialog haben Expedia und Lastminute.com folgende Verpflichtungen eingegangen:
>> Im Falle von annullierten Flügen überweisen Expedia und Lastminute.com Rückerstattungen von der Fluggesellschaft an den Verbraucher innerhalb von 7 Tagen ab dem Tag, an dem das Online-Reisebüro die Rückerstattung von der Fluggesellschaft erhält, was zu einer Rückerstattung in maximal 14 Tagen für Verbraucher führt. Darüber hinaus erklärten sie, etwaige Rückstände bei den Erstattungen beseitigt zu haben.
>> Die Kontaktdaten der Online-Reisebüros, wie Telefonnummern und E-Mail-Adressen, werden in oder über die Support- oder "Kontakt"-Bereiche ihrer Websites bereitgestellt, damit die Verbraucher leicht mit ihnen in Kontakt treten können.
>> Informationen über die spezifischen Vorteile im Zusammenhang mit verschiedenen Dienstleistungspaketen, die von den Online-Reisebüros angeboten werden, werden den Verbrauchern klarer gemacht.
>> Die Verbraucher werden klar über ihre gesetzlichen Rechte gemäß der Verordnung über Fluggastrechte auf anderweitige Beförderung oder Erstattung in Fällen informiert, in denen die Fluggesellschaft ihre Flüge storniert. Sie werden auch klar informiert, wenn der Flug annulliert wurde.
>> Die Verbraucher werden klar über die Folgen informiert, die bestimmte von Flugvermittlern angebotene Dienstleistungen für die Rechte des Verbrauchers im Falle einer Flugunterbrechung haben können (z. B. wenn nur eine Teilstrecke einer Reise annulliert wird, muss die zweite Teilstrecke möglicherweise noch bezahlt werden, wenn keine Verbindung zwischen den Flügen besteht, die die Reise ausmachen).
Lastminute.com hat sich bereit erklärt, die meisten dieser Verpflichtungen ab dem 1. Juli 2025 und die vollständige Umsetzung bis zum 1. September 2025 umzusetzen, während Expedia erklärt hat, dass seine Praktiken mit den oben genannten Verpflichtungen im Einklang stehen.
Dieser Dialog unter der Leitung der schwedischen Verbraucheragentur zielte darauf ab, Online-Reisebüros zu ermutigen, freiwillig Praktiken einzuführen, die den Verbraucherschutz und die Kenntnis ihrer Rechte sowie die Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften durch die Plattform verbessern. Sie baut auf der koordinierten Maßnahme 2023 unter der Leitung des Netzes für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz auf, das die gleichen Verpflichtungen von Edreams ODIGEO, der Etraveli-Gruppe und Kiwi.com einging, sodass insgesamt fünf große Online-Reisebüros dieselben Verpflichtungen einhielten.
Nächste Schritte
Das Netz der europäischen Verbraucherschutzbehörden wird überwachen, ob Expedia und Lastminute.com die Verpflichtungen innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens ordnungsgemäß umgesetzt haben. Das Netzwerk wird auch weiterhin die Umsetzung der Verpflichtungen von Edreams ODIGEO, der Etraveli Group und Kiwi.com überwachen und diese Verpflichtungen auch anderen Online-Reisebüros bekannt machen.
Hintergrund
Lastminute.com war zuvor Gegenstand einer nationalen Durchsetzungsmaßnahme der schwedischen Verbraucherbehörde, bei der sie den Verpflichtungen für den schwedischen Markt zustimmte. Mit der Unterzeichnung der Verpflichtungen mit dem CPC-Netzwerk hat Lastminute.com nun erklärt, dass es diese Verpflichtungen im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum einhalten wird. Expedia hat sich freiwillig zu den Verpflichtungen außerhalb von Durchsetzungsmaßnahmen auf nationaler oder EU-Ebene verpflichtet.
Gemäß den EU-Fluggastrechten müssen Fluggesellschaften, die einen Flug stornieren, Tickets innerhalb von 7 Tagen zurückerstatten, nachdem der Fluggast sich für die Erstattung des Fluges entschieden hat. Flugtickets können jedoch auch über einen Vermittler (ein "Online-Reisebüro") gekauft werden. Die Verpflichtungen aus dem Jahr 2023, die Expedia und Lastminute.com nun unterzeichnet haben, schaffen Klarheit für solche Fälle: Verbraucher erhalten ihre Rückerstattung innerhalb von maximal 14 Tagen. Dieser Schritt trägt auch dazu bei, faire und gleiche Wettbewerbsbedingungen in der Reiseflugbranche zu schaffen.
Im November 2023 schlug die Kommission neue Vorschriften für die Durchsetzung der Fahrgastrechte in der Union und für Fahrgastrechte im Zusammenhang mit multimodalen Reisen vor. Die vorgeschlagenen Vorschriften sehen denselben Zeitrahmen für die Erstattung annullierter Flugkosten über Vermittler vor (höchstens 14 Tage). Diese Vorschläge sowie der Vorschlag von 2013 zu Fluggastrechten werden derzeit von den beiden gesetzgebenden Organen verhandelt.
Das CPC-Netz ist ein Netz von Behörden, die für die Durchsetzung der EU-Verbraucherschutzgesetze zuständig sind. Zur Bekämpfung grenzüberschreitender Verstöße gegen das Verbraucherrecht koordinieren diese nationalen Behörden mit Unterstützung der Europäischen Kommission ihre Ermittlungs- und Durchsetzungsmaßnahmen. Der spezifische Kooperations- und Koordinierungsmechanismus, nach dem das Netz arbeitet, wird durch die Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz geregelt. (EU-Kommission: ra)
eingetragen: 02.08.25