Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Von Arbeitsplätzen bis Mobilitätslösungen


Drohnenstrategie 2.0: Aufbau eines großen europäischen Drohnenmarktes
Die Strategie sieht vor, dass verschiedene Drohnendienste bis 2030 zum Alltag in Europa gehören werden




In ihrer angenommenen europäischen Drohnenstrategie 2.0 legt die Kommission ihre Vision für die Weiterentwicklung des europäischen Drohnenmarktes dar. Grundlage für die Strategie ist der weltweit fortschrittlichste Sicherheitsrahmen, den die EU für den Betrieb von Drohnen und die für sie geltenden technischen Anforderungen festgelegt hat. Die neue Drohnenstrategie zeigt auf, wie Europa den kommerziellen Drohnenbetrieb in großem Maßstab weiterverfolgen und gleichzeitig dem Sektor neue Chancen eröffnen kann.

Dank des umfassenden EU-Regelungsrahmens wurden im Luftraum über Europa bereits Hunderttausende Flugstunden mit Drohnen sicher durchgeführt, z. B. für die Vermessung von Infrastruktur, die Überwachung von Ölverschmutzungen oder für die Bodenbeprobung. Auch Projekte, bei denen Drohnen für medizinische Lieferungen, d. h. den Transport medizinischer Proben zwischen Gesundheitsdiensten, eingesetzt werden, machen gute Fortschritte. Die Realisierung des "U-Space" im Januar 2023, eines in der Welt einzigartigen europäischen Systems für das sichere Management des Drohnenverkehrs, wird den Grundstein für einen verstärkten Flugbetrieb legen.

Bevor die Kommission diese innovativen Technologien weiter vorantreibt, möchte sie sicherstellen, dass die Gesellschaft Drohnen unterstützt. Daher werden die nationalen, regionalen und lokalen Gemeinschaften in der Strategie aufgefordert, dafür zu sorgen, dass Drohnendienste auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger abgestimmt sind und den Bedenken in Bezug auf Lärm, Sicherheit und Schutz der Privatsphäre Rechnung tragen.

Die Strategie sieht vor, dass die folgenden Drohnendienste bis 2030 zum Alltag in Europa gehören werden:
>> Notfalldienste, Kartierung, Bildgebung, Inspektion und Überwachung durch zivile Drohnen auf der Grundlage des geltenden Rechtsrahmens sowie dringende Lieferungen von Kleinsendungen wie biologischen Proben oder Arzneimitteln.
>> Dienste der innovativen Luftmobilität, wie Flugtaxis, die regelmäßige Personenbeförderung anbieten, wobei zunächst noch Luftfahrzeuge eingesetzt werden, die Pilotinnen oder Piloten an Bord haben. Letztlich wird jedoch eine vollständige Automatisierung des Flugbetriebs angestrebt.
>> Damit das Potenzial des EU-Drohnenmarktes und der EU-Drohnendienste auch genutzt werden kann, gilt es festzulegen, welche technologischen Bausteine wie künstliche Intelligenz, Robotik, Halbleiter, EU-Weltraumdienste und mobile Telekommunikation hierfür von besonderer Bedeutung sind. Dies wird der EU dabei helfen, einen innovativen und wettbewerbsfähigen Drohnensektor aufzubauen und strategische Abhängigkeiten zu verringern.

In der Strategie werden zudem Bereiche für Synergien zwischen Zivil- und Verteidigungsdrohnen sowie für erhöhte Drohnenabwehrfähigkeiten und Systemresilienz identifiziert.

19 Maßnahmen für den Drohnenmarkt von morgen
Die Kommission wird nun die Arbeit an den 19 operativen, technischen und finanziellen Leitinitiativen der Strategie aufnehmen, um ein geeignetes rechtliches und kommerzielles Umfeld für den Luftraum und den Markt für Drohnen von morgen zu schaffen:

>> Annahme neuer Anforderungen an die Ausbildung für Piloten von ferngesteuerten und bemannten eVTOL-Luftfahrzeugen (elektrische Luftfahrzeuge mit senkrechter Start- und Landefähigkeit) und gemeinsamer Vorschriften für die Lufttüchtigkeit dieser Luftfahrzeuge.
>> Finanzierung der Einrichtung einer Online-Plattform zur Unterstützung lokaler Interessenträger und der Industrie bei der Umsetzung einer nachhaltigen innovativen Luftmobilität.
>> Entwicklung eines strategischen Drohnen-Technologiefahrplans, um zu ermitteln, in welchen Bereichen vorrangig Forschung und Innovation gefördert, bestehende strategische Abhängigkeiten verringert und das Entstehen neuer Abhängigkeiten verhindert werden müssen.
>> Festlegung von Kriterien für eine freiwillige Kennzeichnung der Cybersicherheit von Drohnen.

Diese Arbeiten werden den Weg für einen gewerblichen Flugbetrieb in großem Umfang ebnen und sicherstellen, dass Europa von Synergien zwischen dem zivilen, sicherheitsbezogenen und militärischen Einsatz von Drohnen und damit zusammenhängenden Technologien, einschließlich Drohnenabwehrlösungen, profitiert.

Hintergrund
In der Strategie der Kommission für nachhaltige und intelligente Mobilität wurde die Ausarbeitung einer modernen europäischen Drohnenstrategie bis Ende 2022 angekündigt. Dieser Mitteilung war eine Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen beigefügt, in der die Herausforderungen für die Drohnenindustrie sowie die Analysen und Daten, die der neuen Drohnenstrategie 2.0 zugrunde liegen, bewertet wurden.

Seit 2014 ist die Kommission damit befasst, die Grundlagen für eine umfassende EU-Politik im Bereich Drohnen zu schaffen. Die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission und die Delegierte Verordnung (EU) 2019/945 der Kommission enthalten detaillierte Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge und legen die Anforderungen an die Konstruktion und Herstellung unbemannter Luftfahrzeugsysteme fest. Seit 2003 hat die Union knapp 980 Mio. EUR in die Entwicklung bzw. den Einsatz von Drohnen für innovative Anwendungen investiert. Im Rahmen ihrer Forschungs- und Innovationsprogramme hat sie 320 Projekte im Zusammenhang mit Drohnen finanziert. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 23.01.23
Newsletterlauf: 17.03.23


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Kernelemente der Maßnahme gegen Meta

    Das Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) hat ein Schreiben an Meta übermittelt, nachdem Bedenken aufgetreten waren, dass Meta mit ihrem "Pay or consent"-Modell gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen könnte. Die Kommission koordinierte diese Maßnahme unter der Leitung der französischen Generaldirektion für Wettbewerb, Verbraucherschutz und Betrugsbekämpfung.

  • Marktrisiko-Vorschriften von Basel III

    Die Europäische Kommission hat heute einen delegierten Rechtsakt beschlossen, der den Geltungsbeginn von Teilen der Basel-III-Standards in der EU um ein Jahr verschiebt. Gelten soll der Aufschub für den "Fundamental Review of the Trading Book", kurz: "FRTB", der die Handelstätigkeit der Banken betrifft und nun erst ab dem 1. Januar 2026 greifen soll. Das FRTB-Regelwerk trägt ausgefeilteren Methoden zur Messung von Risiken Rechnung, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • CO2-Bepreisung auf weitere Wirtschaftssektoren

    Die Kommission erlässt eine Reihe von Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die nicht mitgeteilt haben, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht ergriffen haben. Dabei sendet die Kommission zunächst Aufforderungsschreiben an alle Mitgliedstaaten, die keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben, deren Umsetzungsfrist vor Kurzem abgelaufen ist. So haben 26 Mitgliedstaaten noch keine vollständige Umsetzung von zwei EU-Richtlinien in den Bereichen Klimaschutz und Verteidigung gemeldet.

  • Grundlage für ein solches Regelwerk

    Die Europäische Kommission begrüßt, dass der Text eines im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) ausgehandelten Übereinkommens über den elektronischen Handel nach fünf Jahren intensiver Verhandlungen, an denen mehr als 90 WTO-Mitglieder beteiligt waren, veröffentlicht wurde. Die EU brachte sich in die Verhandlungen über dieses erste weltweite Regelwerk für den digitalen Handel engagiert ein. Sobald das Übereinkommen in den WTO-Rechtsrahmen integriert ist, wird es für zahlreiche WTO-Mitglieder die Grundlage für ein solches Regelwerk bilden. Es wird sowohl Verbrauchern als auch Unternehmen zugute kommen und in den beteiligten WTO-Mitgliedstaaten den digitalen Wandel fördern, indem es >> grenzüberschreitende elektronische Transaktionen vereinfacht, >> Hemmnisse für den digitalen Handel abbaut und >> Innovationen im elektronischen Handel fördert.

  • Einleitung des eingehenden Prüfverfahrens

    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob eine deutsche Umstrukturierungsmaßnahme im Umfang von 321,2 Mio. EUR für Condor mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Maßnahme war ursprünglich im Juli 2021 von der Kommission auf der Grundlage der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung genehmigt worden, doch dann wurde der Genehmigungsbeschluss der Kommission durch das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 8. Mai 2024 für nichtig erklärt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen