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Auswirkungen ihrer Beihilfenkontrolle


Europäischer Rechnungshof (EuRH) veröffentlicht Sonderbericht Nr. 15/2011: "Ist durch die Verfahren der Kommission eine wirksame Verwaltung der Kontrolle staatlicher Beihilfen gewährleistet?"
Die Prüfung betraf die in den Zuständigkeitsbereich der Generaldirektion Wettbewerb der Kommission fallenden staatlichen Beihilfen und somit alle Wirtschaftszweige ausgenommen Landwirtschaft und Fischerei

(10.01.12) - Staatliche Beihilfen werden in Artikel 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (EU) definiert. Von der Kontrolle der staatlichen Beihilfen hängt das Funktionieren des Binnenmarkts ganz maßgeblich ab. Die Gesamtzuständigkeit für die Beihilfenkontrolle liegt bei der Kommission. Damit sichergestellt ist, dass von den Mitgliedstaaten gewährte staatliche Beihilfen mit dem Binnenmarkt der Europäischen Union vereinbar sind, müssen die EU-Mitgliedstaaten Beihilfemaßnahmen erst bei der Kommission anmelden und vor Gewährung staatlicher Beihilfen die Genehmigung der Kommission einholen.

In diesem Sonderbericht beleuchtet der Europäische Rechnungshof (EuRH) anhand der nachstehenden Prüfungsfragen, ob die Verfahren der Kommission eine wirksame Verwaltung der Kontrolle staatlicher Beihilfen ermöglichen: Ist durch das System aus Anmeldungen, Beschwerden und von Amts wegen eingeleiteten Untersuchungen sichergestellt, dass die Kommission alle relevanten Beihilfefälle bearbeitet? Hat die Kommission für die effektive Bearbeitung von Beihilfefällen innerhalb der vorgesehenen Fristen zweckmäßige Verwaltungsstrukturen und -verfahren eingerichtet? Überwacht die Kommission die Auswirkungen ihrer Beihilfenkontrolle?

Die Prüfung war schwerpunktmäßig ausgerichtet auf die Organisation und Entscheidungsfindung sowie die Überwachungsverfahren der Kommission im Zeitraum 2008 bis 2010, wobei allerdings die Stichhaltigkeit der Entscheidungen der Kommission nicht beurteilt wurde. Die Prüfung betraf die in den Zuständigkeitsbereich der Generaldirektion Wettbewerb der Kommission fallenden staatlichen Beihilfen und somit alle Wirtschaftszweige ausgenommen Landwirtschaft und Fischerei.

Der Hof kommt aufgrund dieser Prüfung zu folgenden Ergebnissen:

>> Die Kommission war bestrebt, alle relevanten staatlichen Beihilfefälle zu bearbeiten, durch ihre Systeme ist aber nicht gewährleistet, dass sämtliche Beihilfen erfasst werden.

>> Die Anmeldeverfahren für staatliche Beihilfen nehmen viel Zeit in Anspruch.

>> Bis zur Klärung von Beschwerdefällen verstreicht nach wie vor viel Zeit, und das Verfahren ist nicht transparent.

>> Die Kommission nimmt keine umfassende Bewertung der Auswirkungen ihrer Beihilfenkontrolle vor.

>> Auf dem Gebiet der staatlichen Beihilfen hat die Kommission auf die Finanzkrise umgehend reagiert.

Der EuRH unterbreitet der Kommission eine Reihe von Empfehlungen im Hinblick auf eine Verbesserung ihrer Verfahren und eine wirksamere Verwaltung: Sie sollte die Ressourcenzuweisung für die Beihilfenkontrolle überprüfen, ihre Verfahren zur Fallbearbeitung transparenter gestalten, die Dauer der Verfahren verkürzen, ein verbessertes System für Zeiterfassung und Managementberichterstattung einrichten und in regelmäßigen Abständen eine Ex-post-Bewertung der Auswirkungen der Beihilfenkontrolle vornehmen. (Europäischer Rechnungshof: ra)


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