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GVO-Vorschriften stoßen auf verstärkten Widerstand


GVO: Europäisches Parlament lehnt Entscheidungsfreiheit bei nationalen Importverboten ab
Nationale Verbote von Verwendung oder Verkauf von Gen-Lebens- oder Futtermitteln sind schlicht nicht durchzusetzen, sagen die Abgeordneten

(24.11.15) - Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments einen Gesetzesvorschlag abgelehnt, der einzelnen EU-Mitgliedstaaten erlaubt hätte, in ihrem Hoheitsgebiet den Verkauf und die Verwendung genetisch veränderter Lebens- und Futtermittel (GVO) – die von der EU genehmigt sind – zu verbieten oder einzuschränken. Sie befürchten, die neuen Regeln könnten schlicht nicht durchsetzbar sein und die Wiedereinführung von Grenzkontrollen zwischen Pro- und Anti-GVO-Ländern zur Folge haben.

"Die Abstimmung ist ein klares Signal an die EU-Kommission. Deren Vorschlag könnte alles, was wir mit dem Binnenmarkt und der Zollunion erreicht haben, wieder rückgängig machen", sagte Berichterstatter Giovanni La Via (EVP, IT), dessen Bericht mit 577 Stimmen bei 75 Gegenstimmen und 38 Enthaltungen angenommen wurde.

"In den letzten Monaten wurden ernsthafte Bedenken über das Fehlen einer Folgenabschätzung, über die Vereinbarkeit des Vorschlags mit dem Binnenmarkt und darüber, ob der Vorschlag in der Realität überhaupt durchzusetzen ist, laut. Es gab keine Bewertung der möglichen Konsequenzen oder möglicher Alternativen", so La Via weiter.

"Ich glaube, dass dieser Vorschlag negative Folgen für die Landwirtschaft in der EU haben könnte, die stark von Proteinversorgung aus GVO-Quellen abhängt. Er könnte sich auch indirekt negativ auf die Einfuhren auswirken. Schließlich gibt es Bedenken, ob dieser Vorschlag auch wirklich durchgesetzt werden kann, da es keine Grenzkontrollen in der EU gibt", sagte La Via abschließend.

Die EU-Kommission hatte den Vorschlag, der es den Mitgliedstaaten ermöglicht hätte, die Verwendung genetisch veränderter Lebens- und Futtermittel in ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen, am 22. April 2015 vorgelegt.

Die Kommission hatte beabsichtigt, das geplante Gesetz so zu gestalten wie jenes, das für den Anbau von GVO gilt und im April 2015 in Kraft getreten ist. Es erlaubt den Mitgliedstaaten, den Anbau von GVO auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen.

Während der Anbau notwendigerweise auf dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats erfolgt, werden GVO beim Handel hingegen über die Grenzen transportiert, so dass ein Verbot von Verkauf und Verwendung nur schwer oder gar nicht durchzusetzen ist, ohne Grenzkontrollen wiedereinzuführen.

Die nächsten Schritte
Vytenis Andriukaitis, Mitglied der EU-Kommission für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, hat angekündigt, dass die EU-Kommission den Vorschlag nicht zurückziehen wird. Jetzt wird sich der Rat damit befassen.
(Europäische Kommission: ra)




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