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Verletzungen von Grundrechten


Europäisches Parlament fordert jährlichen "Grundrechte-Check" für EU-Länder
Der Vorschlag des Parlaments für einen EU-Mechanismus für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechte zielt darauf ab, bereits bestehende ähnliche Vorgaben in einem einzigen EU-Instrument zusammenzufassen



Um die Überprüfung angeblicher Verletzungen von Grundrechten auf ein dauerhaftes Fundament zu stellen, anstatt immer erst nach dem Ausbruch einer "Krise" individuell zu reagieren, sollte die Kommission einen rechtlich verbindlichen Mechanismus mit jährlichen Berichten zur Einhaltung der Werte und Grundrechte der EU durch die Mitgliedstaaten einsetzen. So steht es in einem Entschließungsentwurf, der angenommen wurde.

Der Mechanismus sollte objektive Richtwerte enthalten und ein klares und schrittweises Verfahren zur Behebung von Verstößen festlegen.

"Wir haben die EU mit gemeinsamen Instrumenten zur Umsetzung aller anderen Politikbereiche ausgestattet - Wettbewerb, polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Außenbeziehungen (…), aber die Instrumente zum Schutz unserer Grundwerte sind nicht stark genug, um diese Werte in der gesamten EU durchzusetzen" sagte die Berichterstatterin Sophie in’t Veld (ALDE, NL) während der Debatte vor der Abstimmung, in der ihre legislative Entschließung mit 405 Stimmen verabschiedet wurde, bei 171 Gegenstimmen und 39 Enthaltungen.

Der neue EU-Mechanismus sollte gewährleisten, dass alle Mitgliedstaaten die in den EU-Verträgen und der Charta enthaltenen Grundrechte und Werte achten sowie klare, faktengestützte und unpolitische Kriterien festlegen, um ihre jeweilige Bilanz bezüglich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte systematisch und gleichberechtigt zu bewerten, so der Text.

Der Vorschlag des Parlaments für einen EU-Mechanismus für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechte zielt darauf ab, bereits bestehende ähnliche Vorgaben in einem einzigen EU-Instrument zusammenzufassen. Es soll auch die offensichtliche Lücke zwischen der Überwachung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte in den EU-Kandidatenländern und dem Mangel an wirksamen Instrumenten zur Überwachung in den Ländern, die bereits EU-Mitglieder sind, schließen. In den EU-Institutionen und nationalen Parlamenten sollen zudem regelmäßige Debatten zu dem Thema stattfinden.

Die nächsten Schritte
In ihrer Entschließung fordern die Abgeordneten die Kommission auf, bis September 2017 einen Vorschlag für einen EU-Pakt für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechte in Form einer interinstitutionellen Vereinbarung zur Angleichung und Ergänzung der bestehenden Mechanismen vorzulegen. Die Kommission muss dieser Initiative des Parlaments mit einer begründeten Antwort begegnen.

Hintergrundinformationen - wie würde der Mechanismus funktionieren?
Jedes Jahr würde die EU-Kommission nach Konsultation eines Gremiums aus unabhängigen Sachverständigen einen Bericht zur Lage der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte in den Mitgliedstaaten aufstellen, der länderspezifische Empfehlungen enthalten würde. Grundlage für diese Empfehlungen wären Indikatoren wie die Gewaltenteilung, Freiheit und Pluralismus der Medien oder der Zugang zum Recht.

Dieser Bericht wäre die Grundlage für jegliche weiteren Entscheidungen der EU-Kommission. Es würde ein klares und abgestuftes Verfahren eingeführt, das von der Eröffnung eines Dialogs mit einem Mitgliedstaat über Verwarnungen bis hin zur Einleitung eines Verfahrens gemäß Artikel 7 des EU-Vertrags, der die Möglichkeit vorsieht, einem Mitgliedstaat die Stimmrechte im Rat zu entziehen, reicht. (Europäisches Parlament: ra)

eingetragen: 30.10.16
Home & Newsletterlauf: 25.11.16



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