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Reform: Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage


Körperschaftssteuer: Europäisches Parlament plädiert für gemeinsame Bemessungsgrundlage
In einem ersten Schritt sollte die GKKB nur für europäische Gesellschaften und Genossenschaften gelten, da letztere von Natur aus grenzüberschreitend tätig sind


(26.04.12) - Eine gemeinsame Bemessungsgrundlage der Körperschaftssteuer sollte künftig verpflichtend zum Einsatz kommen, empfiehlt das Parlament in einer Entschließung zum diesbezüglichen Gesetzesentwurf der Kommission, die ein freiwilliges System vorsieht. "Dieses harmonisierte System der Berechnung der Bemessungsgrundlage würde Unternehmen eine Konsolidierung der Ergebnisse von Einzelunternehmen und Niederlassungen und damit auch den Ausgleich von Verlusten einzelner Tochterunternehmen ermöglichen. Das erleichtert die Eröffnung von Niederlassungen in verschiedenen Mitgliedstaaten und verringert den administrativen Aufwand für Unternehmen. Zudem stellt das System sicher, dass nicht rein fiskalische Erwägungen, sondern wirtschaftliche und soziale Aspekte bei der Standortwahl den Ausschlag geben", erklärte die Berichterstatterin des Parlaments Marianne Thyssen (EVP, DE).

Ein verpflichtendes System
Die gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) sollte nach einer Übergangsperiode verpflichtend zum Einsatz kommen, heißt es in der Resolution, die mit 452 Ja-Stimmen gegen 172 Nein-Stimmen bei 36 Enthaltungen angenommen wurde.

In einem ersten Schritt sollte die GKKB nur für europäische Gesellschaften und Genossenschaften gelten, da letztere von Natur aus grenzüberschreitend tätig sind. Nach fünf Jahren sollten alle Unternehmen dieses System anwenden, mit Ausnahme kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), die sich jedoch freiwillig anschließen können. Für grenzüberschreitend tätige KMU sollte die Kommission administrative Erleichterungen vorsehen, die ihnen eine freiwillige Teilnahme an dem GKKB-System ermöglicht.

Einführung in einigen Mitgliedstaaten
Sollten sich einige Mitgliedstaaten im Rat gegen die gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage aussprechen, so empfiehlt das Parlament jenen Mitgliedstaaten, die das GKKB-System einzuführen wünschen, den Weg den "verstärkten Zusammenarbeit" einzuschlagen.

Das GKKB-System sollte grenzüberschreitend tätigen Unternehmen den Vorteil bieten, steuerpflichtige Gewinne nach einem einzigen Berechnungssystem zu ermitteln statt wie bisher nach national unterschiedlichen Steuer- und Buchhaltungsvorschriften. Die gemeinsame Berechnungsgrundlage hat jedoch keinen Einfluss auf die Höhe der Steuersätze, die auch weiterhin von den einzelnen Mitgliedstaaten festgelegt werden. (Europäisches Parlament: ra)


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