Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Kartellrechtlich tragfähige Lösung?


Bundeskartellamt versendet Entscheidungsentwurf im Rundholzverfahren gegen das Land Baden-Württemberg
Spannungsfeld zwischen der Bedeutung des Waldes als Natur- und Erholungsraum und seinen wirtschaftlichen Funktionen

(30.04.15) - Im Verfahren zur Rundholzvermarktung des Landes Baden-Württemberg hat das Bundeskartellamt einen Entscheidungsentwurf zur Stellungnahme übersandt. Nach der vorläufigen Auffassung der Behörde stellt die bislang praktizierte, beim Land gebündelte Rundholzvermarktung einen Kartellrechtsverstoß dar.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Wir bewegen uns mit diesem Verfahren im Spannungsfeld zwischen der Bedeutung des Waldes als Natur- und Erholungsraum und seinen wirtschaftlichen Funktionen. Das Kartellrecht greift nicht in die hoheitlichen Aufgaben der Forstverwaltung ein. Als Wettbewerbsbehörde können wir aber auch nicht ausblenden, dass die Holzvermarktung und damit verbundene Dienstleistungen in Deutschland einen Milliardenmarkt bilden, der sich an wettbewerblichen Maßstäben messen lassen muss. Beispiele aus anderen Bundesländern zeigen, dass dies auch bestens funktionieren kann."

Das Bundeskartellamt hatte im Jahre 2012 ein Verfahren gegen das Land Baden-Württemberg und die dort praktizierte gebündelte Holzvermarktung eröffnet. Auslöser waren entsprechende Beschwerden aus der Säge- und Holzindustrie. Über den Landesbetrieb Forst BW vertreibt Baden-Württemberg nicht nur Holz aus dem eigenen Staatswald, sondern auch das Holz von Kommunal- und Privatwäldern (rund 60 Prozent des gesamten Rundholzaufkommens in Baden-Württemberg). Dabei verhandelt Forst BW für alle Waldbesitzer die Preise und bestimmt Kunden und Verkaufskonditionen. Eine solche Kooperation unter Wettbewerbern ist nach der bisherigen Einschätzung des Bundeskartellamtes verboten.

Das Bundeskartellamt hatte dem Land Baden-Württemberg bereits im Dezember 2013 seine Bedenken mitgeteilt. Daraufhin wurden in enger Abstimmung mit dem Bundeskartellamt Zusagen erarbeitet, um die kartellrechtlichen Bedenken auszuräumen. Diese Zusagen hat das Land dann aber im Januar 2015 wieder zurückgenommen.

Andreas Mundt sagte: "Das Land hatte im Grundsatz mit dem sogenannten Staatswaldmodell sowie den damit verbundenen Nebenbestimmungen bereits eine kartellrechtlich tragfähige Lösung für die nötige Trennung der Vermarktung gefunden. Wir mussten das Verfahren fortführen, nachdem diese Zusagen wieder zurückgenommen wurden."

Das Land Baden-Württemberg hat jetzt bis zum 18. Mai 2015 Zeit, eine Stellungnahme zu dem Entscheidungsentwurf abzugeben. (Bundeskartellamt: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Kein Alleinerwerbsverbot mehr

    Das Bundeskartellamt hat die Prüfung des Vermarktungsmodells weitgehend abgeschlossen, das die Deutsche Fußball Liga (DFL) für die Vergabe der Medienrechte an den Spielen der Bundesliga und der 2. Bundesliga ab der Saison 2025/26 umsetzen möchte.

  • 50+1-Verfahren - Verfahrensstand

    In dem Verfahren zur kartellrechtlichen Bewertung der sogenannten 50+1-Regel hat das Bundeskartellamt die Deutsche Fußball Liga (DFL) und die in dem Verfahren Beigeladenen über den Stand des Verfahrens sowie die nächsten Schritte informiert.

  • Bedenkliche Praktiken wirksam beenden

    In Reaktion auf die wettbewerblichen Bedenken des Bundeskartellamtes gegen eine Reihe von Praktiken im Zusammenhang mit den Google Automotive Services hat Google Lösungsvorschläge unterbreitet. Das Bundeskartellamt hat sich an Fahrzeughersteller und Wettbewerber Googles gewandt, um ihre Einschätzung zu diesen Vorschlägen und weitere Informationen insbesondere zu technischen Fragestellungen zu erhalten.

  • Rethmann-Gruppe deutlicher Marktführer

    In vielen Bereichen der Entsorgungswirtschaft sind die Unternehmen der Rethmann-Gruppe sowohl bundesweit als auch in mehreren Bundesländern Marktführer mit beachtlichen Marktanteilen und einem großen Abstand zu konkurrierenden Unternehmen.

  • Kartellrecht & Kartellverfolgung

    Das Bundeskartellamt veröffentlichte seinen Jahresrückblick 2023. Darunter fallen die Verfahren gegen Amazon, Apple, Google, Meta / Facebook und Microsoft, verhängte rund 2,8 Mio. Euro Bußgelder wegen verbotener Kartellabsprachen, die Verarbeitung von rund 100 Nachprüfungsanträge in Vergabesachen und die Prüfung von rund 800 Zusammenschlüssen von Unternehmen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen