Ausnahmslos sogenannte Bagatellmärkte
Bundeskartellamt gibt Übernahme der Mediengruppe Frankfurt durch Ippen-Gruppe frei
"Das Zusammenschlussvorhaben führt für die Leser in der Stadt Frankfurt zu Verbesserungen"
Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Ippen-Gruppe freigegeben, die Mediengruppe Frankfurt von der FAZIT-Stiftung zu übernehmen. Zu den Zeitungstiteln der Mediengruppe Frankfurt gehören die "Frankfurter Neue Presse" und die "Frankfurter Rundschau". Erworben werden soll auch das Anzeigenblatt "Mix am Mittwoch".
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Zusammenschlussvorhaben führt für die Leser in der Stadt Frankfurt zu Verbesserungen. Derzeit verfügt die FAZ-Gruppe in Frankfurt mit den drei Titeln "Frankfurter Neue Presse", "Frankfurter Rundschau" und der Regionalausgabe der "Frankfurter Allgemeine Zeitung" über ein Monopol. Nach dem Zusammenschluss werden "Frankfurter Neue Presse" und "Frankfurter Rundschau" im Wettbewerb zur Regionalausgabe der "Frankfurter Allgemeine Zeitung" stehen und die Leser können zwischen zwei voneinander unabhängigen Mediengruppen auswählen."
Die Ippen-Gruppe verlegt in ganz Deutschland Tageszeitungen. Zur Gruppe gehört ebenfalls eine Vielzahl von Anzeigenverlagen, welche Anzeigenblätter herausbringen. An der Spitze der Verlagsgruppe steht der Verleger Dr. Dirk Ippen. In Südhessen verlegt die Ippen-Gruppe u.a. die "Offenbach-Post" und die "Wetterauer Zeitung". Kernverbreitungsgebiete der "Frankfurter Rundschau" und der "Frankfurter Neue Presse" sind die Stadt Frankfurt, der Main-Taunus-Kreis, der Hochtaunuskreis und der Landkreis Limburg-Weilburg.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft eine Vielzahl von Anzeigen- und Lesermärkten in Südhessen. Bei den betroffenen Anzeigenmärkten handelt es sich ausnahmslos um sogenannte Bagatellmärkte, welche – aufgrund des geringen Umsatzvolumens – von Gesetzes wegen bei der Entscheidung über die Freigabefähigkeit eines Zusammenschlussvorhabens nicht berücksichtigt werden dürfen. Auf den betroffenen Lesermärkten kommt es infolge des Zusammenschlussvorhabens in der Stadt Offenbach, im Landkreis Offenbach und im Wetteraukreis zu Überschneidungen. Dieser Umstand stand einer Freigabe aber nicht entgegen, da die Verbesserungen auf dem Lesermarkt in der Stadt Frankfurt deutlich gewichtiger sind als etwaige Verschlechterungen in diesen Gebieten. (Bundeskartellamt: ra)
eingetragen: 13.03.18
Newsletterlauf: 03.05.18
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden
Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.
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Schwerpunkt im Rüstungsbereich
Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.
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Kartellrechtliches Instrument des § 32f Abs. 3 GWB
Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.
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Langfristiger Liefer- und Kooperationsvertrag
Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.
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Bedeutende Wettbewerber in allen Bereichen
Das Bundeskartellamt hat den Einstieg der UniCredit S.p.A., Mailand (Italien), bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Schon durch den angemeldeten Minderheitserwerb kommt es zu einer Stärkung der Marktposition der UniCredit im Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland. Wir haben uns deshalb die besonders betroffenen Finanzdienstleistungen intensiv angesehen. In allen Bereichen sind weitere bedeutende Wettbewerber tätig, weshalb das Vorhaben freizugeben war."