Medikamentenversorgung & Versandapotheken
Bundeskartellamt gibt Übernahme der Versandapotheke apo-rot durch die DocMorris Holding GmbH frei
Auch wenn mit DocMorris die größte Versandapotheke in Deutschland den Wettbewerber apo-rot übernimmt, liegen die gemeinsamen Marktanteile der beiden Unternehmen bundesweit bei unter 1 Prozent an dem Umsatzvolumen der rezeptpflichtigen Medikamente und unter 5 Prozent bei den nicht rezeptpflichtigen Medikamenten
Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der DocMorris Holding GmbH, Berlin, freigegeben, die Vermögenswerte des apo-rot Versandhandels der Apotheke am Rothenbaum Birgit Dumke e.K, Hamburg, zu erwerben. Die beteiligten Unternehmen betreiben Versandapotheken, die über das Internet sowohl rezeptpflichtige als auch nicht rezeptpflichtige Medikamente in Deutschland vertreiben.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Zusammenschlussvorhaben ist wettbewerblich unbedenklich. Versandapotheken stehen im direkten Wettbewerb mit den stationären Apotheken. Bei deutschlandweiter Betrachtung liegt der Marktanteil aller Versandapotheken insgesamt derzeit bei rund 1,3 Prozent bei den verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und bei rund 13,4 Prozent bei nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Versandapotheken stellen für die Verbraucher eine zusätzliche Möglichkeit dar, ihren Bedarf mit rezeptpflichtigen und nicht rezeptpflichtigen Medikamenten zu decken.“
Auch wenn mit DocMorris die größte Versandapotheke in Deutschland den Wettbewerber apo-rot übernimmt, liegen die gemeinsamen Marktanteile der beiden Unternehmen bundesweit bei unter 1 Prozent an dem Umsatzvolumen der rezeptpflichtigen Medikamente und unter 5 Prozent bei den nicht rezeptpflichtigen Medikamenten. Selbst in Postleitzahlengebieten mit nur einer stationären Apotheke, ist die gemeinsame Marktposition der Zusammenschlussbeteiligten wettbewerblich unbedenklich, da den Verbrauchern sowohl zahlreiche andere Versandapotheken, als auch stationäre Apotheken in benachbarten Regionen für ihre Medikamentenversorgung zur Verfügung stehen. (Bundeskartellamt: ra)
eingetragen: 09.07.18
Newsletterlauf: 13.08.18
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
-
Neue Vorschriften für Digitalkonzerne
Google (Alphabet Inc., USA) hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, verschiedene Wettbewerbsbeschränkungen bei den Google Automotive Services und bei der Google Maps Platform abzustellen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ich freue mich, dass wir uns mit Google einigen konnten und somit ganz unmittelbar positive Auswirkungen für die betroffenen Wirtschaftsbereiche erzielen. Die Zusagen von Google haben das Potential, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken. Durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen stärken wir die Auswahlmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden und eröffnen neue Chancen für Wettbewerber von Google."
-
Antennenstandorte für 1&1
Das Bundeskartellamt hat der Vodafone Group, der Vodafone GmbH und der Vantage Towers AG seine vorläufige rechtliche Einschätzung wegen der mangelnden Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 übersandt. Das Vodafone-Konzernunternehmen Vantage Towers hatte sich zu der Bereitstellung schon im Jahr 2021 vertraglich verpflichtet, dann kam es aber zu massiven Verzögerungen (s. Pressemeldung vom 2. Juni 2023). Vodafone und Vantage Towers haben jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
-
Entwicklung eines neuen MGCS-Systems
Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der KNDS Deutschland GmbH & Co KG, der KNDS France, der Rheinmetall Landsysteme GmbH und THALES SIX GTS France SAS freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die MGCS-Projekt Company GmbH, soll ihren Sitz in Deutschland haben. Das Hauptziel des Gemeinschaftsunternehmens ist die industrielle Entwicklung des modularen "Main Ground Combat Systems" (MGCS)-Kampfpanzers in deutsch-französischer Kooperation.
-
Erwerb von Lebensmittelherstellern
Das Bundeskartellamt hat den mittelbaren Erwerb der Uckermärker Milch GmbH (Uckermärker), einer Tochter der Ostmilch Handels GmbH, durch die EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG (EDEKA) freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt schaut beim Erwerb von Lebensmittelherstellern durch große Lebensmitteleinzelhändler immer sehr genau hin. Wir müssen ausschließen, dass es durch eine solche Übernahme zu einer Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder Händler kommt. Im vorliegenden Fall ist dies nicht zu befürchten."
-
Sehr häufige Preisänderungen an der Tankstelle
Das Bundeskartellamt hat seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel mit einem umfangreichen Endbericht abgeschlossen. In dem Bericht erläutert das Bundeskartellamt die Strukturen und die Preissetzungsmechanismen auf diesen Marktstufen der Mineralölwirtschaft und identifiziert Stellschrauben, die zu einer Stärkung des Wettbewerbs beitragen können.