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Dynamische Preissetzung: Matching- & Ranking


Französische und deutsche Wettbewerbsbehörde starten ein gemeinsames Projekt zu Algorithmen und deren Auswirkungen auf den Wettbewerb
Algorithmen: Chancen und mögliche Risiken für den Wettbewerb



Im Zuge der Digitalisierung gewinnen Algorithmen zunehmend an Bedeutung und werden gleichzeitig immer ausgeklügelter. Zu den bekannten Anwendungen gehören Echtzeit-Funktionalitäten in digitalen Diensten, zum Beispiel für Matching- und Ranking-Zwecke, sowie Methoden der dynamischen Preissetzung. Die zunehmende Verwendung von Algorithmen seitens der Unternehmen hat eine breite Debatte über die Auswirkung auf das Wettbewerbsgeschehen und die darüber hinausgehenden Folgen für die Gesellschaft ausgelöst. Vor dem Hintergrund dieser Debatte haben sich das Bundeskartellamt und die Autorité de la concurrence dazu entschlossen, ein gemeinsames Projekt zu initiieren. Dieses soll vor allem dazu dienen, die sich aus dem Einsatz von Algorithmen ergebenden Herausforderungen zu analysieren und mögliche konzeptionelle Ansätze zum Umgang mit diesen zu identifizieren. Zum Abschluss des Projekts werden die beiden Wettbewerbsbehörden ein gemeinsames Arbeitspapier veröffentlichen.

Isabelle de Silva, Präsidentin der Autorité de la concurrence, und Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Algorithmen bieten viele Chancen für die Wirtschaft, zum Beispiel die Förderung innovativer Dienste, die Reduktion von Suchkosten oder die Optimierung der Lagerhaltung. Allerdings können sie auch nachteilige Auswirkungen auf den Wettbewerb haben. Im Kontext strategischer Interaktionen von Unternehmen können sie Absprachen begünstigen und zur Bildung von Kartellen beitragen. Darüber hinaus kann es Wechselwirkungen zwischen Algorithmen und der Marktmacht der Unternehmen geben, die sie einsetzen. Hieraus können sich zusätzliche Markteintrittsschranken ergeben.”

In bestimmten Bereichen kann der Einsatz von Algorithmen zudem den Bedarf an menschlichen Interaktionen reduzieren. Insbesondere hohe Automatisierungsgrade und damit zusammenhängende Kommunikationsprozesse von Maschine zu Maschine können dabei neue Fragen für Wettbewerbsbehörden aufwerfen.

Ein gemeinsames Projekt, um das Verständnis von Algorithmen zu vertiefen
In den kommenden Monaten werden sich die beiden Wettbewerbsbehörden mit diesen Themenfeldern auseinandersetzen und dabei eine Typologie von Algorithmen entwickeln sowie deren mögliche wettbewerbsschädliche Auswirkungen untersuchen. Sie werden sich auch algorithmenbezogenen Ermittlungsmethoden widmen.

In dem gemeinsamen Papier "Competition Law and Data” zu Daten und ihren Auswirkungen auf das Wettbewerbsrecht, welches das Bundeskartellamt und die Autorité de la concurrence am 10. Mai 2016 veröffentlicht haben, wurden bereits einige Fragen in Bezug auf Algorithmen angesprochen. Das gemeinsame Projekt wird an diesen konzeptionellen Rahmen anknüpfen und den sich stellenden Fragen weiter nachgehen, um das Verständnis von Algorithmen weiter zu vertiefen.

Isabelle de Silva, Präsidentin der Autorité de la concurrence, und Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagten: "Diese Initiative ist ein weiteres Beispiel für die gute Kooperation und die enge Verbindung zwischen unseren beiden Behörden. Gleichzeitig illustriert sie unseren Anspruch als Wettbewerbsbehörden die passenden Antworten auf wirtschaftliche Phänomene zu finden, die wachsende Bedeutung für Unternehmen und Behörden sowie für Verbraucher haben." (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 31.07.18
Newsletterlauf: 21.08.18



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

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    Das Bundeskartellamt hat seine vorläufige rechtliche Einschätzung zur Einflussnahme auf die Preise der Marktplatzhändler auf dem Amazon Marketplace sowie der Marketplace-Richtlinie zur angemessenen Preisgestaltung an die Amazon.com Inc., Seattle, USA, und die Amazon EU S.à r.l., Luxemburg (gemeinsam im Folgenden "Amazon"), übersandt. Händler, die ihre Angebote auf der Amazon-Handelsplattform anbieten, sollen bestimmte von Amazon vorgegebene Preisgrenzen nicht überschreiten. Darin könnte nach vorläufiger Auffassung des Bundeskartellamtes ein Missbrauch nach den besonderen Vorschriften für große Digitalunternehmen (§ 19a Abs. 2 GWB) sowie ein Verstoß gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften des § 19 GWB und Artikel 102 AEUV liegen. Amazon hat jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

  • Zahlreiche Aufträge zugeschoben

    Das Bundeskartellamt hat gegen sieben Straßenreparatur-Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt 10,5 Mio. Euro wegen Kunden- und Submissionsabsprachen verhängt. Beteiligt waren die Unternehmen AS Asphaltstraßensanierung GmbH (AS), Langwedel, bausion Strassenbau-Produkte GmbH (bausion), Landsberg, BITUNOVA GmbH (BITUNOVA), Krefeld, Gerhard Herbers GmbH (Herbers), Spelle, Liesen … alles für den Bau GmbH (Liesen), Lingen, Mainka GmbH Straßenunterhaltung, Rüdersdorf bei Berlin (Mainka) und MOT Müritzer Oberflächentechnik GmbH (MOT), Röbel/Müritz.

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    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Urban Sports GmbH (USC) durch Wellhub, Inc. (Wellhub) freigegeben. Wellhub und USC sind als sog. Fitness- und Wellbeing-Aggregatoren tätig. Sie bieten Rahmenverträge für Firmenkunden an, auf deren Basis die Mitarbeitenden verschiedene Fitness- und Wellbeing-Angebote nutzen können. USC hat daneben auch ein Angebot für private Nutzende.

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    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

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