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Dynamische Preissetzung: Matching- & Ranking


Französische und deutsche Wettbewerbsbehörde starten ein gemeinsames Projekt zu Algorithmen und deren Auswirkungen auf den Wettbewerb
Algorithmen: Chancen und mögliche Risiken für den Wettbewerb



Im Zuge der Digitalisierung gewinnen Algorithmen zunehmend an Bedeutung und werden gleichzeitig immer ausgeklügelter. Zu den bekannten Anwendungen gehören Echtzeit-Funktionalitäten in digitalen Diensten, zum Beispiel für Matching- und Ranking-Zwecke, sowie Methoden der dynamischen Preissetzung. Die zunehmende Verwendung von Algorithmen seitens der Unternehmen hat eine breite Debatte über die Auswirkung auf das Wettbewerbsgeschehen und die darüber hinausgehenden Folgen für die Gesellschaft ausgelöst. Vor dem Hintergrund dieser Debatte haben sich das Bundeskartellamt und die Autorité de la concurrence dazu entschlossen, ein gemeinsames Projekt zu initiieren. Dieses soll vor allem dazu dienen, die sich aus dem Einsatz von Algorithmen ergebenden Herausforderungen zu analysieren und mögliche konzeptionelle Ansätze zum Umgang mit diesen zu identifizieren. Zum Abschluss des Projekts werden die beiden Wettbewerbsbehörden ein gemeinsames Arbeitspapier veröffentlichen.

Isabelle de Silva, Präsidentin der Autorité de la concurrence, und Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Algorithmen bieten viele Chancen für die Wirtschaft, zum Beispiel die Förderung innovativer Dienste, die Reduktion von Suchkosten oder die Optimierung der Lagerhaltung. Allerdings können sie auch nachteilige Auswirkungen auf den Wettbewerb haben. Im Kontext strategischer Interaktionen von Unternehmen können sie Absprachen begünstigen und zur Bildung von Kartellen beitragen. Darüber hinaus kann es Wechselwirkungen zwischen Algorithmen und der Marktmacht der Unternehmen geben, die sie einsetzen. Hieraus können sich zusätzliche Markteintrittsschranken ergeben.”

In bestimmten Bereichen kann der Einsatz von Algorithmen zudem den Bedarf an menschlichen Interaktionen reduzieren. Insbesondere hohe Automatisierungsgrade und damit zusammenhängende Kommunikationsprozesse von Maschine zu Maschine können dabei neue Fragen für Wettbewerbsbehörden aufwerfen.

Ein gemeinsames Projekt, um das Verständnis von Algorithmen zu vertiefen
In den kommenden Monaten werden sich die beiden Wettbewerbsbehörden mit diesen Themenfeldern auseinandersetzen und dabei eine Typologie von Algorithmen entwickeln sowie deren mögliche wettbewerbsschädliche Auswirkungen untersuchen. Sie werden sich auch algorithmenbezogenen Ermittlungsmethoden widmen.

In dem gemeinsamen Papier "Competition Law and Data” zu Daten und ihren Auswirkungen auf das Wettbewerbsrecht, welches das Bundeskartellamt und die Autorité de la concurrence am 10. Mai 2016 veröffentlicht haben, wurden bereits einige Fragen in Bezug auf Algorithmen angesprochen. Das gemeinsame Projekt wird an diesen konzeptionellen Rahmen anknüpfen und den sich stellenden Fragen weiter nachgehen, um das Verständnis von Algorithmen weiter zu vertiefen.

Isabelle de Silva, Präsidentin der Autorité de la concurrence, und Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagten: "Diese Initiative ist ein weiteres Beispiel für die gute Kooperation und die enge Verbindung zwischen unseren beiden Behörden. Gleichzeitig illustriert sie unseren Anspruch als Wettbewerbsbehörden die passenden Antworten auf wirtschaftliche Phänomene zu finden, die wachsende Bedeutung für Unternehmen und Behörden sowie für Verbraucher haben." (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 31.07.18
Newsletterlauf: 21.08.18



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

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    Google (Alphabet Inc., USA) hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, verschiedene Wettbewerbsbeschränkungen bei den Google Automotive Services und bei der Google Maps Platform abzustellen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ich freue mich, dass wir uns mit Google einigen konnten und somit ganz unmittelbar positive Auswirkungen für die betroffenen Wirtschaftsbereiche erzielen. Die Zusagen von Google haben das Potential, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken. Durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen stärken wir die Auswahlmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden und eröffnen neue Chancen für Wettbewerber von Google."

  • Antennenstandorte für 1&1

    Das Bundeskartellamt hat der Vodafone Group, der Vodafone GmbH und der Vantage Towers AG seine vorläufige rechtliche Einschätzung wegen der mangelnden Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 übersandt. Das Vodafone-Konzernunternehmen Vantage Towers hatte sich zu der Bereitstellung schon im Jahr 2021 vertraglich verpflichtet, dann kam es aber zu massiven Verzögerungen (s. Pressemeldung vom 2. Juni 2023). Vodafone und Vantage Towers haben jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

  • Entwicklung eines neuen MGCS-Systems

    Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der KNDS Deutschland GmbH & Co KG, der KNDS France, der Rheinmetall Landsysteme GmbH und THALES SIX GTS France SAS freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die MGCS-Projekt Company GmbH, soll ihren Sitz in Deutschland haben. Das Hauptziel des Gemeinschaftsunternehmens ist die industrielle Entwicklung des modularen "Main Ground Combat Systems" (MGCS)-Kampfpanzers in deutsch-französischer Kooperation.

  • Erwerb von Lebensmittelherstellern

    Das Bundeskartellamt hat den mittelbaren Erwerb der Uckermärker Milch GmbH (Uckermärker), einer Tochter der Ostmilch Handels GmbH, durch die EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG (EDEKA) freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt schaut beim Erwerb von Lebensmittelherstellern durch große Lebensmitteleinzelhändler immer sehr genau hin. Wir müssen ausschließen, dass es durch eine solche Übernahme zu einer Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder Händler kommt. Im vorliegenden Fall ist dies nicht zu befürchten."

  • Sehr häufige Preisänderungen an der Tankstelle

    Das Bundeskartellamt hat seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel mit einem umfangreichen Endbericht abgeschlossen. In dem Bericht erläutert das Bundeskartellamt die Strukturen und die Preissetzungsmechanismen auf diesen Marktstufen der Mineralölwirtschaft und identifiziert Stellschrauben, die zu einer Stärkung des Wettbewerbs beitragen können.

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