Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Beteiligt an der bundesweiten Kundeschutzabsprache


Bundeskartellamt verhängt Bußgeld wegen Kundenschutzabsprache bei Serviceleistungen für Wärmetauscher in Kraftwerken
Da von dem Kartell möglicherweise auch öffentliche Ausschreibungen betroffen waren, ermittelt außerdem die Staatsanwaltschaft Mannheim gegen die an der Absprache beteiligten Personen wegen des Verdachts auf Submissionsbetrug

(25.07.14) - Das Bundeskartellamt hat eine Geldbuße in Höhe von 1,89 Mio. Euro gegen die Alstom Power Energy Recovery GmbH wegen einer wettbewerbswidrigen Kundenschutzabsprache bei Serviceleistungen für Heizflächen von regenerativen Wärmetauschern in Kraftwerken verhängt. Beteiligt an der bundesweiten Kundeschutzabsprache war neben der Alstom Power Energy Recovery GmbH die Balcke-Dürr GmbH. Eingeleitet wurde das Verfahren aufgrund eines Kronzeugenantrages der Balcke-Dürr GmbH, gegen die in Anwendung der Bonusregelung des Bundeskartellamtes keine Geldbuße verhängt wurde.

Regenerative Wärmetauscher (Luftvorwärmer und Gasvorwärmer) erhöhen den Wirkungsgrad eines Kraftwerkes, beispielsweise indem die Abhitze des Rauchgases zum Vorwärmen der Verbrennungsluft genutzt wird. Die Energieübertragung erfolgt über sog. Heizflächen, die regelmäßig gewartet und ausgetauscht werden müssen. Alstom und Balcke-Dürr sind die in Deutschland führenden Anbieter von regenerativen Wärmetauschern in Kraftwerken.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Gegenstand der geahndeten Absprache zwischen Alstom und Balcke-Dürr war es, dass die Serviceaufträge für die Wärmetauscher-Heizflächen an das Unternehmen gehen sollten, welches den Wärmetauscher auch ursprünglich eingebaut hatte. Um dies zu erreichen, gab das jeweils andere Unternehmen gegenüber dem Kraftwerksbetreiber ein überhöhtes Schutzangebot ab, nachdem es den zu schützenden Angebotspreis beim Erstausrüster erfragt hatte. Diese Kartellpraxis wurde zumindest zwischen Dezember 2003 und März 2012 durchgeführt."

Da von dem Kartell möglicherweise auch öffentliche Ausschreibungen betroffen waren, ermittelt außerdem die Staatsanwaltschaft Mannheim gegen die an der Absprache beteiligten Personen wegen des Verdachts auf Submissionsbetrug. Das Bundeskartellamt und die Staatsanwaltschaft Mannheim haben die einzelnen Ermittlungsschritte abgestimmt und während des gesamten Verfahrens eng zusammen gearbeitet.

Bei der Bußgeldfestsetzung wurde berücksichtigt, dass auch die Alstom Power Energy Recovery GmbH im Rahmen der Bonusregelung umfassend mit dem Bundeskartellamt kooperiert hat und eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung erzielt werden konnte. Das verhängte Bußgeld ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Bescheid kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet. (Bundeskartellamt: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Kein Alleinerwerbsverbot mehr

    Das Bundeskartellamt hat die Prüfung des Vermarktungsmodells weitgehend abgeschlossen, das die Deutsche Fußball Liga (DFL) für die Vergabe der Medienrechte an den Spielen der Bundesliga und der 2. Bundesliga ab der Saison 2025/26 umsetzen möchte.

  • 50+1-Verfahren - Verfahrensstand

    In dem Verfahren zur kartellrechtlichen Bewertung der sogenannten 50+1-Regel hat das Bundeskartellamt die Deutsche Fußball Liga (DFL) und die in dem Verfahren Beigeladenen über den Stand des Verfahrens sowie die nächsten Schritte informiert.

  • Bedenkliche Praktiken wirksam beenden

    In Reaktion auf die wettbewerblichen Bedenken des Bundeskartellamtes gegen eine Reihe von Praktiken im Zusammenhang mit den Google Automotive Services hat Google Lösungsvorschläge unterbreitet. Das Bundeskartellamt hat sich an Fahrzeughersteller und Wettbewerber Googles gewandt, um ihre Einschätzung zu diesen Vorschlägen und weitere Informationen insbesondere zu technischen Fragestellungen zu erhalten.

  • Rethmann-Gruppe deutlicher Marktführer

    In vielen Bereichen der Entsorgungswirtschaft sind die Unternehmen der Rethmann-Gruppe sowohl bundesweit als auch in mehreren Bundesländern Marktführer mit beachtlichen Marktanteilen und einem großen Abstand zu konkurrierenden Unternehmen.

  • Kartellrecht & Kartellverfolgung

    Das Bundeskartellamt veröffentlichte seinen Jahresrückblick 2023. Darunter fallen die Verfahren gegen Amazon, Apple, Google, Meta / Facebook und Microsoft, verhängte rund 2,8 Mio. Euro Bußgelder wegen verbotener Kartellabsprachen, die Verarbeitung von rund 100 Nachprüfungsanträge in Vergabesachen und die Prüfung von rund 800 Zusammenschlüssen von Unternehmen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen